Entgelte und Zahlungsbedingungen a) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung und Verschleißreparaturen.
b) Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird (siehe auch Ziffer 8g).
c) Bei jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige Servicepauschale gemäß gültiger Preisliste an. Diese beinhaltet u. a. die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung von circa 30 Minuten.
d) Wenn die Forderungen aus dem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt werden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge der durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadensfälle (bis max. zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt) und Ordnungswidrigkeiten des Mieters einschließlich der dem Mieter zuzurechnenden Folgekosten (insbesondere Abschleppkosten).
e) Kommt der Mieter entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz. Soweit das Konto des Mieters keine Deckung aufweist oder der Mieter dem Lastschrifteinzug gegenüber seinem kontoführenden Institut widerspricht, ist der Vermieter berechtigt, die ihm entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Aufwand und / oder Schaden entstanden ist. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt erforderlich, so hat der Mieter innerhalb der rechtlichen Vorgaben auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Darüber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen werden.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. 8.1. Das vom Nutzer zu zahlende Entgelt ist nutzungsabhängig und hängt vom gewählten Fahrzeug, dem Mietzeitraum sowie gegebenenfalls der Laufleistung während der Nutzung ab. Die Höhe des vom Nutzer geschuldeten Entgelts kann daher erst bei Rückgabe des Fahrzeugs bestimmt werden. Die Kosten für die während des Mietzeitraums durch den Gebrauch des Fahrzeugs verbrauchten Kraft-, Schmier- und andere notwendige Betriebsstoffe sind in dem vom Nutzer geschuldeten Entgelt enthalten.
8.2. Die für die Berechnung des Entgelts jeweils geltenden Preise sowie sonstige Gebühren (einschließlich etwaiger Schadenspauschalen) werden dem Nutzer vor Vertragsschluss im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt und können in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Soweit nicht abweichend angegeben, verstehen sich alle auf der Plattform angezeigten Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter ist berechtigt, die Preisliste jederzeit für die Zukunft zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
8.3. Das vom Nutzer geschuldete Entgelt wird nach Rückgabe des Fahrzeugs berechnet und nach Zugang einer Abrechnung auf der Plattform zur Zahlung fällig. Rechnungen können dem Nutzer auch in elektronischer Form übermittelt werden.
8.4. Zahlungen sind vom Nutzer mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich unter Verwendung der auf der Plattform unterstützten Zahlungsarten zu leisten. Insoweit gelten die auf der Plattform im Buchungsprozess angezeigten Vertrags- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Diese können zudem unter folgendem Link abgerufen werden: xxxxx://xxxxxx.xxx/xx/xxxxx
8.5. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass im Nutzerkonto zutreffende und vollständige Bankdaten (insbesondere korrekte Kreditkartendaten und/oder IBAN) hinterlegt sind. Im Falle von Änderungen oder Unrichtigkeiten der im Nutzerkonto hinterlegten Bankdaten sind die vom Nutzer unverzüglich zu aktualisieren bzw. nach Kenntnisnahme der Unrichtigkeit zu korrigieren. Eine Korrektur oder Aktualisierung der Daten kann im Nutzerkonto auf der Plattform vorgenommen werden. Soweit dem Nutzer eine Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Nutzerkonto auf der Plattform nicht möglich sein sollte, hat er die aktualisierten bzw. im Falle von Unrichtigkeiten korrigierten Daten per E-Mail an xxxxxxx@xxxx.xx zu übermitteln.
8.6. Dem Nutzer können im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung Kosten entste...
Entgelte und Zahlungsbedingungen. 6.1 Das jeweilige Entgelt für die Überlassung und Pflege der Produkte nebst der erforderlichen Rechteeinräumung (nachstehend „Lizenzgebühr“) wird im Vertrag festgelegt.
6.2 Die Lizenzgebühr ist im Voraus zahlbar und wird zu Beginn des jeweiligen Vertragszeitraumes in Rechnung gestellt und ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen zur Zahlung fällig. Für die auf die erste Bestellung eines Produktes („Erstlizenz“) folgend bestellten Lizenzen (Art, Umfang und Anzahl von lizenzierten Produkten - „Folgelizenzen“), gilt das Vertragssende der Erstlizenz, soweit die Erstlizenz noch nicht geendet, entsprechend als Restlaufzeit für die jeweiligen Folgelizenzen.
6.3 ~sedna ist berechtigt, vor Ende einer Laufzeitverlängerung nach Ziff. 7.3, nach billigem Ermessen eine Erhöhung der jeweils aktuellen Lizenzgebühr mit Wirkung für die Verlängerung der Laufzeit vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber mindestens zwei (2) Monate im Voraus schriftlich benachrichtigt. Sofern der Kunde den Vertrag nicht nach Ziff. 7.3 kündigt, gilt für die Erst- bzw. Folgelizenzen die erhöhte Lizenzgebühr.
