Common use of Befugnisse Clause in Contracts

Befugnisse. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie hat die folgenden unübertragbaren Befugnisse resp. Pflichten: 1. Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Xxxx und Abberufung des Präsidenten sowie der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung von Art. 19; 3. Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Vergütungsausschusses; 4. Xxxx und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters; 5. Xxxx und Abberufung der Revisionsstelle; 6. Genehmigung des Jahresberichtes des Verwaltungsrates; 7. Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung; 8. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere Festsetzung der Dividende; 9. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 10. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 11. Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

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Samples: Statutes

Befugnisse. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie hat Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse resp. Pflichtenzu: 1. die Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. Festsetzung der Zahl die Xxxx der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates sowie die Xxxx und Abberufung des Präsidenten sowie der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung von Nomination & Compensation Committee. Vorbehalten bleiben Art. 1919 Abs. 3 und Art. 243 Abs. 3 der Statuten; 3. die Xxxx und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters. Vorbehalten bleibt Art. 12 Abs. 2 der Mitglieder des VergütungsausschussesStatuten; 4. die Xxxx und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertretersder Revisionsstelle; 5. Xxxx und Abberufung der Revisionsstelle; 6. die Genehmigung des Jahresberichtes des Verwaltungsrates; 7. Genehmigung der Jahresrechnung Lageberichtes und der Konzernrechnung; 86. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der DividendeDividende und der Tantieme; 97. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 10. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 118. die Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Art. 376 der Statuten; und 9. die Beschlussfassung über die weitere Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sindsind oder ihr durch den Verwaltungsrat vorgelegt werden.

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Befugnisse. Die Generalversammlung ist das oberste Oberstes Organ der GesellschaftGesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Sie hat die folgenden unübertragbaren Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse resp. Pflichtenzu: 1. Festsetzung und Änderung der Statuten, soweit diese Kompetenz nicht von Gesetzes wegen dem Verwaltungsrat übertragen ist; 2. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Xxxx und Abberufung des Präsidenten sowie und der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung von Art. 19; 3. Xxxx und Abberufung Verwaltungsrats, der Mitglieder des Vergütungsausschusses; 4. Xxxx und Abberufung , der Revisionsstelle(n) sowie des unabhängigen Stimmrechtsvertreters; 5. Xxxx und Abberufung der Revisionsstelle; 63. Genehmigung des Jahresberichtes des Verwaltungsrates; 7Jahres resp. Genehmigung Lageberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung; 8. einer allfälligen Konzernrech- nung sowie Beschlussfassung über die Verwendung des BilanzgewinnesBilanzgewinns, insbesondere die Festsetzung der Dividende; 94. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats; 5. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates Verwaltungsrats und der GeschäftsleitungGeschäftsleitung gemäss Art. 14a der Statuten; 10. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 116. Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung ihr durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sindzugewiesen sind oder vom Verwaltungsrat unterbreitet werden.

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Befugnisse. Unübertragbare Befugnisse Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie hat die folgenden unübertragbaren Befugnisse resp. PflichtenIhr stehen folgende unübertragbare Bef- ugnisse zu: 1. die Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Xxxx und Abberufung des Präsidenten sowie und der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung von Art. 19Verwaltungsrates; 3. die Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses; 4. die Xxxx und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters; 5. die Xxxx und Abberufung der Revisionsstelle; 6. die Genehmigung des Jahresberichtes des Verwaltungsrates; 7. Genehmigung der Jahresrechnung Lageberichtes und der Konzernrechnung; 87. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des BilanzgewinnesBilanzge- winnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende; 98. die Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 10. Entlastung der für die Mitglieder des Verwaltungsrates und der GeschäftsleitungKonzernleitung; 119. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates; 10. die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

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Samples: Statuten

Befugnisse. Die Der Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie hat stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse resp. Pflichtenzu: 1. Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. Festsetzung der Zahl Xxxx der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Xxxx und Abberufung Verwaltungsrates, des Präsidenten oder der Präsidentin des Verwaltungs- rates sowie der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung von Vergütungsausschusses. Vorbehalten bleiben Art. 1915 Abs. 3 und Art. 20a Abs. 3; 3. Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Vergütungsausschussesunabhängigen Stimmrechtsvertreters. Vorbehalten bleibt Art. 14a Abs. 2; 4. Xxxx der Revisionsstelle und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertretersder besonderen Revisionsstelle; 5. Xxxx und Abberufung Genehmigung des Lageberichts, der Revisionsstellekonsolidierten Jahresrechnung sowie der statutarischen Jahresrechnung; 6. Genehmigung des Jahresberichtes des Verwaltungsrates; 7. Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung; 8. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere Festsetzung der Dividende; 9. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 107. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 118. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; und 9. Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sindsind oder ihr durch den Verwaltungsrat vorgelegt werden.

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Samples: Statuten

Befugnisse. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie hat Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse resp. Pflichtenzu: 1. die Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. Festsetzung der Zahl die Xxxx der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates sowie die Xxxx und Abberufung des Präsidenten sowie der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung von Nomination & Compensation Committee. Vorbehalten bleiben Art. 1919 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 3 der Statuten; 3. die Xxxx und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters. Vorbehalten bleibt Art. 12 Abs. 2 der Mitglieder des VergütungsausschussesStatuten; 4. die Xxxx und Abberufung des unabhängigen Stimmrechtsvertretersder Revisionsstelle; 5. Xxxx und Abberufung der Revisionsstelle; 6. die Genehmigung des Jahresberichtes des Verwaltungsrates; 7. Genehmigung der Jahresrechnung Lageberichtes und der Konzernrechnung; 86. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der DividendeDividende und der Tantieme; 97. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 10. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 118. die Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Art. 3735 der Statuten; und 9. die Beschlussfassung über die weitere Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sindsind oder ihr durch den Verwaltungsrat vorgelegt werden.

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Samples: Statuten

Befugnisse. Die Generalversammlung ist das oberste Oberstes Organ der GesellschaftGesellschaft ist die Generalversammlung. Sie hat Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse resp. Pflichtenzu: 1. Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Xxxx und Abberufung des Präsidenten sowie der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates unter Berücksichtigung von Art. 19; 3. Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Präsidenten des Verwaltungsrates, der Mitglieder des Vergütungsausschusses; 4. Xxxx und Abberufung , des unabhängigen Stimmrechtsvertreters; 5. Xxxx Stimmrechtsvertreters und Abberufung der Revisionsstelle; 63. Genehmigung des Jahresberichtes des Verwaltungsrates; 7Jahres- bzw. Genehmigung Lageberichtes, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung; 84. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende; 95. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsführung betrauten Personen (Geschäftsleitung); 6. Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates und der GeschäftsleitungGeschäftsleitung gemäss Art. 17ter der Statuten; 10. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; 117. Beschlussfassung über die Gegenständealle Angelegenheiten, die welche der Generalversammlung durch das Gesetz gesetzliche Vorschriften oder die Statuten vorbehalten sind, oder die vom Verwaltungsrat der Generalversammlung vorgelegt werden.

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Samples: Statuten Der Gategroup Holding Ag