Laufzeit und Kündigung des Vertrages Musterklauseln

Laufzeit und Kündigung des Vertrages. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 1 Monat. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt wird. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Das gleiche gilt, sofern ein an der vertragsgegenständlichen Verbrauchsstelle vom Kunden betriebenes Geschäft an einen anderen Ort verlegt wird. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Kündigung ist unwirksam, wenn die SWL dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an seinem neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Verbrauchstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Kunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Verbrauchstelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Ich ermächtige die SWL, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWL auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort Wird kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, haben Zahlungen durch Überweisung zu erfolgen. Stromliefervertrag für Privatkunden 11/21 | AGB 07/21 Die SWL führt in begründeten und rechtlich zulässigen Fällen zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung von Vertragsverhältnissen Bonitätsprüfungen durch. Falls dies erforderlich ist, xxxx die SWL mithilfe der Angaben aus dem Antrag des Kunden auch eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein, namentlich bei der CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden „CRIF“). Voraussetzung ist, dass die SWL ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft darlegen kann. In der Folge erhält die SWL die in der Datenbank der CRIF zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-sta...
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 7.1. Sofern in der ZV CLV+ keine abweichende Regelung getroffen wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für das Produkt CLV+ 36 Monate ab Unterzeichnung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. 7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht von Concardis zur fristlosen außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere dann, wenn (a) bei dem Vertragspartner eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation eintritt, oder (b) Concardis die Fortführung der nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten ohne eine behördliche Erlaubnis unzulässig oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt wird, oder (c) der „Vertrag zur Teilnahme am Concardis Netzbetrieb“ zur Nutzung des Concardis Netzbetriebes gekündigt wurde, oder (d) die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 115% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder (e) die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in einem Kalendermonat (Bemessungsmonat) mindestens 200% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder Bedingungen der Concardis GmbH für die Nutzung des Concardis Lastschriftverfahrens Plus (CLV+) (f) die monatliche Primärausfallquote (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 130% der monatsdurchschnittlichen Primärausfallquote im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder (g) die Anzahl der Rücklastschriften so signifikant ansteigt, dass Concardis redlicher Weise davon ausgehen darf, dass die nach den Grundgeschäften von dem Vertragspartner geschuldeten Leistungen zu einem erheblichen Teil mangelhaft sind oder dass der Vertragspartner ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nicht erfüllt. Referenzzeitraum im Sinne von (d), (e) und (f) sind die drei Kalendermonate, die dem/den Bemessungsmonat/en vorausgegangen sind.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 9.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlos- sen. Als Versicherungsperiode gilt ein Monat. 9.2. Sie haben, soweit nach Nr. 10. nichts anderes gilt, das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist täglich zu kündigen. Für die Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns maßgeblich. 9.3. Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Unser Recht, den Vertrag außerordentliche u.a. wegen falsch- er Angaben bei Vertragschluss oder wegen Zah- lungsverzuges zu kündigen, bleibt hiervon unbe- rührt. 9.4. Die vorgenannten Regelungen gelten nur, soweit nichts anderes mit Ihnen vereinbart und im Versi- cherungsschein dokumentiert wurde.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 5.1 Dieser Vertrag wird am Tag seiner Unterzeichnung wirksam. Er hat eine Laufzeit von 2 Jahren, ab Unterschrift dieser Vereinbarung. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablaufdatum durch den AG oder den AN gekündigt wird. 5.2 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund muss darüber hinaus der Grund für die außerordentliche Kündigung im Kündigungsschreiben angegeben sein. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: 1. für den AG, wenn der AN seinen Leistungszusagen, nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, 2. für den AN, wenn der AG in Bezug auf eine oder mehrere vertragliche Pflichten eine erhebliche Vertragsverletzung begeht, 3. für beide Parteien, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; 4. für den AN, wenn der AG der in diesem Vertrag zugesicherten Vergütung, nach dreimaliger schriftlicher Mahnung des AN nicht nachkommt.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. Dieser Vertrag läuft bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres in dem er abgeschlossen wurde. Wird er nicht vier Wochen vor Jahresende gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 11.1 Die Vereinbarung zur Teilnahme an Highlights+ wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 11.2 Die Vereinbarung endet nicht automatisch, falls das Arbeitsverhältnis des Teilnehmers mit dem Händler endet. Ein bestehendes, persönliches Bonuspunkteguthaben kann auch weiterhin in Prämien eingelöst werden. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt jedoch dazu, dass „Cash-Prämien“ nicht mehr verfügbar sind. 11.3 Der Teilnehmer kann die Teilnahme an Highlights+ mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende und ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der Bank kündigen. Die Teilnahme endet auch bei Tod des Teilnehmers. 11.4 Die Bank kann die Teilnahme des Teilnehmers an Highlights+ mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Ohne Kündigung oder besondere Ankündigung ist die Bank zur Löschung der Teilnahme berechtigt, wenn sich der Teilnehmer seit mindestens 12 Monaten nicht mehr im Online-Portal von Highlights+ angemeldet (eingeloggt) hat sowie über kein persönliches Bonuspunkteguthaben (mehr) verfügt. 11.5 Die Bank ist zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen in gravierender Weise verletzt, seine Zugangsdaten missbraucht, insbesondere durch unbefugte Weitergabe an Dritte, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. 11.6 Mit Wirksamwerden einer Kündigung nach Ziffer 11.3, 11.4 oder
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 3.2.1 Die Vertragslaufzeit entspricht der in der Servicever- einbarung vereinbarten Laufzeit. Sofern in der Ser- vicevereinbarung keine Laufzeit ausdrücklich verein- bart wurde, beträgt die Laufzeit 60 Monate.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages a) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit durch Sie mit einer Kündi- gungsfrist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats bzw. durch uns mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. b) Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Beendigung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für uns zur Kündigung des Vertrages liegt insbesondere dann vor, wenn Sie gegen die Ihnen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen obliegenden Mitwirkungspflichten verstoßen und trotz Abmahnung unsererseits diesen Verstoß nicht unterlassen bzw. korrigieren. c) Jede Kündigung dieses Vertrages bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). d) Die Durchführung dieses Vertrages erfordert, dass Sie bei uns im Rahmen der MEDWING- Plattform registriert sind und dort ein Benutzerkonto unterhalten. Wird diese Registrierung und das dazugehörige Benutzerkonto beendet – gleich aus welchem Grund –, führt dies automatisch zur Beendigung dieses Vertrages. e) Mit Beendigung dieses Vertrages sind Sie verpflichtet, die Karte auf unser Verlangen an uns herauszugeben oder sie zu vernichten. Hinsichtlich eines etwaigen Guthabens auf der Karte gelten die Regelungen der Ziffer 7. Sie haben die Möglichkeit vor Ende des Vertrages mit dem etwaigen auf der Karte vorhandenen Guthaben Gutscheine bei den Akzeptanzunternehmen zu erwerben.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 6.1. Der Eigentümer überträgt dem Verwalter vom 00.00.2013 bis 31.00.0000 die Verwaltung des Objekts. 6.2. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von einer der beiden Seiten durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Es ist vereinbart, dass der Vertrag während dieser Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Als wichtigen Grund gilt auch der Verkauf der Wohnanlage. 6.3. Der Verwalter ist von den Beschränkung des § 181 BGB befreit und ermächtigt, Untervollmacht an Dritte zu erteilen.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 9.1 Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder der Parteien jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. 9.2 Darüber hinaus endet dieser Vertrag automatisch mit der Beendigung des Akzeptanzvertrages und / oder des POS-Vertrages zwischen dem Unternehmen und PAYONE, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund. 9.3 Zudem besteht ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht für jede Partei, wenn der von PAYONE eingesetzte Dienstleister die notwendigen Leistungen nicht mehr erbringen kann sowie für den Fall, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder ein Gericht die gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen untersagt oder eine solche Untersagung droht oder eine für die jeweilige Leistung einer Partei notwendige behördliche Erlaubnis nicht vorliegt. 9.4 Weiterhin besteht ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht für PAYONE, sofern regulatorische Anforderungen seitens des Gesetzgebers oder der Kreditkartenorganisation sowie anderweitige geänderte technische Anforderungen oder Anpassungen bei PAYONE erforderlich machen würden, die für PAYONE wirtschaftlich unzumutbar sind. 9.5 Zusätzlich besteht für PAYONE ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht, soweit aufgrund von Änderungen der Regelungen der Kreditkartenorganisation oder der gesetzlichen Rahmenbedingungen die vertragsgegenständliche Leistung wirtschaftlich unrentabel zu werden droht oder wird. 9.6 Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch PAYONE liegt zudem vor, wenn das Unternehmen wiederholt und ohne ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers den Transaktionsbetrag in der Fremdwährung dessen Kreditkarte einreicht. Gleiches gilt, sofern Visa oder Mastercard das Unternehmen wegen wiederholter Verstöße gegen die Hinweispflicht für die Teilnahme am Umrechnungsservice sperrt.