Common use of Beendigung des Dienstverhältnisses Clause in Contracts

Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist noch nicht vereinbarte Blockfreizeit tunlichst während der Kündi- gungsfrist auszugleichen. Ist ein Ausgleich nicht mög- lich, hat die Arbeitnehmerin pro vereinbarte Blockfrei- zeit Anspruch auf je einen zusätzlichen Urlaubstag bzw nach Ablauf des Dienstverhältnisses auf entspre- chende Urlaubsersatzleistung, ausgenommen bei ei- nem ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt. 24. DEZEMBER AN NICHT MEHR ALS EINEM SAMSTAG IM MONAT NACH 13.00 UHR OFFEN GEHALTEN WERDEN

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Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist noch nicht vereinbarte Blockfreizeit tunlichst während der Kündi- gungsfrist auszugleichen. Ist ein Ausgleich nicht mög- lichmöglich, hat die Arbeitnehmerin pro vereinbarte Blockfrei- zeit Anspruch auf je einen zusätzlichen Urlaubstag bzw nach Ablauf des Dienstverhältnisses auf entspre- chende Urlaubsersatzleistung, ausgenommen bei ei- nem einem ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt. 24. DEZEMBER AN NICHT MEHR ALS EINEM SAMSTAG IM MONAT NACH 13.00 UHR OFFEN GEHALTEN WERDEN.

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Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist noch nicht vereinbarte Blockfreizeit tunlichst während der Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist auszugleichen. Ist ein Ausgleich nicht mög- lichmöglich, hat die Arbeitnehmerin der Arbeitnehmer pro vereinbarte Blockfrei- zeit Blockfreizeit Anspruch auf je einen zusätzlichen Urlaubstag bzw nach Ablauf des Dienstverhältnisses auf entspre- chende entsprechende Urlaubsersatzleistung, ausgenommen bei ei- nem einem ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt. 24. DEZEMBER AN NICHT MEHR ALS EINEM SAMSTAG IM MONAT NACH 13.00 UHR OFFEN GEHALTEN WERDEN.

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Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist noch nicht vereinbarte Blockfreizeit tunlichst während der Kündi- gungsfrist auszugleichen. Ist ein Ausgleich nicht mög- lichmöglich, hat die Arbeitnehmerin pro vereinbarte Blockfrei- zeit Anspruch auf je einen zusätzlichen Urlaubstag bzw bzw. nach Ablauf des Dienstverhältnisses auf entspre- chende Urlaubsersatzleistung, ausgenommen bei ei- nem einem ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt. 24. DEZEMBER AN NICHT MEHR ALS EINEM SAMSTAG IM MONAT NACH 13.00 UHR OFFEN GEHALTEN WERDEN.

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Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist noch nicht vereinbarte Blockfreizeit tunlichst während der Kündi- gungsfrist auszugleichen. Ist ein Ausgleich nicht mög- lichmöglich, hat die Arbeitnehmerin pro vereinbarte Blockfrei- zeit Blockfreizeit Anspruch auf je einen zusätzlichen Urlaubstag bzw nach Ablauf des Dienstverhältnisses auf entspre- chende Urlaubsersatzleistungentsprechende Ur- laubsersatzleistung, ausgenommen bei ei- nem einem ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt. 24. DEZEMBER AN NICHT MEHR ALS EINEM SAMSTAG IM MONAT NACH 13.00 UHR OFFEN GEHALTEN WERDEN.

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