Beginn der Zahlungsverpflichtung. Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners beginnt mit der Betriebsbereitschaft der gelieferten Systeme oder der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Werden Endgeräte durch Vertragspartner oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum der Edekabank), spätestens aber 10 Kalendertage nach dokumentierter Auslieferung. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart abgewickelt werden kann.
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Samples: www.edekabank.de
Beginn der Zahlungsverpflichtung. Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners beginnt mit der Betriebsbereitschaft der gelieferten Systeme oder der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Werden Endgeräte durch Vertragspartner oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum der EdekabankRe- chenzentrum von ConCardis), spätestens aber 10 Kalendertage zehn Kalender- tage nach dokumentierter Auslieferung. Betriebsbereitschaft Betriebsbereit- schaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart Karte abgewickelt werden kann. Der Kaufpreis für Kaufgegenstände wird un- mittelbar nach Auslieferung der Kaufgegenstände fällig.
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Samples: www.karten-terminal.de
Beginn der Zahlungsverpflichtung. Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners beginnt mit der Betriebsbereitschaft der gelieferten Systeme oder der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Werden Endgeräte durch Vertragspartner oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum der EdekabankVolksbank), spätestens aber 10 jedoch zehn Kalendertage nach dokumentierter Auslieferung. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart abgewickelt werden kann.
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Samples: www.voba-breisgau-nord.de
Beginn der Zahlungsverpflichtung. Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners beginnt mit der Betriebsbereitschaft der gelieferten Systeme oder der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Werden Endgeräte durch Vertragspartner oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung lnitialisierung des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum vom technischen Netzbetreiber der EdekabankHavelCash), spätestens aber 10 Kalendertage nach dokumentierter Auslieferung. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart abgewickelt werden kann.
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Samples: www.havelcash.de
Beginn der Zahlungsverpflichtung. Die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners beginnt mit der Betriebsbereitschaft der gelieferten Systeme oder der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Werden Endgeräte durch Vertragspartner oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung des Terminals (erster Anruf beim Rechenzentrum der Edekabankvon First Data), spätestens aber 10 Kalendertage nach dokumentierter Auslieferung. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn mindestens eine Kartenart abgewickelt werden kann.
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Samples: www.telecash.de