Entgelte und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Entgelte und Zahlungsbedingungen. 8.1. Das vom Nutzer zu zahlende Entgelt ist nutzungsabhängig und hängt vom gewählten Fahrzeug, dem Mietzeitraum sowie gegebenenfalls der Laufleistung während der Nutzung ab. Die Höhe des vom Nutzer geschuldeten Entgelts kann daher erst bei Rückgabe des Fahrzeugs bestimmt werden. Die Kosten für die während des Mietzeitraums durch den Gebrauch des Fahrzeugs verbrauchten Kraft-, Schmier- und andere notwendige Betriebsstoffe sind in dem vom Nutzer geschuldeten Entgelt enthalten.
Entgelte und Zahlungsbedingungen a. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten gemäß Mietvertrag an. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Entgelte und Zahlungsbedingungen a. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls werden Betankungskosten gemäß Mietvertrag mit der Kaution verrechnet.
Entgelte und Zahlungsbedingungen a. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten gemäß Mietvertrag (Stand 2020: 2,50 €/Liter Diesel) an. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.
Entgelte und Zahlungsbedingungen a) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung und Verschleißreparaturen.
Entgelte und Zahlungsbedingungen a) Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafge- bühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten gemäß Mietvertrag (Stand 2016: 2,50 €/Liter Diesel) an. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes gemäß Ziff. 4 sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. 7.1 Für die durch IPHOS erbrachten Leistungen schuldet der Auftraggeber Entgelte, deren Art und Höhe der Vertrag bestimmt. Mangels konkreter Vereinbarung hat IPHOS Anspruch gegen den Auftraggeber auf Zahlung eines angemessenen Honorars, dessen Höhe sich nach der Preisliste von IPHOS bemisst.
Entgelte und Zahlungsbedingungen. Die Zahlung der Rechnungssumme kann in bar in der Tourist-Information des VVV Nordhorn oder per Überweisung erfolgen (in jedem Fall gilt für die rechtzeitige Zahlung der Bankeingang bzw. der Tag der Gutschrift). Alle Rabatte gelten nur bei Einhaltung der Zahlungsziele und Fristen. Für die rechtzeitige Wertstellung von Überweisungen oder Barzahlungen ist der Mieter verantwortlich. Verspätete Zahlungseingänge werden mit Verzugszinsen berechnet. Die Kaution des Mieters wird vom Veranstalter für die Miethütten, die Einhaltung der Öffnungs- bzw. Verkaufszeiten, das saubere Verlassen der Mietfläche, die Entsorgung des Restmülls, das Einhalten der Bestimmung über Mehrweggeschirr und das ordnungsgemäße Verlassen von evtl. angemieteten Pagoden bzw. Miethütten und die allgemeine Vertragserfüllung erhoben. Die Kautionsrückzahlung bzw. - verrechnung erfolgt innerhalb 2 Wochen nach offiziellem Veranstaltungsende. Die Abnahme des Standes, der Mietfläche, die Stromablesung in den VVV-Buden erfolgen zu Terminen, die zwischen dem VVV und dem Mieter vorab vereinbart wurden. Bei nicht Einhalten dieses Termins durch den Mieter verfällt der Anspruch auf Rückerstattung, weil keine Überprüfung bzw. Kontrolle möglich ist. Zum Befahren des Geländes durch den Mieter oder seiner Lieferanten ist eine schriftliche Genehmigung notwendig. Der Mieter holt sich vor Bezug seiner Mietfläche im Organisationsbüro des Veranstalters (vor Ort) seinen gültigen Händlerausweis und eine Einfahrtsgenehmigung ab. Regelungen zum Auf- und Abbau gehen gesondert und schriftlich an den Mieter. Die Zeiträume für den frühesten Standauf- und Abbau inkl. der technischen Bedingungen können vom Mieter beim Veranstalter erfragt werden. In der Auf- und Abbauphase der Veranstaltung gilt ein allgemeines Arbeitsverbot ab 22:00 Uhr. Technisch notwendige Ausnahmen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Zu beachten sind außerdem in jedem Fall die behördlichen Auflagen zur Nachtruhe (Lärmvermeidung!).
Entgelte und Zahlungsbedingungen. Die Entgelte werden ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des POS-Terminals berechnet und sind jeweils zum Beginn eines jeden Monats im Voraus fällig. Das Entgelt für den Monat, in dem das Terminal bereitgestellt wird, ist mit Beginn des Folgemonats zur Zahlung fällig. Die von KS zusätzlich erstellten Rechnungen enthalten auch die Entgelte für die Kreditwirtschaft. KS ermittelt im Auftrag der Kreditwirtschaft diese Entgelte und berechnet diese dem POS-Partner für den jeweils zurückliegenden Monat. Für diesen Berechnungsauftrag ist die KS berechtigt monatlich 0,98 € zu berechnen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste von KS. Änderungen werden dem POS- Partner zwei Monate vor Inkrafttreten der neuen Preisliste schriftlich mitgeteilt. Die nach Pauschal- und Einzelabrechnung fälligen Entgelte werden monatlich von KS zusammen mit den Entgelten für die Kreditwirtschaft vom Konto des POS-Partners per Lastschrifteinzug abgebucht. Die Umsatzsteuer und etwaige andere Steuern, die sich auf die Leistungsbeziehung beziehen, sind grundsätzlich zusätzlich zu den angegebenen Entgelten zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt mit dem zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Satz; wird dieser in einem Berechnungszeitraum geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Sätzen als getrennte Zeiträume vereinbart. Das Reporting wird monatlich mit 1,00 € berechnet.