Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise zur Beendigung des Vertrages Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungs- falles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten – Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes – Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäfts- zweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer Schaden-Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Der Vertrag endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Verkaufen Sie Ihr Unternehmen, geht die Gothaer Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Er kann den Vertrag übernehmen oder entscheiden, ob er beendet wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise zur Beendigung des Vertrages Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungs- falles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten – Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes – Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäfts- zweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer Schaden-Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar. a. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn ausgewiesenen Tag.
b. Der Versicherungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, längstens jedoch bis zum Zugang der vollständigen Erklärung des Versicherungsscheines durch Zahlung des BeitragesBürgschaftsgläubigers gegenüber dem Versicherer, jedoch aus dieser Bürgschaft keine Recht und Ansprüche mehr herzuleiten (Enthaftungserklärung). Die Enthaftungserklärung muss auch die Erklärung enthalten, dass die Forderung, für die die Bürgschaft bestellt wurde, nicht vor dem vereinbarten Zeitpunktabgetreten worden ist. Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Der Vertrag endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf Durch die vollständige Enthaftung endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Verkaufen Sie Ihr Unternehmen, geht die Gothaer Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Er Versicherungsvertrag automatisch.
c. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag übernehmen jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen und ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. Der Versicherungsvertrag endet in diesem Fall mit der vollständigen Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers gegenüber dem Versicherer.
d. Der Vertrag kann durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder entscheidenin sonstiger Weise ohne die Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers nicht sofort vollständig beendet werden. Die Mietkautionsversicherung behält solange ihre Gültigkeit, ob er beendet bis der Versicherer aus der Bürgschaftshaftung durch den Bürgschaftsgläubiger entlassen wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Gleiches gilt auch für die Vertragsbeendigung, wenn die Bürgschaft in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt und verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Versicherer aus der Haftung der Mietbürgschaft entlassen wird. Das gilt auch, wenn der Vertrag widerrufen wird. Solange der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, hat er für diesen Zeitraum weiterhin einen Betrag in Höhe des für diesen Zeitraum anteiligen Beitrags an den Versicherer zu zahlen. Das Recht zur fristlosen Kündigung wird durch vorstehende Vereinbarungen nicht eingeschränkt.
e. Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Monatsfrist zum Monatsende kündigen, wenn
(i) der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen und Obliegenheiten dem Abschnitt Dauer Versicherer gegenüber oder einem Bürgschaftsgläubiger schuldhaft nicht nachgekommen ist oder wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, insbesondere bei Angaben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat;
(ii) nach Einschätzung des Versicherers eine Bonitäts- oder Vermögensverschlechterung des Versicherungsnehmers eintritt, beispielsweise wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, Haftanordnung oder eine Vermögensauskunft des Schuldners abgegeben wird;
(iii) eine tiefgreifende Störung des gegenseitigen vertraglichen Vertrauensverhältnisses eingetreten ist. Der Versicherungsnehmer ist im Falle der Kündigung des Versicherers verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Versicherer aus der Haftung der Mietbürgschaft entlassen wird
f. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Mietkautionsversicherung gelten solange, bis der Mietkautionsversicherungsvertrag vollständig abgewickelt ist. Der Versicherungsvertrag besteht daher so lange, bis alle gegen- und Ende des Vertrages / Kündigung wechselseitigen Ansprüche aus der AHBBürgschaft, aus dem Mietkautionsversicherungsvertrag und wegen der Übernahme der Bürgschaft erledigt sind.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise zur Beendigung des Vertrages Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungs- falles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten – Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes – Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäfts- zweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer Schaden-Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Der Vertrag endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Verkaufen Sie Ihr Unternehmen, geht die Gothaer Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Er kann den Vertrag übernehmen oder entscheiden, ob er beendet wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise zur Beendigung des Vertrages Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungs- falles Versicherungsfalles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Si dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten – Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes – Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäfts- zweigesGeschäftzweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer Schaden-Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen“". Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich oder od gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Der Vertrag endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Verkaufen Sie Ihr Unternehmen, geht die Gothaer Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Er kann den Vertrag denVertrag übernehmen oder entscheiden, ob er beendet wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB.. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (A 100 – Stand 09/16) Umfang des Versicherungsschutzes Seite
