Behörden und Gerichte. 13.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.
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Samples: Kollokation, Kernnetzvertrag, Kollokation Agreement
Behörden und Gerichte. 13.2.1 12.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.
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Behörden und Gerichte. 13.2.1 12.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift Vorschrfit oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.
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Samples: Teilnehmeranschlussleitung Kupfer (Tal Kupfer) Agreement
Behörden und Gerichte. 13.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige derartige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.
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Behörden und Gerichte. 13.2.1 Verpflichtungen zur Offenlegung bzw. Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder o- der behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derar- tige derartige Weitergabe ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen; es sei denn die gesetzliche Vorschrift oder die behördlich bzw. gerichtliche Anordnung würde dies untersagen.
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