Common use of Beförderungsvertrag Clause in Contracts

Beförderungsvertrag. Basis einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag gemäß VMS-Tarif. Ein Beförderungsvertrag kann sich auf einen oder mehrere vertragliche Beförderer im Eisenbahnverkehr (Beförderer) beziehen. Enthält ein Beförderungsvertrag mehrere unterschiedliche vertragliche Beförderer hintereinander, werden diese als „auf- einander folgende Beförderer“ bezeichnet. Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze ent- spricht ein Fahrausweis einem Beförderungsvertrag. Soweit besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförde- rungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie I. in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammenge- fügt sind, II. dauerhafl zusammengeheflet sind, III. alphanumerisch verkettet sind, IV. nur einen Gesamtpreis angeben oder V. in anderer Weise aufgrund einer Regelung in den Besonderen Beförderungsbedingun- gen der EVU miteinander verbunden sind. Soweit besonders geregelt, kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbstständi- ge Beförderungsverträge dokumentieren. Dies ist insbesondere der Fall bei Fahraus- weisen, die neben der Benutzung von Eisenbahnen aufgrund dieser Beförderungsbe- dingungen auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel einschließen, z. B. im Bereich von Verkehrsverbünden. Der Übergang zwischen Bahnhöfen, z. B. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehr- strägern als der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß, ist nicht Gegenstand des Eisenbahnbeförderungsvertrages. In der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beför- derungsvertrages beteiligten Beförderer, das den Fahrausweis ausgebende Unternehmen, die zulässigen Wegstrecken (Wegevorschrifl), den Preis, die Geltungsdauer des Fahraus- weises, die anwendbaren Beförderungsbedingungen, die Wagenklasse und gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Xxxx des Reisenden erbracht wer- den, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beför- derungsleistung der Reisende dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der Wegevorschrifl auf der Vorderseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code „1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertraglichen Beförderer mit den von ihnen bedienten Strecken auf der Website xxx.XxxXxxxxxxxxxx.xx feststellen, welches EVU den von ihm gewählten Zug betreibt und so sein Beförderer ist. Als Beförderer verantwortlich ist das EVU, dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war. Der Fahrausweis basiert grundsätzlich auf einem gültigen und veröffentlichten Tarif. Die dort angegebene Relation bildet die „Reisekette“ des Fahrgastes. Fahrausweise, auf de- nen Start- und Zielstation im Eisenbahnverkehr angegeben sind, werden nachfolgend als „relationsbezogen“ bezeichnet. Maßgebend für die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte ist grundsätzlich die im Fahrausweis angegebene Relation (Startstation im Eisenbahn- verkehr – Zielstation im Eisenbahnverkehr).