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise Hinweis zur Beendigung des Vertrages Kein Das Bezugsrecht Nicht versicherbare Personen Beantworten Sie bitte alle unsere im Antragsformular aufgeführten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz besteht zum Beispiel erhalten (siehe Ziffer 15.1 GUB 2014). Ihre Berufstätigkeit bzw. die Berufstätigkeit der über den Vertrag versicherten Personen hat unmittelbaren Einfluss auf das Unfallrisiko, dem Sie ausgesetzt sind. Wir berücksichtigen sie daher bei Schäden • die der Bemessung des Versicherungsbeitrages und der Versicherungssummen. Einen Berufswechsel müssen Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert habenuns deshalb so bald wie möglich anzeigen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie sie bitte der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBRGUB 2014. Bei Abschluss des VersicherungsvertragesMelden Sie umgehend jedes Unfallereignis, während der Vertragslaufzeit das einen Leistungsanspruch zur Folge haben könnte und bei Eintritt des Versicherungs- falles suchen Sie einen Arzt auf. Wir sind bestimmte Pflichten zu erfüllenüber das Gothaer Schaden Servicetelefon 030 5508-81508 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigenSchildern Sie genau die Umstände, die Leistungen zu kürzen bzwdem Unfall geführt haben. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. Spezieller Hinweis zur Todesfallleistung Hat der Unfall den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genauTod zur Folge, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei so ist uns dies innerhalb von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten – Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes – Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäfts- zweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich 48 Stunden anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns zwar auch sofort andann, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wirdUnfall bereits gemeldet wurde. Das gleiche Die Meldefrist von 48 Stunden gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrensab Kenntnisnahme. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer SchadenAuch diese Meldung hat über unser Servicetelefon 030 5508-Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar81508 zu erfolgen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Beachten Sie sie hierzu bitte auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten geregelten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung bitte der AHBZiffer 12 der Gothaer Unfallversicherungsbedingungen (GUB 2014). Der Vertrag endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung bitte der AHBZiffer 12 der Gothaer Unfallversicherungsbedingungen (GUB 2014). Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Verkaufen Sofern Sie nichts anderes bestimmt haben, sind bei Unfalltod die gesetzlichen Erben bezugsberechtigt. Zur Festlegung eines Bezugsrechts ist die Unterschrift der versicherten volljährigen Person erforderlich. In der Unfallversicherung erbringen wir eine Leistung, wenn die Gesundheit der versicherten Personen durch ein Unfallereignis beeinträchtigt wird. Bei Personen, die dauernd schwer- oder schwerstpflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung sind, ist die Gesundheit allerdings bereits in einem Ausmaß beeinträchtigt, dass sich Gesundheitsbe- einträchtigungen, die durch einen Unfall neu entstehen, nicht mehr feststellen lassen. Dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige sind deshalb nicht versicherbar (Ziffer 6 GUB 2014). Tritt die Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit während der Vertragslaufzeit ein, so endet für die hiervon betroffene versicherte Person die Unfallversicherung (Eintritt der Versicherungsunfähigkeit). Den Beitrag, der über den Zeitpunkt des Eintrittes der Versicherungsunfähigkeit hinaus gezahlt worden ist, erstatten wir Ihnen zurück. Allgemeine Kundeninformationen Informationen zum Versicherer • Gesellschaftsangaben (Indentität des Versicherers) • Ladungsfähige Anschrift • Niederlassungen im Inland • Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter • Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Beauftragter für die Anliegen der Mitglieder • Versicherungsombudsmann Informationen zur Versicherungsleistung und zum Gesamtbeitrag Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Versicherungsteuer Nr. I 9116 / 810 / 00420 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xx. Xxxxxx Xxxxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxx, Vorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 - 25 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 - 45 70176 Stuttgart Frankreich Gothaer Allgemeine Versicherung AG 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Spanien Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxx xx Xxxxxx, 000 X-00000 Xxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Beauftragter für die Anliegen der Mitglieder (BAM) 00000 Xxxx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch diese Einrichtungen nicht berührt. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag zur Gothaer Unfallversicherung genannt. Informationen zum Vertrag • Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben • Bindefrist • Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungs- schutzes vorläufige Deckung • Widerrufsrecht Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeer- klärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinformationsblatt enthalten. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmun- gen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflich- tenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 00000 Xxxx. Haben Sie Ihr UnternehmenWiderrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, geht die Gothaer Haftpflichtversicherung sind Sie auch an einen mit dem Versi- cherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf den Käufer überder Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Er kann den Vertrag übernehmen oder entscheiden, ob er beendet wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHBEine Ver- tragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.“
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Samples: Jagdversicherungspaket