Common use of Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften Clause in Contracts

Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann die ebase gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss die ebase spätestens bis 12.00 Uhr des Bankarbeitstags der ebase vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich – mindestens in Textform – und möglichst gegenüber der ebase erfolgen. Zusätzlich sollte diese Weisung auch gegenüber dem Zahlungsempfänger er- klärt werden.

Appears in 6 contracts

Samples: www.fonds-super-markt.de, www.fonds-super-markt.de, www.fonds-super-markt.de

Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann die ebase gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss die ebase spätestens bis 12.00 Uhr des Bankarbeitstags der ebase vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung Wei- sung sollte möglichst schriftlich – mindestens in Textform – und möglichst gegenüber der ebase erfolgen. Zusätzlich sollte diese Weisung auch gegenüber dem Zahlungsempfänger er- klärt werden.

Appears in 3 contracts

Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de, www.generali-investments.de

Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften. Der Kunde kann die der ebase gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss die der ebase spätestens bis 12.00 Uhr des Bankarbeitstags der ebase vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte aus Beweisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – und möglichst gegenüber gegen- über der ebase erfolgen. Zusätzlich sollte diese Weisung auch gegenüber dem Zahlungsempfänger er- klärt werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.fondsclever.de