Begriffsbestimmungen und Leistungsangebot. (1) Unter "Kunde" ist bzw. sind der/die Inhaber des Xxxxxx/des Depots zu verste- hen. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als "Depot" bezeichnet. (2) Der Kunde hat – nach vorheriger Freischaltung – die Möglichkeit, mittels eines Zugriffs über das Internet Verfügungen über sein Depot (z. B. An- und Verkauf von Investmentfondsanteilen) in dem von der FIL Fondsbank GmbH (nachfol- gend "Bank" genannt) online angebotenen Umfang (Onlineangebot) vorzuneh- men sowie Umsatzinformationen einzusehen. Das Onlineangebot umfasst auch die Möglichkeit, ein mobiles TAN-Verfahren ("mobileTAN") zu nutzen. Sofern nachfolgend von TAN gesprochen wird, kann dies sowohl eine in Papierform oder eine über "mobileTAN" bereitgestellte TAN sein. (3) Im Onlinepostfach der Internetanwendung stehen Standardschriftstücke, die von der Bank im Zusammenhang mit der Führung des Depots erstellt werden, ausschließlich elektronisch zur Verfügung (siehe Ziffer 14). (4) Der Kunde hat die Möglichkeit, jederzeit über seinen Onlinezugang offene Aufträge sowie abgeschlossene Transaktionen für sein Depot einzusehen. Die- se beinhalten sowohl Onlineaufträge als auch schriftlich in Auftrag gegebene Transaktionen. (5) Depots, die als Gemeinschaftsdepots geführt werden, können aus technischen Gründen ausschließlich mit Einzelverfügungsberechtigung ("Oder-Depots") vollumfänglich online genutzt werden. Im Falle von Minderjährigendepots setzt die vollumfängliche Nutzung des Onlinezugangs ebenfalls die Einzelverfü- gungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter voraus.
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Samples: Depotführung, Discount Agreement
Begriffsbestimmungen und Leistungsangebot. (1) Unter "Kunde" ist bzw. sind der/die Inhaber des Xxxxxx/Xxxxxx / des Depots zu verste- henverstehen. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als "Depot" bezeichnet.
(2) Der Kunde hat – - nach vorheriger Freischaltung – - die Möglichkeit, mittels eines Zugriffs über das Internet Verfügungen über sein Depot (z. B. An- und Verkauf von Investmentfondsanteilen) in dem von der FIL Fondsbank GmbH (nachfol- gend nachfolgend "Bank" genannt) online angebotenen Umfang ("Onlineangebot") vorzuneh- men vorzunehmen sowie Umsatzinformationen einzusehen. Das Onlineangebot umfasst auch die Möglichkeit, Möglichkeit ein mobiles TAN-Verfahren ("mobileTAN") zu nutzen. Sofern nachfolgend von TAN gesprochen wird, kann dies sowohl eine in Papierform oder eine über "mobileTAN" bereitgestellte TAN sein.
(3) Im Onlinepostfach der Internetanwendung stehen Standardschriftstücke, die von der Bank im Zusammenhang mit der Führung des Depots erstellt werden, ausschließlich elektronisch zur Verfügung (siehe Ziffer x. Xxxxxx 14).
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, jederzeit über seinen Onlinezugang offene Aufträge sowie abgeschlossene Transaktionen für sein Depot einzusehen. Die- se Diese beinhalten sowohl Onlineaufträge Online-Aufträge als auch schriftlich in Auftrag gegebene Transaktionen.
(5) Depots, die als Gemeinschaftsdepots geführt werden, können aus technischen Gründen ausschließlich mit Einzelverfügungsberechtigung ("Oder-Depots") vollumfänglich online genutzt werden. Im Falle von Minderjährigendepots setzt die vollumfängliche Nutzung des Onlinezugangs Online- zugangs ebenfalls die Einzelverfü- gungsberechtigung Einzelverfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter voraus.
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Begriffsbestimmungen und Leistungsangebot. (1) Unter "„Kunde" “ ist bzw. sind der/der / die Inhaber des Xxxxxx/Xxxxxx / des Depots zu verste- hen. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als "„Depot" “ bezeichnet.