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Beförderungsvertrag. Basis einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag Beförderungs- vertrag gemäß VMSdem VMT-Tarif. Ein Beförderungsvertrag kann sich auf einen oder mehrere vertragliche Beförderer im Eisenbahnverkehr (Beförderer) beziehen. Enthält Ent- hält ein Beförderungsvertrag mehrere unterschiedliche vertragliche Beförderer hintereinander, werden diese als „auf- einander aufeinander folgende Beförderer“ bezeichnet. Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze ent- spricht entspricht ein Fahrausweis einem BeförderungsvertragBe- förderungsvertrag. Soweit besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförde- rungsvertragBe- förderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie I. in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammenge- fügt zusammengefügt sind, II. dauerhafl zusammengeheflet dauerhaft zusammengeheftet sind, III. alphanumerisch verkettet sind, IV. nur einen Gesamtpreis angeben angeben, oder V. in anderer Weise aufgrund einer Regelung in den Besonderen Beförderungsbedingun- gen Beförderungsbedin- gungen der EVU miteinander verbunden sind. 15 Soweit besonders geregelt, kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbstständi- ge selb- ständige Beförderungsverträge dokumentieren. Dies ist insbesondere der Fall bei Fahraus- weisenFahrausweisen, die neben der Benutzung von Eisenbahnen aufgrund dieser Beförderungsbe- dingungen Beför- derungsbedingungen auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel einschließen, z. z.B. im Bereich von Verkehrsverbündendes VMT-Tarif. Der Übergang zwischen BahnhöfenBahnh.fen, z. z.B. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehr- strägern Ver- kehrsträgern als der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß, Fuß ist nicht Gegenstand des Eisenbahnbeförderungsvertrages. In der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beför- derungsvertrages Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, das den Fahrausweis ausgebende Unternehmen, die zulässigen Wegstrecken (WegevorschriflWegevorschrift), den Preis, die Geltungsdauer Gel- tungsdauer des Fahraus- weisesFahrausweises, die anwendbaren Beförderungsbedingungen, die Wagenklasse und gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten reservier- ten Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Xxxx des Reisenden erbracht wer- denwerden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beför- derungsleistung Beförderungsleistung der Reisende dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der Wegevorschrifl Wegevorschrift auf der Vorderseite Vor- derseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code „1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertraglichen Beförderer mit den von ihnen bedienten Strecken auf der Website xxx.XxxXxxxxxxxxxx.xx feststellenfest- stellen, welches EVU den von ihm gewählten Zug betreibt und so also sein Beförderer ist. Als Beförderer verantwortlich ist das EVU, dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag Be- förderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war. Der Fahrausweis basiert grundsätzlich auf einem gültigen und veröffentlichten Tarif. Die dort angegebene Relation bildet die „Reisekette“ des Fahrgastes. FahrausweiseFahr- ausweise, auf de- nen denen Start- und Zielstation im Eisenbahnverkehr angegeben sind, werden nachfolgend als „relationsbezogen“ bezeichnet. Maßgebend für die Inanspruchnahme Inan- spruchnahme der Fahrgastrechte ist grundsätzlich die im Fahrausweis angegebene Relation (Startstation im Eisenbahn- verkehr Eisenbahnverkehr – Zielstation im Eisenbahnverkehr).

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Samples: Beförderungsbedingungen

Beförderungsvertrag. Basis einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag gemäß VMSdem VMT-Tarif. Ein Beförderungsvertrag kann sich auf einen oder mehrere vertragliche Beförderer im Eisenbahnverkehr (Beförderer) beziehen. Enthält ein Beförderungsvertrag mehrere unterschiedliche unterschied- liche vertragliche Beförderer hintereinander, werden diese als „auf- einander aufeinander folgende Beförderer“ bezeichnet. Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze ent- spricht entspricht ein Fahrausweis einem BeförderungsvertragBeförde- rungsvertrag. Soweit besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförde- rungsvertragBeförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie I. in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammenge- fügt zusammengefügt sind, II. dauerhafl zusammengeheflet dauerhaft zusammengeheftet sind, III. alphanumerisch verkettet sind, IV. nur einen Gesamtpreis angeben angeben, oder V. in anderer Weise aufgrund einer Regelung in den Besonderen Beförderungsbedingun- gen Beförderungsbedingungen der EVU miteinander verbunden sind. Soweit besonders geregelt, kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbstständi- ge Beförderungsverträge selbständige Beförde- rungsverträge dokumentieren. Dies ist insbesondere der Fall bei Fahraus- weisenFahrausweisen, die neben der Benutzung von Eisenbahnen aufgrund dieser Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel einschließen, z. z.B. im Bereich von Verkehrsverbündendes VMT-Tarif. Der Übergang zwischen Bahnhöfen, z. z.B. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehr- strägern Verkehrsträgern als der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß, Fuß ist nicht Gegenstand des EisenbahnbeförderungsvertragesEisenbahn- beförderungsvertrages. In der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beför- derungsvertrages Beförderungs- vertrags beteiligten Beförderer, das den Fahrausweis ausgebende Unternehmen, die zulässigen Wegstrecken (WegevorschriflWegevorschrift), den Preis, die Geltungsdauer des Fahraus- weisesFahrausweises, die anwendbaren Beförderungsbedingungen, die Wagenklasse und gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole Symbo- le erfolgen. Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Xxxx des Reisenden erbracht wer- denwerden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beför- derungsleistung Beförderungsleis- tung der Reisende dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der Wegevorschrifl Wegevorschrift auf der Vorderseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code „1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertraglichen Beförderer Beför- derer mit den von ihnen bedienten Strecken auf der Website xxx.XxxXxxxxxxxxxx.xx feststellen, welches EVU den von ihm gewählten Zug betreibt und so also sein Beförderer ist. Als Beförderer verantwortlich ist das EVU, dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war. Der Fahrausweis basiert grundsätzlich auf einem gültigen und veröffentlichten Tarif. Die dort angegebene Relation bildet die „Reisekette“ des Fahrgastes. Fahrausweise, auf de- nen Start- und Zielstation im Eisenbahnverkehr angegeben sind, werden nachfolgend als „relationsbezogen“ bezeichnet. Maßgebend für die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte ist grundsätzlich die im Fahrausweis angegebene Relation (Startstation im Eisenbahn- verkehr – Zielstation im Eisenbahnverkehr).

