Common use of Beendigung der Vereinbarung Clause in Contracts

Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen.

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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren unvorher- sehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss Ein- fluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen zu- rückzuführen ist, hat der Teilnehmer Anspruch mindestens An- spruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase nach Artikel 2.2Mobilitätsphase. Alle verbleibenden verblei- benden Mittel sind zurückzuzahlenmüssen zurückgezahlt werden.

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Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Beendet der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers der/die Teilnehmer/in unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers des/der Teilnehmers/in zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen.

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Samples: www.international.hu-berlin.de

Beendigung der Vereinbarung. Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase nach Artikel 2.2. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen.

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