Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn ausgewiesenen Tag, sofern der Versicherungsnehmer den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn ausgewiesenen Tag, sofern genannten Beginndatum; frühestens am Tage der Versicherungsnehmer den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahltAusfertigung des Versicherungsscheins. Er endet spätestens mit Beendigung der versicherten Reise.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein in der Versicherungsbestätigung als Versicherungsbeginn ausgewiesenen Tag, sofern der Versicherungsnehmer Versicherte den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn ausgewiesenen Tag, sofern der Versicherungsnehmer den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein in der Service Karte als Versicherungsbeginn Vertragsbeginn ausgewiesenen Tag, sofern der Versicherungsnehmer Versicherte den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. a. (a) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn ausgewiesenen aus- gewiesenen Tag, sofern der Versicherungsnehmer den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. a. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein in der Premium Mitgliedschaft als Versicherungsbeginn Vertragsbeginn ausgewiesenen Tag, sofern der Versicherungsnehmer Versicherte den Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt.
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