(2) Der Kunde hat – nach vorheriger Freischaltung – die Möglichkeit, mittels eines Zugriffs über das Internet Verfügungen über sein Depot (z. B. An- und Verkauf von Investmentfondsanteilen) in dem von der FIL Fondsbank GmbH (nachfol- gend "„Bank" “ genannt) online angebotenen Umfang (Onlineangebot) vorzuneh- men sowie Umsatzinformationen einzusehen. Das Onlineangebot umfasst auch die Möglichkeit, Möglichkeit ein mobiles TAN-Verfahren ("„mobileTAN"“) zu nutzen. Sofern nachfolgend von TAN gesprochen wird, kann dies sowohl eine in Papierform oder eine über "„mobileTAN" “ bereitgestellte TAN sein.
(3) Im Onlinepostfach der Internetanwendung stehen Standardschriftstücke, die von der Bank im Zusammenhang mit der Führung des Depots erstellt werden, ausschließlich elektronisch zur Verfügung (siehe Ziffer x. Xxxxxx 14). Kunden, die solche Un- terlagen zusätzlich per postalischem Versand (physisch) erhalten möchten, können das als entgeltliche Zusatzleistung der Bank bei ihr beauftragen.
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, jederzeit über seinen Onlinezugang offene Aufträge sowie abgeschlossene Transaktionen für sein Depot einzusehen. Die- se beinhalten sowohl Onlineaufträge Online-Aufträge als auch schriftlich in Auftrag gegebene Transaktionen.
(5) Depots, die als Gemeinschaftsdepots geführt werden, können aus technischen Gründen ausschließlich mit Einzelverfügungsberechtigung ("„Oder-Depots"“) vollumfänglich online on- line genutzt werden. Im Falle von Minderjährigendepots setzt die vollumfängliche Nutzung des Onlinezugangs ebenfalls die Einzelverfü- gungsberechtigung Einzelverfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter voraus.
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Begriffsbestimmungen und Leistungsangebot. (1) Unter "„Kunde" “ ist bzw. sind der/der/ die Inhaber des Xxxxxx/Xxxxxx/ des Depots sowie die jeweils bevollmächtigten Personen zu verste- henverstehen. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als "„Depot" “ bezeichnet.
(2) Der Kunde hat – nach vorheriger Freischaltung – die Möglichkeit, mittels eines Zugriffs über das Internet Verfügungen über sein Depot (z. z.B. An- und Verkauf von Investmentfondsanteilen) in dem von der FIL Fondsbank GmbH (nachfol- gend "nachfolgend „Bank" “ genannt) online angebotenen Umfang (Onlineangebot) vorzuneh- men vorzunehmen sowie Umsatzinformationen einzusehen. Das Onlineangebot umfasst auch die Möglichkeit, Möglich- keit ein mobiles TAN-Verfahren ("„mobileTAN"“) zu nutzen. Sofern nachfolgend von TAN gesprochen wird, kann dies sowohl eine in Papierform oder eine über "mobileTAN" „mobi- leTAN“ bereitgestellte TAN sein.
(3) Im Onlinepostfach der Internetanwendung stehen Standardschriftstücke, die von der Bank im Zusammenhang mit der Führung des Depots erstellt werden, ausschließlich aus- schließlich elektronisch zur Verfügung (siehe Ziffer s. Punkt 14).
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, jederzeit über seinen Onlinezugang offene Aufträge sowie abgeschlossene Transaktionen für sein Depot einzusehen. Die- se Diese beinhalten sowohl Onlineaufträge als auch schriftlich in Auftrag gegebene Transaktionen.
(5) Depots, die als Gemeinschaftsdepots geführt werden, können aus technischen Gründen ausschließlich mit Einzelverfügungsberechtigung ("„Oder-Depots"“) vollumfänglich online genutzt werden. Im Falle von Minderjährigendepots setzt die vollumfängliche Nutzung des Onlinezugangs Online- zugangs ebenfalls die Einzelverfü- gungsberechtigung Einzelverfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter voraus.
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Samples: General Terms and Conditions