Beendigung des Treuhandvertrages Musterklauseln

Beendigung des Treuhandvertrages. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn sein Zweck – etwa im Falle der Beendigung der Liquidation der Investment- gesellschaft – erreicht ist oder wenn sein Zweck – etwa im Falle der Kündigung des Gesellschaftsvertrages oder der Ausschlie- ßung aus der Investmentgesellschaft – fortgefallen ist. Der Treugeber ist berechtigt, den Treuhandvertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende zu kündigen. Sein Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Treuhandkommanditisten zu erfolgen. Endet der Treuhandvertrag durch Kündigung, so erwirbt der Treugeber den auf ihn entfallenden Kommanditanteil des Treu- handkommanditisten im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft Der nachfolgende Abschnitt beschreibt die wichtigsten rechtli- chen Auswirkungen des Gesellschaftsvertrages der Investment- gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft ist im vollen Wortlaut ab Seite 69 dieses Verkaufsprospekts ab- gedruckt. Weitere Angaben zur Investmentgesellschaft enthält das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“ (Seite 52). Mittelbare Beteiligung der Anleger Die über den Treuhandkommanditisten an der Investmentgesell- schaft beteiligten Anleger werden nicht unmittelbar Kommandi- tisten der Investmentgesellschaft. Von Gesetzes wegen haben mittelbar über einen Treuhandkommanditisten beteiligte Anleger im Innenverhältnis der Gesellschaft und der Gesellschafter zuei- nander allerdings die gleiche Rechtsstellung wie ein Kommandi- tist. Jeder Anleger kann jederzeit verlangen, unmittelbar Kom- manditist der Investmentgesellschaft zu werden.
Beendigung des Treuhandvertrages. Der Treuhandvertrag wird für die Dauer der Investment-KG ein- gegangen. Eine vorzeitige Beendigung ist nur in den im Treu- handvertrag oder im Gesellschaftsvertrag der Investment-KG geregelten Fällen zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wich- tigem Grund bleibt unberührt. Der Treuhandvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung der Invest- ment-KG (Abschluss der Liquidation) und darüber hinaus, wenn
Beendigung des Treuhandvertrages. Der Treuhandvertrag erlischt nicht mit dem Tod, der Verschollenerklärung, dem Konkurs oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit des Kunden. Er kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die durch die Bank bereits erfolgten Aufträge werden, falls möglich, nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch gestoppt. Das Treuhandverhältnis bleibt zudem bis zur Fälligkeit der laufenden Treuhandanlagen bestehen. Eventuelle Kosten, die im Zusammenhang mit der Kündigung entstehen, hat der Kunde zu tragen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.