Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrags, jedoch nicht vor dem verein- nd Rechtsfolgen bei verspäteten oder unterbliebenen Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrags und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fäl- len. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung der AHB.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines Versicherungsscheins durch Zahlung des Beitrags, jedoch nicht vor dem verein- nd Rechtsfolgen bei verspäteten oder unterbliebenen vereinbarten Zeit- punkt. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrags und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fäl- lenFällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung der AHBden Bedingungen.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines Versicherungsscheins durch Zahlung des Beitrags, jedoch nicht vor nichtvor dem verein- nd Rechtsfolgen bei verspäteten oder unterbliebenen vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrags und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fäl- lengesetzlichgenannten Fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer und Ende des Vertrags / Kündigung der AHBB §§ 2, 4 VHB.
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Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einlösung des Versicherungsscheines Versicherungsscheins durch Zahlung des Beitrags, jedoch nicht vor dem verein- nd Rechtsfolgen bei verspäteten oder unterbliebenen vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsvertrags und in anderen vertraglich oder gesetzlich genannten Fäl- lenFällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie Abschnitt Dauer § 20 und Ende des Vertrags / Kündigung der AHB23 VHB.
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