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Samples: VMT Fahrgastinformation

Beförderungsvertrag. Basis einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag gemäß VMSdem VMT-Tarif. Ein Beförderungsvertrag kann sich auf einen oder mehrere vertragliche Beförderer im Eisenbahnverkehr (Beförderer) beziehen. Enthält ein Beförderungsvertrag mehrere unterschiedliche unterschied- liche vertragliche Beförderer hintereinander, werden diese als „auf- einander aufeinander folgende Beförderer“ bezeichnet. Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze ent- spricht entspricht ein Fahrausweis einem BeförderungsvertragBeförde- rungsvertrag. Soweit besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförde- rungsvertragBeförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie I. in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammenge- fügt zusammengefügt sind, II. dauerhafl zusammengeheflet dauerhaft zusammengeheftet sind, III. alphanumerisch verkettet sind, IV. nur einen Gesamtpreis angeben angeben, oder V. in anderer Weise aufgrund einer Regelung in den Besonderen Beförderungsbedingun- gen Beförderungsbedingungen der EVU miteinander verbunden sind. Soweit besonders geregelt, kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbstständi- ge Beförderungsverträge selbständige Beförde- rungsverträge dokumentieren. Dies ist insbesondere der Fall bei Fahraus- weisenFahrausweisen, die neben der Benutzung von Eisenbahnen aufgrund dieser Beförderungsbe- dingungen Beförderungsbedingungen auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel einschließen, z. z.B. im Bereich von Verkehrsverbündendes VMT-Tarif. Der Übergang zwischen Bahnhöfen, z. z.B. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehr- strägern Verkehrsträgern als der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß, Fuß ist nicht Gegenstand des EisenbahnbeförderungsvertragesEisenbahn- beförderungsvertrages. In der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beför- derungsvertrages Beförderungs- vertrags beteiligten Beförderer, das den Fahrausweis ausgebende Unternehmen, die zulässigen Wegstrecken (WegevorschriflWegevorschrift), den Preis, die Geltungsdauer des Fahraus- weisesFahrausweises, die anwendbaren Beförderungsbedingungen, die Wagenklasse und gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole Symbo- le erfolgen. Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Xxxx des Reisenden erbracht wer- denwerden, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beför- derungsleistung Beförderungsleis- tung der Reisende dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der Wegevorschrifl Wegevorschrift auf der Vorderseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code „1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertraglichen Beförderer Beför- derer mit den von ihnen bedienten Strecken auf der Website xxx.XxxXxxxxxxxxxx.xx feststellen, welches EVU den von ihm gewählten Zug betreibt und so also sein Beförderer ist. Als Beförderer verantwortlich ist das EVU, dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war. Der Fahrausweis basiert grundsätzlich auf einem gültigen und veröffentlichten Tarif. Die dort angegebene Relation bildet die „Reisekette“ des Fahrgastes. Fahrausweise, auf de- nen denen Start- und Zielstation im Eisenbahnverkehr angegeben sind, werden nachfolgend als „relationsbezogen“ bezeichnet. Maßgebend für die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte ist grundsätzlich die im Fahrausweis angegebene Relation (Startstation im Eisenbahn- verkehr Eisenbahnverkehr – Zielstation im EisenbahnverkehrEisenbahn- verkehr).

