Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorher- sehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Ein- fluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zu- rückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens An- spruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verblei- benden Mittel müssen zurückgezahlt werden.
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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorher- sehbaren unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Ein- fluss Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zu- rückzuführen zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens An- spruch Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der MobilitätsphaseMobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verblei- benden verbleibenden Mittel müssen zurückgezahlt werdensind zurückzuzahlen.
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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorher- sehbaren unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Ein- fluss Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zu- rückzuführen zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens An- spruch Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der MobilitätsphaseMobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verblei- benden verbleibenden Mittel müssen zurückgezahlt werdensind zurückzuzahlen.
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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Beendet der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorher- sehbaren unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Ein- fluss des Teilnehmers Einfluss der/die Teilnehmer/in unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zu- rückzuführen des/der Teilnehmers/in zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens An- spruch der/die Teilnehmer/in Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der MobilitätsphaseMobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verblei- benden verbleibenden Mittel müssen zurückgezahlt werdensind zurückzuzahlen.
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