Common use of Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des Versicherers. Der Vertrag ist zunächst für die Dauer der vereinbarten Laufzeit abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Vertrags- dauer verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn die Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahrs der anderen Partei zugegangen ist. Bei einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahrs unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden. Kurzfristige Verträge (Laufzeit weniger als 1 Jahr) und Verträge mit einem bei Antragstellung vereinbarten Ablauftermin enden mit Ablauf der vorgesehenen Laufzeit, ohne dass es einer erneuten Kündigung bedarf. • Zahlen Sie bitte Ihre Beiträge stets pünktlich. • Geben Sie in allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsnummer an. • Teilen Sie uns bitte neue Risiken sowie Änderungen in dem versicherten Risiko umgehend mit (s. Punkt 6.). • Sorgen Sie für weitest gehende Schadenminderung. • Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche. • Beantworten Sie bitte alle Fragen ausführlich und wahrheitsgemäß. • Geben Sie bitte das Alter und den Kaufpreis der beschädigten Sachen an und fügen Sie entsprechende Rechnungen oder Kostenvoranschläge bei. • Erkennen Sie einen Haftpflichtanspruch weder ganz noch teilweise an und leisten Sie keine Zahlungen an den Geschädigten. Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, übernehmen wir für Sie. Ebenso erfolgt die Zahlung des berechtigten und versicherten Schadenersatzanspruches durch uns. • Legen Sie gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen die Rechtsmittel ein, auf die Sie durch das Gericht aufmerksam gemacht werden. Unterrichten Sie uns umgehend hierüber und senden Sie uns die Unterlagen zu, damit wir alle weiteren Schritte für Sie einleiten können. Der beschädigte Gegenstand ist bis zur endgültigen Abwicklung des Schadens aufzubewahren und uns auf Verlangen zuzusenden. Für die im Teil A (Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung) genannten Risiken gilt die Vorsorge- versicherung gemäß A1-9. Dadurch genießen Sie für ein während der Wirksamkeit des Vertrags neu eintretendes Risiko Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie daher jedes Jahr uns ein eventuell neu eingetretenes Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Der für das neue Risiko gewährte Versicherungsschutz entfällt rückwirkend ab Gefahren- eintritt, wenn Sie uns in der genannten Frist das neue Risiko nicht angezeigt haben. Für etwa eintretende Änderungen (Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen) in dem bei uns versicherten Risiko gewähren wir gemäß A1-8.1 ebenfalls Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie auch hier jedes Jahr uns eventuelle Änderungen in dem bei uns versicherten Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Wir werden dann den Versicherungsschutz dem geändertem Risiko anpassen oder ggf. Ihren persönlichen Betreuer beauftragen, die Änderung mit Ihnen persönlich zu besprechen. Ein neues Haftpflichtrisiko könnte z. B. vorliegen: – In der Privat-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Hundes – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Pferdes Eine Risikoerweiterung könnte z. B. vorliegen – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines weiteren Hundes – In der Privat-Haftpflichtversicherung für Alleinstehende/Singles: Heirat, Geburt eines Kindes oder Gründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft Eine Risikoerhöhung könnte z. B. vorliegen – In der Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Das bisherige Motorboot wird durch ein leistungsstärkeres Motorboot ersetzt – In der Privat-Haftpflichtversicherung: zwei bisher selbst genutzte Ferienwohnungen werden vermietet.

