Befreiung von der Anzeigepflicht. Im Falle der Aufstellung eines Gerüstes an dem Gebäude, in welchem sich die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung befindet, ist der Versicherungs- nehmer von der Pflicht, die Gefahrerhöhung anzuzeigen, befreit.
Appears in 4 contracts
Samples: Hausrat Und Glasversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Befreiung von der Anzeigepflicht. Im Falle der Aufstellung eines Gerüstes an dem Gebäude, in welchem sich die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung befindetbefin- det, ist der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer von der Pflicht, die Gefahrerhöhung anzuzeigen, befreit.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung