Beginn und Ende der Beherbergung Musterklauseln

Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
Beginn und Ende der Beherbergung. (1) Der Xxxx hat das Recht, die zugesagten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen.
Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Der Xxxx hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
Beginn und Ende der Beherbergung. Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. • Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. • Eine gesonderte Vereinbarung mit dem Beherberger über zB. einen „Late-Check Out oder Early- Check-In“ sind bei Verfügbarkeit möglich.
Beginn und Ende der Beherbergung. Sie haben das Recht, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Wir bitten Sie, die gemieteten Räume am Tag der Abreise bis 11 Uhr frei zu geben. Eine spätere Abreise ist nur nach Absprache mit der Rezeption möglich; die Erhebung eines etwaigen Kostenbeitrags behalten wir uns vor.
Beginn und Ende der Beherbergung. 6.1. Die An- und Abreise erfolgt ausschließlich individuell. An- und Abreisetag ist meist Samstag. Zum Teil kann die Anreise täglich erfolgen (besonders in der Nebensaison), so dass auch vom Wochenrhythmus abweichende Aufenthalte möglich sind. Auch hier gelten die genannten An- und Abreisezeiten. Es ist zu beachten, dass entsprechend der Höhenlage manche Anfahrten bei Schnee nur mit Schneeketten zu bewältigen sind. Der Mieter sollte alle notwendigen Vorkehrungen treffen, die der Höhenlage des Ortes angemessen sind.
Beginn und Ende der Beherbergung. Die bestellten Zimmer/Wohnungen können ab 14:00Uhr des vereinbarten Anreisetages bezogen werden. Die Zimmer/Wohnungen sind am Tag der Abreise bis spätestens 9 Uhr zu räumen. Der Kirchschlagerhof ist berechtigt einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, sofern die Zimmer/Wohnungen nicht fristgerecht geräumt wurden.
Beginn und Ende der Beherbergung. Die gemieteten Räume können ab 14:00 Uhr des vereinbarten Tages bezogen werden. • Die gemieteten Räume müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr verlassen werden.
Beginn und Ende der Beherbergung. 1. Der Xxxx hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages (Ankunftstag, Anreisetag) zu beziehen (Check in).
Beginn und Ende der Beherbergung. 4.1 Das Hotel legt jeweils die für ihn geltenden Tageszeiten fest, zu denen die gebuchten Zimmer bezogen werden können bzw. bis zu welchem Zeitpunkt sie vom Vertragspartner zu verlassen sind. Die Zeiten des Bezugs bzw. der Abreise werden dem Vertragspartner bei der Reservierungsbestätigung bekannt gegeben bzw. befinden sich auf der Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx.