Aktienkapital. Per Datum dieses Memorandums beträgt das ausgegebene Aktienkapital der Emittenten CHF 50’000 und ist eingeteilt in 50’000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.- (je eine Aktie und zusammen die Aktien). Die Aktien sind zu 100% liberiert. Per Datum dieses Memorandums verfügt die Emittentin weder über ein genehmigtes noch über ein bedingtes Aktienkapital.
Aktienkapital. Die Gesellschaft verfügt über ein Aktienkapitel von CHF 500'000, eingeteilt in 500 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1'000. Über dieses Aktienkapital hinaus wurden keine Aktien oder weitere Beteiligungsrechte begründet, und es wurden keine Verpflichtungen zur Begründung solcher Beteiligungsrechte eingegangen. Die Aktien sind rechtsgültig ausgegeben, sind voll einbezahlt, unterliegen abgesehen von den statutarischen Übertragungsbeschränkungen keinen weiteren Übertragungsbeschränkungen und stellen das gesamte Aktienkapital der Gesellschaft dar.
Aktienkapital a) Grundkapital und Aktien
b) Genehmigtes Kapital
(i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse ge- handelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesell- schaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bzw. Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
(ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;
(iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Um- fang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde;
(iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen;
(v) in sonstigen Fällen, in denen ein Bezugsrechtsausschluss im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktien- rechte und die sonstigen Ei...
Aktienkapital. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1'000'000 und ist eingeteilt in 25'000'000 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.04. Die Aktien sind vollständig liberiert.
Aktienkapital. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 267'000.00, eingeteilt in 26'700'000 Namenaktien zu je CHF 0.01 nominell, welche vollständig liberiert sind.
Aktienkapital. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt EUR 40'189'326 und ist eingeteilt in 21'723'960 Namenaktien mit einem Nennwert von je EUR 1.85. Die Aktien sind vollständig liberiert.
Aktienkapital. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 295'100'000.00 und ist eingeteilt in 29'510'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10. Die Aktien sind vollständig libe- riert. II. Capital ARTICLE 3: SHARE CAPITAL The share capital of the Company amounts to CHF 295,100,000 and is divided into 29,510,000 registered shares with a nominal value of CHF 10 each. The share capital is fully paid-up.
Aktienkapital. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1’974’722.62 und ist eingeteilt in 173’754’273 auf den Namen lautendende Stammaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 und 23’717’989 wandelbare auf den Namen lautende Vorzugsaktien der Kategorie A mit einem Nennwert von je CHF 0.01 (“Vorzugsaktien der Kategorie A”). Die Aktien sind vollständig liberiert.
Aktienkapital. Das Aktienkapital des Emittenten beträgt per Prospektdatum CHF 5'463'474.00 und ist eingeteilt in 5'463'474 voll einbezahlte Namenaktien zu nominal je CHF 1.00 (davon eingetragen im Handelsregister CHF 5'443'388.00, eingeteilt in 5'443'388 Namenaktien zu CHF 1.00). Per 31. Dezember 2017 hält der Emittent 906 eigene Aktien. Diese sind nicht dividendenberechtigt. An der Generalversammlung 2018 vom 15. Mai 2018 haben die Aktionäre einer Erhöhung des bedingten Kapitals zugestimmt. Der Emittent verfügt per Prospektdatum über ein bedingtes Kapital von maximal CHF 2'700'000. Gemäss Art. 3a der Statuten kann das bedingte Kapital nach lit. a) bis zu einem Betrag von CHF 300'000 durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, welche Mitarbeitern des Emittenten und von Konzerngesellschaften gewährt worden sind sowie nach lit. b) bis zu einem Betrag von CHF 2'400'000 zur Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit Wandelanleihen, Optionsanleihen, ähnlichen Obligationen ausgeübt werden. Das bedingte Kapital nach lit. a) hat sich um CHF 20'086 durch Ausübungen von Wandelrechten für Aktienanteile von Mitarbeitenden für das Geschäftsjahr 2017 reduziert. Im Handelsregister und in den Statuten wird das bedingte Kapital einmal jährlich bis jeweils spätestens 31. Xxxx nachgetragen (Artikel 653g und 653h OR). Per Prospektdatum sind die Ausübungen von Wandelrechten für 20'086 Namenaktien zu CHF 1.00 noch nicht eingetragen. Das bedingte Kapital nach lit. b) im Betrag von CHF 2'400'000 steht im Umfang von CHF 2'000'000 für die Bereitstellung von Namenaktien des Emittenten bei Ausübung von Wandelrechten unter der am 4. Oktober 2017 begebenen Wandelhybridanleihe (Valorensymbol PEA22 / ISIN CH0381952255) und im Umfang von CHF 400'000 für den Erwerb von Namenaktien durch Ausübung von Optionsscheinen unter der vorliegenden Anleihe zur Verfügung. Der Emittent verfügt per 31. Dezember 2017 über kein genehmigtes Kapital. Vom an der Generalversammlung 2015 geschaffenen genehmigten Kapital von CHF 2'000'000 wurden im Frühjahr 2017 im Rahmen einer Privatplatzierung 422'554 neue Namensaktien ausgegeben; sämtliche neuen 422'554 Namensaktien wurden von der Kreissparkasse Biberach gezeichnet. Die übrigen 1'577'446 Aktien aus dem genehmigten Kapital sind am 8. Mai 2017 verfallen.
Aktienkapital. 1 Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 5 790 037 755, eingeteilt in 2316 015 102 voll liberierte Namenaktien. Jede Aktie hat einen Nennwert von CHF 2.50.
2 Durch Beschluss der Generalversammlung können Namenaktien in Inhaberaktien und Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden.
1 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 10 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 2.50 um höchstens CHF 25 000 000 erhöhen durch Ausübung von Optionsrechten, welche von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften an die Aktionäre ausgegeben werden. Von den Aktionären nicht bezogene Optionsrechte kann der Ver- waltungsrat anderweitig im Interesse der Gesellschaft ausgeben. Bei der Ausgabe von Optionsrechten ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Optionsrechten berechtigt. Die Options- bedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.
2 Der Erwerb von Aktien durch die Ausübung von Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Art. 5 dieser Statuten.
3 aufgehoben
4 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 44 299 653 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 2.50 um höchstens CHF 110 749 132.50 erhöhen durch Aus- gabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer Konzern- gesellschaften. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungs- recht der Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten an Mit- arbeiter erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungs- rat zu erlassenden Reglementen und unter Berücksichtigung der Leistungen, Funktionen, Verantwortungsstufen und Rentabilitäts- kriterien. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten darauf an Mitarbeiter kann zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis erfolgen.
5 Der Erwerb von Aktien im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Art. 5 dieser Statuten.
1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 3. Mai 2009 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 500 000 000 durch Ausgabe von höchstens 200 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 2.50 zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.