6.4 Für die Rechtzeitigkeit sämtlicher Zahlungen gilt das Datum der Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von ~sedna.
6.5 Die Verzugszinsen betragen neun (9) Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
6.6 Soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird, verstehen sich alle Entgelte in Euro und „netto“ zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe sofern Umsatzsteuerpflicht besteht.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
7.2 Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischaltung für den Rest des Kalendermonats und danach kalender- monatlich im Voraus zu zahlen.
7.3 Alle sonstigen Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und wer- den in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt.
7.4 Sämtliche Forderungen werden spätestens nach Ablauf von fünf (5) Werkta- gen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA- Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Prenotifikation) erfolgt spätesten fünf (5) Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. Besteht kein SEPA-Lastschriftmandat, sind sämtliche Entgelte nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an Deutsche Glasfaser zahlbar.
7.5 Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen von Deutsche Glasfaser beauftragt hat, ist Deutsche Glasfaser berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift so- wie die Einziehung der Rechnungsbeträg von demselben Konto angegeben hat.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 Für die durch IPHOS erbrachten Leistungen schuldet der Auftraggeber Entgelte, deren Art und Höhe der Vertrag bestimmt. Mangels konkreter Vereinbarung hat IPHOS Anspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung eines angemessenen Honorars, dessen Höhe sich nach der Preisliste von IPHOS bemisst.
7.2 Alle in einem etwaigen Kostenvoranschlag und im Vertrag angegebenen Entgelte verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, auch ohne sonstige anfallende Steuern und Gebühren, die der Auftraggeber gesondert trägt. Je nach Vertragsinhalt, und zwar abhängig davon, ob ein Zielschuldverhältnis oder ein Dauerschuldverhältnis (Punkt 1.9) begründet ist, schuldet der Auftraggeber an Entgelten entweder Einmalzah- lungen (Kaufpreis, Werklohn und dgl.) oder regelmäßige Entgelte, diese pro Abrechnungszeitraum entweder nach Aufwand oder pauschal bzw. fix. Bei Dauerschuldverhältnissen ist Abrechnungszeitraum der Kalendermonat, es sei denn, Auftraggeber und IPHOS vereinbaren etwas an- deres.
7.3 Die mangels Vereinbarung von Fixbeträgen oder Pauschalen für die Bemessung des Entgeltes maßgeblichen Stundensätze der von IPHOS eingesetzten Mitarbeiter:innen richten sich nach der Preisliste von IPHOS, die zwischen First-Level-Support, Second-Level- und Third-Level- Support unterscheidet und für Leistungen (Arbeiten) zu den folgenden Arbeitszeiten gelten, und zwar werktags von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr und Xxxxxxx zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Für Arbeiten außerhalb dieser Zeiten, demnach für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit hat der Auftraggeber einen Zuschlag von 100 Prozent auf die Stundensätze zu entrichten. An Anfahrts- kosten für etwaige Leistungen außer Haus von IPHOS hat der Auftraggeber bei Orten innerhalb Wiens (bis 25 km) einen Pauschalbetrag in Höhe des halben Stundensatzes des/der eingesetzten Mitarbeiter(s):innen zu entrichten, bei Orten außerhalb Wiens pauschal den vollen Stun- densatz.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. Für die vom Händler bestellten Leistungen gilt die jeweils gültige Preis- liste der Sparkasse für Netzbetreiberleistungen; Änderungen werden dem Händler zwei Monate vor In-Kraft-Treten der neuen Preisliste mitgeteilt. Die Entgelte für die Zahlungsverkehrsabwicklung, soweit diese über die Sparkasse erfolgt, richten sich nach den AGB der Sparkassen. Diese Ent- gelte werden beginnend mit dem Tag nach der betriebsfähigen Bereitstel- lung der Terminals und des Datenübermittlungsanschlusses berechnet. Sie werden nach Rechnungsstellung durch die Sparkasse dem im Ver- trag angegebenen Konto monatlich belastet. Die Entgelte girocard werden ebenfalls dem im Vertrag angegebenen Konto monatlich belastet. Hat der Händler ein Pauschalangebot für girocard ausgewählt, so wird die Transaktionsmenge des Terminals vom Betreiberrechner monatlich auf- summiert und über ein Jahr ermittelt. Wird