Befugnisse. Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung. Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu: 1. Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates, der Mitglieder des Vergütungsausschusses, des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und der Revisionsstelle; 3. Genehmigung des Jahres- bzw. Lageberichtes, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung; 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende; 5. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Geschäftsleitung); 6. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Art. 17ter der Statuten; 7. Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, welche der Generalversammlung durch gesetzliche Vorschriften oder die Statuten vorbehalten sind, oder die vom Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt werden.
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Samples: Statuten Der Gategroup Holding Ag
Befugnisse. Oberstes Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft ist die GeneralversammlungGesellschaft. Ihr stehen Sie hat die folgenden unübertragbaren Befugnisse zuresp. Pflichten:
1. Festsetzung und Änderung der Statuten;
2. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Xxxx und Abberufung des Präsidenten sowie der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung von Art. 19;
3. Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates, der Mitglieder des Vergütungsausschusses, ;
4. Xxxx und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Stimmrechtsvertreters;
5. Xxxx und Abberufung der Revisionsstelle;
36. Genehmigung des Jahres- bzwJahresberichtes des Verwaltungsrates;
7. Lageberichtes, Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung;
48. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende;
59. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung;
10. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Geschäftsleitung);
6. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Art. 17ter der Statuten;
711. Beschlussfassung über alle Angelegenheitendie Gegenstände, welche die der Generalversammlung durch gesetzliche Vorschriften das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind, oder die vom Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt werden.
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Samples: Statutes
Befugnisse. 1. Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung.
2. Ihr Der Generalversammlung stehen die folgenden unübertragbaren folgende unübertragbare Befugnisse zu:
12.1. die Festsetzung und Änderung der Statuten;
22.2. die Xxxx und Abberufung des Präsidenten des Verwaltungsrates und der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates gemäss den Bestimmungen unter Artikel 20 ff. der Statuten;
2.3. die Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates, der Mitglieder des Vergütungsausschusses, des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und der Revisionsstelle;
32.4. gegebenenfalls die Genehmigung des Jahres- bzwLageberichts und der konsolidierten Jahresrechnung;
2.5. Lageberichtes, die Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung;
4. sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende;
52.6. die Festsetzung einer Zwischendividende, die Genehmigung des dafür erforderlichen Zwischen- abschlusses und des Prüfungsberichts der Revisionsstelle; Entwurf
2.7. die Beschlussfassung über Zuweisungen an und Übertragungen zwischen Gewinnvortrag, freiwilliger Gewinnreserve, gesetzlichen Gewinnreserve und gesetzlichen Kapitalreserve;
2.8. die Beschlussfassung über die Rückzahlung der gesetzlichen Kapitalreserve;
2.9. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Geschäftsleitung);
62.10. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung die Beschlussfassung über einen Rekurs gemäss Art. 17ter Artikel 5 Absatz 3 der Statuten;; und
72.11. die Beschlussfassung über alle Angelegenheitendie Gegenstände, welche die der Generalversammlung durch gesetzliche Vorschriften das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind, sind oder ihr durch den Verwaltungsrat oder durch die vom Verwaltungsrat der Generalversammlung Revisions- stelle vorgelegt werden.
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Samples: Statuten
Befugnisse. Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung. Ihr Der Generalversammlung stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu:
1. Festsetzung und Änderung der Statuten;
2. Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten oder der Präsidentin des Verwaltungsrates, Verwaltungs- rates sowie der Mitglieder des Vergütungsausschusses, des unabhängigen Stimmrechtsvertreters . Vorbehalten bleiben Art. 15 Abs. 3 und der RevisionsstelleArt. 20a Abs. 3;
3. Genehmigung Xxxx des Jahres- bzwunabhängigen Stimmrechtsvertreters. Lageberichtes, der Jahresrechnung und der KonzernrechnungVorbehalten bleibt Art. 14a Abs. 2;
4. Xxxx der Revisionsstelle und der besonderen Revisionsstelle;
5. Genehmigung des Lageberichts, der konsolidierten Jahresrechnung sowie der statutarischen Jahresrechnung;
6. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende;
57. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Geschäftsleitung);
68. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Art. 17ter der Statuten;Geschäftsleitung; und
79. Beschlussfassung über alle Angelegenheitendie Gegenstände, welche die der Generalversammlung durch gesetzliche Vorschriften das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind, sind oder die vom ihr durch den Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt werden.
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Samples: Statuten
Befugnisse. Oberstes Unübertragbare Befugnisse Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft ist die GeneralversammlungGesellschaft. Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse folgende unübertragbare Bef- ugnisse zu:
1. die Festsetzung und Änderung der Statuten;
2. die Xxxx des Präsidenten und Abberufung der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates;
3. die Xxxx der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates, der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses, ;
4. die Xxxx des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und Stimmrechtsvertreters;
5. die Xxxx der Revisionsstelle;
36. die Genehmigung des Jahres- bzw. Lageberichtes, der Jahresrechnung Lageberichtes und der Konzernrechnung;
47. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des BilanzgewinnesBilanzge- winnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende;
58. Entlastung die Genehmigung der Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Geschäftsleitung)Konzernleitung;
69. Genehmigung die Entlastung der Vergütungen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Art. 17ter der StatutenVerwaltungsrates;
710. die Beschlussfassung über alle Angelegenheitendie Gegenstände, welche die der Generalversammlung durch gesetzliche Vorschriften das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind, oder die vom Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt werden.
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Samples: Statuten
Befugnisse. Oberstes Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft ist die GeneralversammlungGesellschaft. Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu:
1. die Festsetzung und Änderung der Statuten;
2. die Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates, Verwaltungsrates sowie der Mitglieder des Vergütungsausschusses, Nomination & Compensation Committee. Vorbehalten bleiben Art. 19 Abs. 3 und Art. 243 Abs. 3 der Statuten;
3. die Xxxx des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und Stimmrechtsvertreters. Vorbehalten bleibt Art. 12 Abs. 2 der Statuten;
4. die Xxxx der Revisionsstelle;
35. die Genehmigung des Jahres- bzw. Lageberichtes, der Jahresrechnung Lageberichtes und der Konzernrechnung;
46. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der DividendeDividende und der Tantieme;
57. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Geschäftsleitung);
68. die Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Art. 17ter 376 der Statuten;; und
79. die Beschlussfassung über alle Angelegenheitenweitere Gegenstände, welche die der Generalversammlung durch gesetzliche Vorschriften das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind, sind oder die vom ihr durch den Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt werden.
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Samples: Statutes
Befugnisse. Oberstes Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft ist die GeneralversammlungGesellschaft. Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu:
1. die Festsetzung und Änderung der Statuten;
2. die Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates, Verwaltungsrates sowie der Mitglieder des Vergütungsausschusses, Nomination & Compensation Committee. Vorbehalten bleiben Art. 19 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 3 der Statuten;
3. die Xxxx des unabhängigen Stimmrechtsvertreters und Stimmrechtsvertreters. Vorbehalten bleibt Art. 12 Abs. 2 der Statuten;
4. die Xxxx der Revisionsstelle;
35. die Genehmigung des Jahres- bzw. Lageberichtes, der Jahresrechnung Lageberichtes und der Konzernrechnung;
46. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der DividendeDividende und der Tantieme;
57. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Geschäftsleitung);
68. die Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Art. 17ter 3735 der Statuten;; und
79. die Beschlussfassung über alle Angelegenheitenweitere Gegenstände, welche die der Generalversammlung durch gesetzliche Vorschriften das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind, sind oder die vom ihr durch den Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt werden.
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