Common use of Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 6.1 Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrages beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem zum Zwecke des unverzüglichen Antritts der Reise versicherte Sachen aus der ständigen Wohnung des Versicherten entfernt werden und endet, sobald die versicherten Sachen dort wieder eintreffen. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.

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Samples: degenia.de, www.vbraab.de

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 6.1 Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrages Vertrags beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem zum Zwecke Zwe- cke des unverzüglichen Antritts der Reise versicherte Sachen aus der ständigen versicherten Wohnung des Versicherten Versicherungsnehmers entfernt werden werden, und endet, sobald die versicherten Sachen dort wieder eintreffen. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen versicherten Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.

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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de