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Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise zur Beendigung des Vertrages Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungs- falles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten – Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes – Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäfts- zweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar. Der Versicherungsschutz beginnt zu mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn . Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des VersicherersAHB. Der Vertrag ist zunächst für die endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der vereinbarten Laufzeit abgeschlossenAHB. Nach Ablauf der vereinbarten Vertrags- dauer verlängert sich Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf endet der Vertrag jeweils um 1 Jahrautomatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Verkaufen Sie Ihr Unternehmen, wenn geht die Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahrs der anderen Partei zugegangen istGothaer Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Bei einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als drei Jahren Er kann der den Vertrag vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten übernehmen oder jedes darauf folgenden Jahrs unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden. Kurzfristige Verträge (Laufzeit weniger als 1 Jahr) und Verträge mit einem bei Antragstellung vereinbarten Ablauftermin enden mit Ablauf der vorgesehenen Laufzeit, ohne dass es einer erneuten Kündigung bedarf. • Zahlen Sie bitte Ihre Beiträge stets pünktlich. • Geben Sie in allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsnummer an. • Teilen Sie uns bitte neue Risiken sowie Änderungen in dem versicherten Risiko umgehend mit (s. Punkt 6.). • Sorgen Sie für weitest gehende Schadenminderung. • Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche. • Beantworten Sie bitte alle Fragen ausführlich und wahrheitsgemäß. • Geben Sie bitte das Alter und den Kaufpreis der beschädigten Sachen an und fügen Sie entsprechende Rechnungen oder Kostenvoranschläge bei. • Erkennen Sie einen Haftpflichtanspruch weder ganz noch teilweise an und leisten Sie keine Zahlungen an den Geschädigten. Die Prüfung der Frageentscheiden, ob er beendet wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, übernehmen wir für Sie. Ebenso erfolgt die Zahlung Ende des berechtigten und versicherten Schadenersatzanspruches durch uns. • Legen Sie gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen die Rechtsmittel ein, auf die Sie durch das Gericht aufmerksam gemacht werden. Unterrichten Sie uns umgehend hierüber und senden Sie uns die Unterlagen zu, damit wir alle weiteren Schritte für Sie einleiten können. Der beschädigte Gegenstand ist bis zur endgültigen Abwicklung des Schadens aufzubewahren und uns auf Verlangen zuzusenden. Für die im Teil A (Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung) genannten Risiken gilt die Vorsorge- versicherung gemäß A1-9. Dadurch genießen Sie für ein während Vertrages / Kündigung der Wirksamkeit des Vertrags neu eintretendes Risiko Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie daher jedes Jahr uns ein eventuell neu eingetretenes Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Der für das neue Risiko gewährte Versicherungsschutz entfällt rückwirkend ab Gefahren- eintritt, wenn Sie uns in der genannten Frist das neue Risiko nicht angezeigt haben. Für etwa eintretende Änderungen (Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen) in dem bei uns versicherten Risiko gewähren wir gemäß A1-8.1 ebenfalls Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie auch hier jedes Jahr uns eventuelle Änderungen in dem bei uns versicherten Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Wir werden dann den Versicherungsschutz dem geändertem Risiko anpassen oder ggf. Ihren persönlichen Betreuer beauftragen, die Änderung mit Ihnen persönlich zu besprechen. Ein neues Haftpflichtrisiko könnte z. B. vorliegen: – In der Privat-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Hundes – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Pferdes Eine Risikoerweiterung könnte z. B. vorliegen – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines weiteren Hundes – In der Privat-Haftpflichtversicherung für Alleinstehende/Singles: Heirat, Geburt eines Kindes oder Gründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft Eine Risikoerhöhung könnte z. B. vorliegen – In der Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Das bisherige Motorboot wird durch ein leistungsstärkeres Motorboot ersetzt – In der Privat-Haftpflichtversicherung: zwei bisher selbst genutzte Ferienwohnungen werden vermietetAHB.

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Samples: jagdhaftpflicht-vergleichen.de, jagdhaftpflicht-vergleichen.de

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise zur Beendigung des Vertrages Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungs- falles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten – Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes – Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäfts- zweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Übrigens: Ihre erste Schadenmeldung können Sie schnell und einfach telefonisch vornehmen. Über das Gothaer Schaden-Service-Telefon 000 0000-00000 sind wir für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden täglich erreichbar. Der Versicherungsschutz beginnt zu mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn . Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des VersicherersAHB. Der Vertrag ist zunächst für die endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der vereinbarten Laufzeit abgeschlossenAHB. Nach Ablauf der vereinbarten Vertrags- dauer verlängert sich Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf endet der Vertrag jeweils um 1 Jahrautomatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Verkaufen Sie Ihr Unternehmen, wenn geht die Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahrs der anderen Partei zugegangen istGothaer Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Bei einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als drei Jahren Er kann der den Vertrag vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten übernehmen oder jedes darauf folgenden Jahrs unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden. Kurzfristige Verträge (Laufzeit weniger als 1 Jahr) und Verträge mit einem bei Antragstellung vereinbarten Ablauftermin enden mit Ablauf der vorgesehenen Laufzeit, ohne dass es einer erneuten Kündigung bedarf. • Zahlen Sie bitte Ihre Beiträge stets pünktlich. • Geben Sie in allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsnummer an. • Teilen Sie uns bitte neue Risiken sowie Änderungen in dem versicherten Risiko umgehend mit (s. Punkt 6.). • Sorgen Sie für weitest gehende Schadenminderung. • Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche. • Beantworten Sie bitte alle Fragen ausführlich und wahrheitsgemäß. • Geben Sie bitte das Alter und den Kaufpreis der beschädigten Sachen an und fügen Sie entsprechende Rechnungen oder Kostenvoranschläge bei. • Erkennen Sie einen Haftpflichtanspruch weder ganz noch teilweise an und leisten Sie keine Zahlungen an den Geschädigten. Die Prüfung der Frageentscheiden, ob er beendet wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, übernehmen wir für Sie. Ebenso erfolgt die Zahlung Ende des berechtigten und versicherten Schadenersatzanspruches durch uns. • Legen Sie gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen die Rechtsmittel ein, auf die Sie durch das Gericht aufmerksam gemacht werden. Unterrichten Sie uns umgehend hierüber und senden Sie uns die Unterlagen zu, damit wir alle weiteren Schritte für Sie einleiten können. Der beschädigte Gegenstand ist bis zur endgültigen Abwicklung des Schadens aufzubewahren und uns auf Verlangen zuzusenden. Für die im Teil A (Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung) genannten Risiken gilt die Vorsorge- versicherung gemäß A1-9. Dadurch genießen Sie für ein während Vertrages / Kündigung der Wirksamkeit des Vertrags neu eintretendes Risiko Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie daher jedes Jahr uns ein eventuell neu eingetretenes Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Der für das neue Risiko gewährte Versicherungsschutz entfällt rückwirkend ab Gefahren- eintritt, wenn Sie uns in der genannten Frist das neue Risiko nicht angezeigt haben. Für etwa eintretende Änderungen (Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen) in dem bei uns versicherten Risiko gewähren wir gemäß A1-8.1 ebenfalls Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie auch hier jedes Jahr uns eventuelle Änderungen in dem bei uns versicherten Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Wir werden dann den Versicherungsschutz dem geändertem Risiko anpassen oder ggf. Ihren persönlichen Betreuer beauftragen, die Änderung mit Ihnen persönlich zu besprechen. Ein neues Haftpflichtrisiko könnte z. B. vorliegen: – In der Privat-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Hundes – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Pferdes Eine Risikoerweiterung könnte z. B. vorliegen – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines weiteren Hundes – In der Privat-Haftpflichtversicherung für Alleinstehende/Singles: Heirat, Geburt eines Kindes oder Gründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft Eine Risikoerhöhung könnte z. B. vorliegen – In der Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Das bisherige Motorboot wird durch ein leistungsstärkeres Motorboot ersetzt – In der Privat-Haftpflichtversicherung: zwei bisher selbst genutzte Ferienwohnungen werden vermietetAHB.

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Samples: www.innofima.de, www.pferd-versichert.de

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweis zur Beendigung des Vertrages Das Bezugsrecht Nicht versicherbare Personen Beantworten Sie bitte alle unsere im Antragsformular aufgeführten Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 15.1 GUB 2014). Ihre Berufstätigkeit bzw. die Berufstätigkeit der über den Vertrag versicherten Personen hat unmittelbaren Einfluss auf das Unfallrisiko, dem Sie ausgesetzt sind. Wir berücksichtigen sie daher bei der Bemessung des Versicherungsbeitrages und der Versicherungssummen. Einen Berufswechsel müssen Sie uns deshalb so bald wie möglich anzeigen. Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte der Ziffer 7 der GUB 2014. Melden Sie umgehend jedes Unfallereignis, das einen Leistungsanspruch zur Folge haben könnte und suchen Sie einen Arzt auf. Wir sind über das Gothaer Schaden Servicetelefon 030 5508-81508 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Unfall geführt haben. Spezieller Hinweis zur Todesfallleistung Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist uns dies innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet wurde. Die Meldefrist von 48 Stunden gilt ab Kenntnisnahme. Auch diese Meldung hat über unser Servicetelefon 030 5508-81508 zu erfolgen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Beachten sie hierzu bitte auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen“. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich oder gesetzlich geregelten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ziffer 12 der Gothaer Unfallversicherungsbedingungen (GUB 2014). Der Vertrag endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ziffer 12 der Gothaer Unfallversicherungsbedingungen (GUB 2014). Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Sofern Sie nichts anderes bestimmt haben, sind bei Unfalltod die gesetzlichen Erben bezugsberechtigt. Zur Festlegung eines Bezugsrechts ist die Unterschrift der versicherten volljährigen Person erforderlich. In der Unfallversicherung erbringen wir eine Leistung, wenn die Gesundheit der versicherten Personen durch ein Unfallereignis beeinträchtigt wird. Bei Personen, die dauernd schwer- oder schwerstpflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung sind, ist die Gesundheit allerdings bereits in einem Ausmaß beeinträchtigt, dass sich Gesundheitsbe- einträchtigungen, die durch einen Unfall neu entstehen, nicht mehr feststellen lassen. Dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige sind deshalb nicht versicherbar (Ziffer 6 GUB 2014). Tritt die Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit während der Vertragslaufzeit ein, so endet für die hiervon betroffene versicherte Person die Unfallversicherung (Eintritt der Versicherungsunfähigkeit). Den Beitrag, der über den Zeitpunkt des Eintrittes der Versicherungsunfähigkeit hinaus gezahlt worden ist, erstatten wir Ihnen zurück. Allgemeine Kundeninformationen Informationen zum Versicherer • Gesellschaftsangaben (Indentität des Versicherers) • Ladungsfähige Anschrift • Niederlassungen im Inland • Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter • Hauptgeschäftstätigkeit Aufsichtsbehörde Ansprechpartner zur außer- gerichtlichen Schlichtung • Beauftragter für die Anliegen der Mitglieder • Versicherungsombudsmann Informationen zur Versicherungsleistung und zum Gesamtbeitrag Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 21433 Versicherungsteuer Nr. I 9116 / 810 / 00420 Vorsitzender des Aufsichtsrats Xx. Xxxxxx Xxxxxx Vorstand Xxxxxx Xxxxxx, Vorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 - 25 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 - 45 70176 Stuttgart Frankreich Gothaer Allgemeine Versicherung AG 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxx Xxxxxxxx Spanien Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxx xx Xxxxxx, 000 X-00000 Xxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Gothaer Beauftragter für die Anliegen der Mitglieder (BAM) 00000 Xxxx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch diese Einrichtungen nicht berührt. Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungs- leistungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag zur Gothaer Unfallversicherung genannt. Informationen zum Vertrag • Gültigkeitsdauer von Vorschlägen und sonstigen vorvertraglichen Angaben • Bindefrist • Zustandekommen des Vertrages Beginn des Versicherungs- schutzes vorläufige Deckung • Widerrufsrecht Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdauer. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung. Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeer- klärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versiche- rungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungs- nehmer Erstbei- trag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahltnicht unverzüglich, d. h. sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinformationsblatt enthalten. Der Versicherungsschutz kann im Einzelfall auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage ab dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft treten. Diese ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder bei Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmun- gen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Aufforderung VVG-Informationspflich- tenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des VersicherersWiderrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 00000 Xxxx. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versi- cherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag ist zunächst für die Dauer der vereinbarten Laufzeit abgeschlossennicht mehr gebunden. Nach Ablauf der vereinbarten Vertrags- dauer verlängert sich der Ein zusammenhängender Vertrag jeweils um 1 Jahrliegt vor, wenn die Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor er einen Bezug zu dem Ablauf widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des jeweiligen Versicherungsjahrs Versicherers oder eines Dritten auf der anderen Partei zugegangen istGrundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Bei einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahrs unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt Eine Ver- tragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Kurzfristige Verträge (Laufzeit weniger als 1 Jahr) und Verträge mit einem bei Antragstellung vereinbarten Ablauftermin enden mit Ablauf der vorgesehenen Laufzeit, ohne dass es einer erneuten Kündigung bedarf. • Zahlen Sie bitte Ihre Beiträge stets pünktlich. • Geben Sie in allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsnummer an. • Teilen Sie uns bitte neue Risiken sowie Änderungen in dem versicherten Risiko umgehend mit (s. Punkt 6.). • Sorgen Sie für weitest gehende Schadenminderung. • Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche. • Beantworten Sie bitte alle Fragen ausführlich und wahrheitsgemäß. • Geben Sie bitte das Alter und den Kaufpreis der beschädigten Sachen an und fügen Sie entsprechende Rechnungen oder Kostenvoranschläge bei. • Erkennen Sie einen Haftpflichtanspruch weder ganz noch teilweise an und leisten Sie keine Zahlungen an den Geschädigten. Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, übernehmen wir für Sie. Ebenso erfolgt die Zahlung des berechtigten und versicherten Schadenersatzanspruches durch uns. • Legen Sie gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen die Rechtsmittel ein, auf die Sie durch das Gericht aufmerksam gemacht werden. Unterrichten Sie uns umgehend hierüber und senden Sie uns die Unterlagen zu, damit wir alle weiteren Schritte für Sie einleiten können. Der beschädigte Gegenstand ist bis zur endgültigen Abwicklung des Schadens aufzubewahren und uns auf Verlangen zuzusenden. Für die im Teil A (Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung) genannten Risiken gilt die Vorsorge- versicherung gemäß A1-9. Dadurch genießen Sie für ein während der Wirksamkeit des Vertrags neu eintretendes Risiko Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie daher jedes Jahr uns ein eventuell neu eingetretenes Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Der für das neue Risiko gewährte Versicherungsschutz entfällt rückwirkend ab Gefahren- eintritt, wenn Sie uns in der genannten Frist das neue Risiko nicht angezeigt haben. Für etwa eintretende Änderungen (Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen) in dem bei uns versicherten Risiko gewähren wir gemäß A1-8.1 ebenfalls Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie auch hier jedes Jahr uns eventuelle Änderungen in dem bei uns versicherten Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Wir werden dann den Versicherungsschutz dem geändertem Risiko anpassen oder ggf. Ihren persönlichen Betreuer beauftragen, die Änderung mit Ihnen persönlich zu besprechen. Ein neues Haftpflichtrisiko könnte z. B. vorliegen: – In der Privat-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Hundes – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Pferdes Eine Risikoerweiterung könnte z. B. vorliegen – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines weiteren Hundes – In der Privat-Haftpflichtversicherung für Alleinstehende/Singles: Heirat, Geburt eines Kindes oder Gründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft Eine Risikoerhöhung könnte z. B. vorliegen – In der Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Das bisherige Motorboot wird durch ein leistungsstärkeres Motorboot ersetzt – In der Privat-Haftpflichtversicherung: zwei bisher selbst genutzte Ferienwohnungen werden vermietet.

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Samples: gs-jagdversicherungen.de

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Hinweise zur Beendigung des Vertrages Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei Schäden • die Sie absichtlich herbeiführen (Vorsatz) • die Sie selbst erleiden (Eigenschäden) • die Sie durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Luft-/Raum- oder Wasserfahrzeuges herbeiführen, weil es dafür spezielle Haftpflichtversicherungen gibt, z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss. • Schäden an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die Sie als Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert haben. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Ziffer 7 Ausschlüsse der AHB sowie den BBR. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages, während der Vertragslaufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalles sind bestimmte Pflichten zu erfüllen. Fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen können uns, je nachdem berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten, den Vertrag zu kündigen, die Leistungen zu kürzen bzw. ganz zu versagen oder die Vertragsbestimmungen bzw. den Beitrag anzupassen. Einige Beispiele nennen wir Ihnen in diesem Produktinformationsblatt. Weitere Einzelheiten entnehmen Si dem Abschnitt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers der AHB. Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages erfragen wir schriftlich oder in Textform Gefahrenumstände, die für uns erheblich sind. Unsere Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Während der Vertragslaufzeit bestehen beispielsweise folgende Pflichten Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes Melden Sie uns Erhöhungen und Erweiterungen Ihres Risikos, z.B. Aufnahme eines weiteren Geschäftzweiges, Veränderungen im Produktionsprogramm Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind insbesondere Sie oder ein anspruchsberechtigter Dritter verpflichtet, uns den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie bzw. der Dritte vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben, unverzüglich anzuzeigen, uns alle zur Prüfung des Schaden- / Leistungsfalles notwendigen Aus- künfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Beispiele für weitere Pflichten: Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Der Versicherungsschutz beginnt zu mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen vereinbarten Zeitpunkt, wenn . Beachten Sie hierzu auch den Abschnitt „Beitragszahlung und Rechtsfolgen bei verspäteten oder unter- bliebenen Zahlungen". Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages und in anderen vertraglich od gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der Versicherungs- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des VersicherersAHB. Der Vertrag endet durch Kündigung oder Risikofortfall und in weiteren vertraglich oder gesetzlich genannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Bei Verträgen mit festem Vertragsablauf endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist zunächst nicht erforderlich. Verkaufen Sie Ihr Unternehmen, geht die Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Er kann denVertrag übernehmen oder entscheiden, ob er beendet wird. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Abschnitt Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung der AHB. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Dauer der vereinbarten Laufzeit abgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Vertrags- dauer verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn die Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor dem Ablauf Haftpflichtversicherung (AHB) (A 100 – Stand 09/16) Umfang des jeweiligen Versicherungsjahrs der anderen Partei zugegangen ist. Bei einer vereinbarten Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahrs unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden. Kurzfristige Verträge (Laufzeit weniger als 1 Jahr) und Verträge mit einem bei Antragstellung vereinbarten Ablauftermin enden mit Ablauf der vorgesehenen Laufzeit, ohne dass es einer erneuten Kündigung bedarf. • Zahlen Sie bitte Ihre Beiträge stets pünktlich. • Geben Sie in allen für uns bestimmten Mitteilungen, Anzeigen und Zahlungen immer die vollständige Versicherungsnummer an. • Teilen Sie uns bitte neue Risiken sowie Änderungen in dem versicherten Risiko umgehend mit (s. Punkt 6.). • Sorgen Sie für weitest gehende Schadenminderung. • Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche. • Beantworten Sie bitte alle Fragen ausführlich und wahrheitsgemäß. • Geben Sie bitte das Alter und den Kaufpreis der beschädigten Sachen an und fügen Sie entsprechende Rechnungen oder Kostenvoranschläge bei. • Erkennen Sie einen Haftpflichtanspruch weder ganz noch teilweise an und leisten Sie keine Zahlungen an den Geschädigten. Die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, übernehmen wir für Sie. Ebenso erfolgt die Zahlung des berechtigten und versicherten Schadenersatzanspruches durch uns. • Legen Sie gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen die Rechtsmittel ein, auf die Sie durch das Gericht aufmerksam gemacht werden. Unterrichten Sie uns umgehend hierüber und senden Sie uns die Unterlagen zu, damit wir alle weiteren Schritte für Sie einleiten können. Der beschädigte Gegenstand ist bis zur endgültigen Abwicklung des Schadens aufzubewahren und uns auf Verlangen zuzusenden. Für die im Teil A (Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung) genannten Risiken gilt die Vorsorge- versicherung gemäß A1-9. Dadurch genießen Sie für ein während der Wirksamkeit des Vertrags neu eintretendes Risiko Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie daher jedes Jahr uns ein eventuell neu eingetretenes Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Der für das neue Risiko gewährte Versicherungsschutz entfällt rückwirkend ab Gefahren- eintritt, wenn Sie uns in der genannten Frist das neue Risiko nicht angezeigt haben. Für etwa eintretende Änderungen (Risikoerhöhungen und Risikoerweiterungen) in dem bei uns versicherten Risiko gewähren wir gemäß A1-8.1 ebenfalls Versicherungsschutz. Im Rahmen der Beitragsrechnung bitten wir Sie auch hier jedes Jahr uns eventuelle Änderungen in dem bei uns versicherten Risiko innerhalb eines Monats mitzuteilen. Wir werden dann den Versicherungsschutz dem geändertem Risiko anpassen oder ggf. Ihren persönlichen Betreuer beauftragen, die Änderung mit Ihnen persönlich zu besprechen. Ein neues Haftpflichtrisiko könnte z. B. vorliegen: – In der Privat-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Hundes – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines Pferdes Eine Risikoerweiterung könnte z. B. vorliegen – In der Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Anschaffung eines weiteren Hundes – In der Privat-Haftpflichtversicherung für Alleinstehende/Singles: Heirat, Geburt eines Kindes oder Gründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft Eine Risikoerhöhung könnte z. B. vorliegen – In der Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Das bisherige Motorboot wird durch ein leistungsstärkeres Motorboot ersetzt – In der Privat-Haftpflichtversicherung: zwei bisher selbst genutzte Ferienwohnungen werden vermietet.Versicherungsschutzes Seite

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung