Begrenzung der Leistung. 5.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die Deckungs- summen von – 1.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden – 100.000 Euro für Vermögensschäden begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs beträgt das Doppelte dieser Deckungssummen.
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Begrenzung der Leistung. 5.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die Deckungs- summen Deckungssummen von – 1.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden – 100.000 Euro für Vermögensschäden begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs beträgt das Doppelte dieser Deckungssummen.
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Begrenzung der Leistung. 5.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die Deckungs- summen Deckungssummen von – 1.000.000 Euro pauschal für Personen- Personen und Sachschäden – 100.000 Euro für Vermögensschäden begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs beträgt das Doppelte dieser Deckungssummen.
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