Common use of Behörden und Gerichte Clause in Contracts

Behörden und Gerichte. 13.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.

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Samples: Kollokation, Kernnetzvertrag, Kollokation Agreement

Behörden und Gerichte. 13.2.1 12.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.

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Samples: Teilnehmeranschlussleitung Catv (Kabelfernsehen)

Behörden und Gerichte. 13.2.1 12.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift Vorschrfit oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.

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Samples: Teilnehmeranschlussleitung Kupfer (Tal Kupfer) Agreement

Behörden und Gerichte. 13.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige derartige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.

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Samples: Zugang Zur Teilnehmeranschlussleitung

Behörden und Gerichte. 13.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder o- der behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige derartige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.

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Samples: Zugang Zur Teilnehmeranschlussleitung