Bedingungen für Ausgleichsangebote. a) Ein Zahler kann eine Aufwandspauschale und eine Zinsausgleichszahlung geltend machen, wenn aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 ein Zahlungsauftrag nicht am Geschäftstag seiner Annahme abgewickelt wurde. b) Ein Zahlungsempfänger kann eine Aufwandspauschale geltend machen, wenn er aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 eine an einem bestimmten Geschäftstag erwartete Zahlung nicht empfangen hat. Der Zahlungsempfänger kann ferner eine Zinsausgleichszahlung geltend machen, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) bei Teilnehmern, die Zugang zur Spitzenrefinanzierungsfazilität haben: wenn ein Zahlungsempfänger aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 die Spitzenrefinanzierungsfazilität in Anspruch genommen hat und/oder ii) bei allen Teilnehmern: wenn es technisch unmöglich war, sich über den Geldmarkt zu refinanzieren, oder eine solche Refinanzierung aus anderen, objektiv nachvollziehbaren Gründen unmöglich war.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank, Besondere Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk) Im Rahmen Des Internetbasierten Zugangs, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Pm Kontos in Target2 Bundesbank
Bedingungen für Ausgleichsangebote. a) Ein Zahler kann eine Aufwandspauschale und eine Zinsausgleichszahlung geltend machen, wenn aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 ein Zahlungsauftrag Liquiditätsübertragungsauftrag nicht am Geschäftstag seiner Annahme abgewickelt wurde.
b) Ein Zahlungsempfänger kann eine Aufwandspauschale geltend machen, wenn er aufgrund einer ei- ner technischen Störung von TARGET2 eine an einem bestimmten Geschäftstag erwartete Zahlung nicht empfangen hat. Der Zahlungsempfänger kann ferner eine Zinsausgleichszahlung Zinsausgleichszah- lung geltend machen, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) bei Teilnehmern, die Zugang zur Spitzenrefinanzierungsfazilität haben: wenn ein Zahlungsempfänger Zah- lungsempfänger aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 die Spitzenrefinanzierungsfazilität Spitzenrefinan- zierungsfazilität in Anspruch genommen hat und/oder
ii) bei allen Teilnehmern: wenn es technisch unmöglich war, sich über den Geldmarkt zu refinanzierenre- finanzieren, oder eine solche Refinanzierung aus anderen, objektiv nachvollziehbaren Gründen unmöglich war.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos
Bedingungen für Ausgleichsangebote. a) Ein Zahler kann eine Aufwandspauschale und eine Zinsausgleichszahlung geltend machen, wenn aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 ein Zahlungsauftrag Liquidi- tätsübertrag nicht am Geschäftstag seiner Annahme abgewickelt wurde.
b) Ein Zahlungsempfänger kann eine Aufwandspauschale geltend machen, wenn er aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 eine an einem bestimmten Geschäftstag erwartete Zahlung nicht empfangen hat. Der Zahlungsempfänger kann ferner eine Zinsausgleichszahlung Zinsaus- gleichszahlung geltend machen, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) bei Teilnehmern, die Zugang zur Spitzenrefinanzierungsfazilität Spitzenrefinan- zierungsfazilität haben: wenn ein Zahlungsempfänger Zahlungsempfän- ger aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 die Spitzenrefinanzierungsfazilität in Anspruch genommen hat hat, und/oder
ii) bei allen Teilnehmern: wenn es technisch unmöglich unmög- lich war, sich über den Geldmarkt zu refinanzieren, refinanzieren oder eine solche Refinanzierung aus anderen, objektiv ob- jektiv nachvollziehbaren Gründen unmöglich war.
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Samples: Geschäftsbestimmungen
Bedingungen für Ausgleichsangebote. a) Ein Zahler kann eine Aufwandspauschale und eine Zinsausgleichszahlung geltend machen, wenn aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 ein Zahlungsauftrag Liquiditätsübertragungsauftrag nicht am Geschäftstag seiner Annahme abgewickelt wurde.
b) Ein Zahlungsempfänger kann eine Aufwandspauschale geltend machen, wenn er aufgrund einer ei- ner technischen Störung von TARGET2 eine an einem bestimmten Geschäftstag erwartete Zahlung nicht empfangen hat. Der Zahlungsempfänger kann ferner eine Zinsausgleichszahlung Zinsausgleichszah- lung geltend machen, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) bei Teilnehmern, die Zugang zur Spitzenrefinanzierungsfazilität haben: wenn ein Zahlungsempfänger Zah- lungsempfänger aufgrund einer technischen Störung von TARGET2 die Spitzenrefinanzierungsfazilität Spitzenrefinan- zierungsfazilität in Anspruch genommen hat und/oder
ii) bei allen Teilnehmern: wenn es technisch unmöglich war, sich über den Geldmarkt zu refinanzierenrefi- nanzieren, oder eine solche Refinanzierung aus anderen, objektiv nachvollziehbaren Gründen Grün- den unmöglich war.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines T2s Geldkontos