BEISTELLMATERIAL Musterklauseln

BEISTELLMATERIAL. 13.1 Das BEISTELLMATERIAL ist und bleibt jederzeit Eigentum des BESTELLERS und ist während der Zeit, in der es sich im Besitz, in der Obhut oder unter der Aufsicht des LIEFERANTEN befindet, vom LIEFERANTEN deutlich als Eigentum des BESTELLERS zu kennzeichnen und vom Eigentum des LIEFERANTEN getrennt in sicherer und geeigneter Weise zu lagern. Der LIEFERANT wird BEISTELLMATERIAL umgehend an den BESTELLER zurückgeben, wenn er vom BESTELLER eine diesbezügliche SCHRIFTLICHE Anforderung erhält. Der LIEFERANT räumt hiermit dem BESTELLER das unwiderrufliche Recht ein, die Räumlichkeiten und Grundstücke des LIEFERANTEN (und die der UNTERAUFTRAGNEHMER) jederzeit zum Zwecke der Rücknahme von BEISTELLMATERIAL zu betreten.
BEISTELLMATERIAL. Wird vom Kunden beigestelltes Material später als angegeben angeliefert oder wird weniger Material beigestellt als von ABATEC bestellt, wird der dadurch entstandene Schaden bzw. Aufwand (Maschinenstillstand, Rüstkosten, usw.) dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollten wir auf unsere Bestellung für das Beistellmaterial des Kunden binnen 10 Werktagen keine Auftragsbestätigung mit Lieferterminen erhalten, ist ABATEC berechtigt, den Auftrag aus der Produktionsplanung herauszunehmen. Die dadurch anfallenden Kosten (z.B. Lagerkosten, Vorfinanzierungskosten, Maschinenstillstand usw.) werden zur Gänze vom Kunden getragen.
BEISTELLMATERIAL. 4.1. Beistellmaterial ist in ausreichender Menge und termingerecht vom AG zu übermitteln, Details hierzu sind im jeweiligen Angebot bzw. Auftragsbestätigung vermerkt. Verzögerungen können zu geänderten Lieferterminen führen.
BEISTELLMATERIAL. Für den Fall der spanenden Bearbeitung von beigestellten Rohteilen gilt: Für die Bearbeitungszugaben (BZG) gelten die Regeln der DIN ISO 8062. Bei zylindrischen Körpern oder bei gegenüberliegenden Flächen ist die BZG doppelt zu sehen. Der Umfang der Wareneingangsprüfung für das Beistellmaterial beim Lieferanten umfaßt nur Identifikation und Unversehrtheit, sowie stichprobenmäßig (siehe Kap. 3.1) für die weitere Bearbeitung wichtige Merkmale, da von einer Warenausgangsprüfung des Beistellers ausgegangen wird. Bei der Kalkulation geht der Lieferant davon aus, dass das Gefüge frei von Fehlern (Lunker, Einschlüsse, etc.) ist. Fehler im Gefüge können Preisänderungen nach sich ziehen. Sollten beim Bearbeiten zufällig optisch erkennbare Gefügefehler bemerkt werden, kann der Lieferant die Teile aussortieren und getrennt zurück liefern. Eine 100%-Prüfung auf Fehler erfolgt nicht. Sollten Gefügefehler jeglicher Art Schäden an Werkzeugen und/oder Maschinen nach sich ziehen, kann Schadenersatz verlangt werden. Angussreste bei Gußteilen müssen flächenbündig verschliffen sein und müssen sich innerhalb der BZG befinden. Ausgehend vom Nullpunkt der Bemaßung bzw. vom jeweiligen Bemaßungssystem sind spanend hergestellte Bohrungen/Fräsungen nicht unbedingt zentrisch zu bereits am Rohteil vorhandenen Augen. Vorhandene Radien werden beim Bearbeiten eventuell angeschnitten und sind dann nicht mehr vollständig erhalten. Bei nichttolerierten Merkmalen zwischen einer bearbeiteten und einer unbearbeiteten Fläche gelten die entsprechenden Toleranzen des spanlos hergestellten Rohteiles.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.