Jahreshöchstentschädigung. Für alle in einem Versicherungsjahr festgestellten Versicherungsfälle ist die Jahreshöchstentschädigung auf die in der Versicherungspolizze genannte Versicherungssumme begrenzt.
Jahreshöchstentschädigung. Der Höchstbetrag der Entschädigungsleistungen für sämtliche Versicherungsfälle bei allen versicherten Unternehmen, die im laufenden Versicherungsjahr entdeckt werden, ist einschließlich der Erstattung der Folgekosten nach Ziffer 5 in Verbindung mit Ziffer 10.2 auf das Zweifache der höchsten für die Versicherungsfälle vereinbarten Versicherungssumme begrenzt und im Versicherungsschein dargelegt.
Jahreshöchstentschädigung. Sofern eine Jahreshöchstentschädigung vereinbart ist, ist die Entschädigung für ein Versicherungsjahr auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.
Jahreshöchstentschädigung. Für die nachfolgend aufgeführten Positionen Nr. 1 bis 60 (ausgenommen Pos. 49), stehen innerhalb eines Versicherungsjahres zusammen noch einmal 100 % der vereinbarten Versicherungssumme (VSu) – maximal jedoch 0.000.000 € – als Jahreshöchstentschädigung zur Verfügung.
Jahreshöchstentschädigung. Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- schädigung je Abrechnungsjahr für Heilbehand- lungskosten und/oder Operationskosten vereinbart haben.
Jahreshöchstentschädigung. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für die Zahn- behandlung vereinbart haben. Diese Leistung wird auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung gemäß Abschnitt 1 Ziffer 3.8 angerechnet.
Jahreshöchstentschädigung. Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- schädigung je Abrechnungsjahr für Operationen ver- einbart haben. Teil B
Jahreshöchstentschädigung. Jede der versicherten Gefahren sind mit dem vertraglich vereinbarten und auf der Polizze dokumentierten Betrag der Jahreshöchstentschädigung begrenzt. Alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwehr oder Minderung des Schadens macht, werden nur insoweit ersetzt, als sie mit der Entschädigung zusammen den Betrag der Jahreshöchstentschädigung nicht übersteigen, es sei denn, dass sie auf einer Weisung des Versicherers beruhen.
Jahreshöchstentschädigung. Es ist eine Jahreshöchstentschädigung von EUR 50.000 verein- bart. Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fal- len insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung.
Jahreshöchstentschädigung. Die Gesamtentschädigung ist innerhalb eines Versicherungsjahres auf das Vier- fache des vereinbarten Betrags begrenzt.