hierbei die Transaktionsmenge in drei aufeinander folgenden Monaten um mehr als 15% überschritten, erfolgt die Nachberechnung und Höhergruppierung sofort. Wird dabei eine technische Änderung notwendig, trägt der Händler die anfallenden Kosten. Bei Überschreitung der höchsten Pauschalstufe werden die über die höchste Pauschalstufe hinausgehenden Transaktionen, auch rückwir- kend, einzeln berechnet. Eine Rückstufung bei der Unterschreitung der Transaktionspauschalen in den einzelnen Paketen ist auf Initiative des Händlers möglich. Die Umsatzsteuer und etwaige andere Steuern, die sich auf diesen Vertrag beziehen, sind zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt mit dem zurzeit der Leis- tungserbringung gültigen Satz; wird dieser in einem Berechnungszeit- raum geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Sätzen als getrennte Zeiträume vereinbart.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise einschließlich Bedingungen für die Inanspruchnahme allfälliger Aktionsbedingungen der umseitigen Entgeltbestimmungen. Die Entgeltbestimmungen sind außerdem auch auf unserer Website unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. 9.1. Soweit nicht anders im Einzelauftrag oder in den einschlägigen zusätzlichen Geschäftsbedingungen vereinbart,
a. werden die Installationsentgelte und jedwede sonstigen einmaligen Anfangsentgelte nach Unterzeichnung des Einzelvertrages in Rechnung gestellt;
b. wird weSystems sämtliche wiederkehrenden Entgelte ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Dienstes und anschließend monatlich im Voraus in Rechnung stellen;
c. wird weSystems sonstige Entgelte, die nicht durch (a) oder (b) vorstehend abgedeckt sind, in Rechnung stellen, sobald sie anfallen;
d. werden sämtliche Entgelte innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zur Fristwahrung gilt der Eingang der gesamten fälligen Forderung bei weSystems.
9.2. weSystems behält sich vor, die Entgelte mit Beginn jedes Verlängerungszeitraums in Übereinstimmung mit dem EU HVPI-Index (28 Länder) anzupassen. In diesem Fall werden die Entgelte im gleichen Verhältnis steigen oder sinken wie der EU HVPI-Index (28 Länder) in den vergangenen zwölf
Entgelte und Zahlungsbedingungen. 6.1. Die Nutzung der Leistungen der DEBTVISION GmbH ist für Kapitalgeber Light grundsätzlich kostenfrei.
6.2. Die DEBTVISION GmbH behält sich vor zukünftig Gebühren zu verlangen.
6.3. Anpassungen der Entgelte nach Ziffer 6.1 werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) mitgeteilt. Dem Nut- zer steht in diesem Falle das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgeltanpassung in Textform (z.B. per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx oder Brief) zu kündigen. Hierauf wird der Nutzer in der Anpassungsmitteilung besonders hingewiesen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
6.4. Unabhängig von den Reglungen in Ziffer 6.1 und 6.2 ist die DEBTVISION GmbH für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Entgelte zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen, ohne dass dem Nutzer hieraus ein Kündigungsrecht entsteht. Nutzungsbedingungen DEBTVISION Besonderer Teil „Kapitalgeber Light“ Version 3.0 vom 09.03.2022
Entgelte und Zahlungsbedingungen. Die Zahlung der Rechnungssumme kann in bar in der Tourist-Information des VVV Nordhorn oder per Überweisung erfolgen (in jedem Fall gilt für die rechtzeitige Zahlung der Bankeingang bzw. der Tag der Gutschrift). Alle Rabatte gelten nur bei Einhaltung der Zahlungsziele und Fristen. Für die rechtzeitige Wertstellung von Überweisungen oder Barzahlungen ist der Mieter verantwortlich. Verspätete Zahlungseingänge werden mit Verzugszinsen berechnet. Die Kaution des Mieters wird vom Veranstalter für die Miethütten, die Einhaltung der Öffnungs- bzw. Verkaufszeiten, das saubere Verlassen der Mietfläche, die Entsorgung des Restmülls, das Einhalten der Bestimmung über Mehrweggeschirr und das ordnungsgemäße Verlassen von evtl. angemieteten Pagoden bzw. Miethütten und die allgemeine Vertragserfüllung erhoben. Die Kautionsrückzahlung bzw. - verrechnung erfolgt innerhalb 2 Wochen nach offiziellem Veranstaltungsende. Die Abnahme des Standes, der Mietfläche, die Stromablesung in den VVV-Buden erfolgen zu Terminen, die zwischen dem VVV und dem Mieter vorab vereinbart wurden. Bei nicht Einhalten dieses Termins durch den Mieter verfällt der Anspruch auf Rückerstattung, weil keine Überprüfung bzw. Kontrolle möglich ist.