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Samples: VMT Fahrgastinformation

Beförderungsvertrag. Basis einer Inanspruchnahme dieser Fahrgastrechte ist ein gültiger Beförderungsvertrag gemäß VMS-Tarif. Ein Beförderungsvertrag kann sich auf einen oder mehrere vertragliche Beförderer im Eisenbahnverkehr (Beförderer) beziehen. Enthält ein Beförderungsvertrag mehrere unterschiedliche vertragliche Beförderer hintereinander, werden diese als „auf- einander folgende Beförderer“ bezeichnet. Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze ent- spricht ein Fahrausweis einem Beförderungsvertrag. Soweit besonders geregelt, verkörpern mehrere Fahrausweise einen einzigen Beförde- rungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie I. in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrausweistasche zusammenge- fügt zusammen- gefügt sind, II. dauerhafl zusammengeheflet sind, III. alphanumerisch verkettet sind, IV. nur einen Gesamtpreis angeben oder V. in anderer Weise aufgrund einer Regelung in den Besonderen Beförderungsbedingun- gen der EVU miteinander verbunden sind. Soweit besonders geregelt, kann ein einziger Fahrausweis auch mehrere selbstständi- ge Beförderungsverträge dokumentieren. Dies ist insbesondere der Fall bei Fahraus- weisen, die neben der Benutzung von Eisenbahnen aufgrund dieser Beförderungsbe- dingungen auch die Benutzung anderer Verkehrsmittel einschließen, z. B. im Bereich von Verkehrsverbünden. Der Übergang zwischen Bahnhöfen, z. B. im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehr- strägern Verkehrs- trägern als der Eisenbahn (wie etwa Bus, Straßenbahn) oder zu Fuß, ist nicht Gegenstand des Eisenbahnbeförderungsvertrages. In der Regel bezeichnet der Fahrausweis den oder die an der Durchführung des Beför- derungsvertrages beteiligten Beförderer, das den Fahrausweis ausgebende Unternehmen, die zulässigen Wegstrecken (Wegevorschrifl), den Preis, die Geltungsdauer des Fahraus- weises, die anwendbaren Beförderungsbedingungen, die Wagenklasse und gegebenenfalls den Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Die Angaben können dabei auch in verkürzter Form oder durch Symbole erfolgen. Kann die Beförderung durch mehrere Beförderer nach Xxxx des Reisenden erbracht wer- den, kommt der Beförderungsvertrag jeweils mit dem Beförderer zustande, dessen Beför- derungsleistung Be- förderungsleistung der Reisende dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Beförderer ist mit einem vierstelligen Code in der Wegevorschrifl auf der Vorderseite des Fahrausweises angegeben. Fehlt der Code oder ist als Code „1080“ angegeben, kann der Reisende über die Auflistung der vertraglichen Beförderer mit den von ihnen bedienten Strecken auf der Website xxx.XxxXxxxxxxxxxx.xx feststellen, welches EVU den von ihm gewählten Zug betreibt und so sein Beförderer ist. Als Beförderer verantwortlich ist das EVU, dessen vom Reisenden gemäß Beförderungsvertrag gewählter Zug ausgefallen oder verspätet war. Der Fahrausweis basiert grundsätzlich auf einem gültigen und veröffentlichten Tarif. Die dort angegebene Relation bildet die „Reisekette“ des Fahrgastes. Fahrausweise, auf de- nen Start- und Zielstation im Eisenbahnverkehr angegeben sind, werden nachfolgend als „relationsbezogen“ bezeichnet. Maßgebend für die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte ist grundsätzlich die im Fahrausweis angegebene Relation (Startstation im Eisenbahn- verkehr – Zielstation im Eisenbahnverkehr).

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen