Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 4.1 In der Reiserücktrittskosten-Versicherung für eine Reise beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt; in der Reise- rücktrittskosten-Versicherung als Jahresversicherung beginnt der Ver- sicherungsschutz mit Buchung der Reise, frühestens mit Vertragsbeginn.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 4.1 In der Reiserücktrittskosten-Versicherung Reiserücktrittskostenversicherung für eine Reise beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte ge- buchte Reise und endet mit dem Reiseantritt; in der Reise- rücktrittskosten-Versicherung Reiserücktrittskostenversicherung als Jahresversicherung Jahresversi- cherung beginnt der Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz mit Buchung Bu- chung der Reise, frühestens mit Vertragsbeginn.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 4.1 6.1. In der Reiserücktrittskosten-Versicherung Reiserücktrittskostenversicherung für eine Reise beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte bzw, mit der Buchung der Reise und endet mit dem Reiseantritt; in , spätestens mit dem vereinbarten Vertragsende. Für den Verspätungsschutz während der Reise- rücktrittskosten-Versicherung als Jahresversicherung beginnt Hinreise endet der Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz mit Buchung Ende der Reise, frühestens mit VertragsbeginnHinreise.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 4.1 In der Reiserücktrittskosten-Versicherung für eine Reise Reiserücktrittversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise und endet mit dem Reiseantritt; in der Reise- rücktrittskosten-Versicherung als Jahresversicherung beginnt der Ver- sicherungsschutz mit Buchung der Reise, frühestens mit VertragsbeginnVertragsbeginn und endet mit dem Reiseantritt, spätestens jedoch mit dem vereinbarten Vertragsende.
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