Common use of Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 4.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein an- gegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 5.1 zahlt.

Appears in 2 contracts

Samples: entry.axa.de, entry.axa.de

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. 4.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein an- gegebenen angegebe- nen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 5.1 zahlt.

Appears in 2 contracts

Samples: entry.axa.de, entry.axa.de