Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen Musterklauseln

Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. 1.1 Sämtliche kaufvertragliche Lieferungen, Leistungen i.S. des § 650 BGB, werkvertragliche Leistungen sowie Dienstleistungen der Auftragnehmer ge- genüber der Firma PROTON MOTOR Fuel Cell GmbH (nachfolgend „PM“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „Einkaufs-AGB“). 1.2 Diese Einkaufs-AGB gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsver- bindungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.3 Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, wobei dieser Widerspruch nach Eingang ent- sprechender Bedingungen bei der PM bzw. eines entsprechenden Hinweises des Auftragnehmers auf seine Bedingungen nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere bedeutet die Entgegennahme von Leistungen nicht, dass die PM derartigen Bedingungen zustimmt. 1.4 Die Angestellten der Einkaufsabteilung oder sonstige Mitarbeiter von PM sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusi- cherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Einzelvertrages hin- ausgehen. 1.5 Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorangehenden schriftli- chen Zustimmung der PM. Der Auftragnehmer übernimmt auch für die Leis- tungen, die durch Subunternehmer erbracht werden, die volle Verantwortung und stellt über sachgerechte Verträge sicher, dass die erforderlichen Leistun- gen erbracht werden. Die PM hat das Recht, die Zustimmung zum Einsatz eines Subunternehmers jederzeit aus wichtigem Grund zu widerrufen. 1.6 Der Auftragnehmer wird mit den anderen von PM beauftragten Auftrag- nehmern kooperieren und etwaige Leistungen anderer Auftragnehmer selbst- ständig und eigenverantwortlich vor Beginn der Ausführung darauf überprü- fen, dass diese für die Ausführung seiner eigenen Leistungen geeignet sind, und etwaige Bedenken hiergegen der PM unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitteilen.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen a) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen insbesondere alle Angebote, Lieferungen und Leistungen an und mit Vertragspartnern sowie Auftraggebern (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“). Anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ausnahmen sind bei schriftlicher Einverständniserklärung der RCT Power GmbH (nachfolgend bezeichnet als „RCT Power“) möglich. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die RCT POWER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos an- und vornimmt sowie ausführt. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB und gewerblichen Wiederverkäufern, nicht jedoch gegenüber Verbrauchern. b) Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. c) Werden im Einzelfall für bestimmte Lieferungen besondere, von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart, so gelten diese AGB nachrangig und ergänzend. d) Sämtliche Rechte an Angebotsunterlagen inkl. Lichtbildmaterial etc. stehen der RCT Power zu. e) Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind streng vertraulich zu behandeln.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam,wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 1.1 Angebote, die keine Annahmefrist (Bindefrist) enthalten, sowie Angebote, die aufgrund ungenauer oder nicht resp. unvollständig vorliegender Unterlagen und Angaben erfolgen, haben unverbindlichen Richtpreischarakter. 1.2 Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit keine abweichenden,schriftlichen Vereinbarungen mit uns getroffen wurden. Differieren die Geschäftsbedingungen des Bestellers mit unseren,so gelten ausschliesslich unsere, sofern der Besteller bei unserem Angebot nicht schriftlich Widerspruch erhebt. In einem solchen Fall müssen allfällige Differenzen in schriftlicher Form geregelt werden. Bei vorbehaltlosen Bestellungen durch den Besteller gelten unsere allgemeinen Lieferbedingungen als anerkannt. Im Fall von Widersprüchen gelten in folgender Anwendbarkeit: gegenseitige schriftliche Vereinbarungen, unsere Allgemeinen Lieferbedingungen, die Geschäftsbedingungen des Bestellers. 1.3 Konkrete Aufträge sind jeweils schriftlich zu vereinbaren, wobei ausdrücklich und abschliessend Art und Umfang aller von uns zu erbringenden Leistungen und das anzuwendende Prüfkonzept festzuhalten sind. 1.4 Bestellungen, die ohne vorheriges Angebot von unserer Seite eintreffen oder Änderungen gegenüber dem von uns zugestellten Angebot beinhalten, bedürfen einer Annahmebestätigung durch uns. 1.5 Bestellungsänderungen hat der Besteller schriftlich zu beantragen. Wir werden diese Änderungen umgehend prüfen und ihn über die entsprechenden Auswirkungen auf Liefertermin und Preise informieren. Der Besteller hat uns möglichst frühzeitig über allfällige Folgeaufträge für die Bearbeitung / Herstellung von Vertragswaren zu informieren. 1.6 Wir sind berechtigt, Teilaufgaben und notwendige Hilfsmittel gemäss nachstehender Ziff.1.7 durch Unterauftragnehmer ausführen bzw. erstellen zu lassen. 1.7 Die Herstellung spezieller für die Erfüllung eines Auftrages erforderlicher Hilfsmittel sowie die Beschaffung von Herstellungs- und Prüfeinrichtungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. In dieser sind nebst den diesbezüglichen vom Besteller zu übernehmenden Kosten (einschliesslich jenen für Wartung und Pflege) die Eigentums- und Nutzungsrechte sowie der Aufbewahrungsor...
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Nachfolgende AGBs gelten für die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen der finitus GmbH (im folgenden finitus genannt) nach Maßgabe des zwischen finitus und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie von diesem zeitlich später verwendet werden, ohne schriftliche Zustimmung von finitus nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Bedingungen nicht widersprechen. Einander widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Bedingungen gilt die gesetzliche Regelung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden sämtlichen Angeboten und Vereinbarungen der MGG Polymers GmbH (im Folgenden „wir/uns“ oder „MGG“) mit Käufern (im Folgenden auch „Vertragspartner“) zugrunde gelegt: 1.1. Vertrag und Auftragsgestaltung Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und werden auch Folgeaufträgen zu Grunde gelegt. Der Gültigkeit von abweichenden, entgegenstehenden und ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen. Unser Schweigen auf abweichende Bestätigungsschreiben des Vertragspartners gilt in keinem Falle als Zustimmung. Die Nichtbestätigung nachstehender Bedingungen durch den Vertragspartner ist gleichbedeutend mit ihrer ausdrücklichen Anerkennung. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und gesondert getroffene Vereinbarungen gelten bis zur vollständigen Verwertung und Entsorgung des Materials. Dies gilt auch für die Deklaration von angelieferten Materialien. 1.2. Inco Terms 2020 Einvernehmlich werden die Inco Terms 2020 dem Vertrag zu Grunde gelegt, wobei klarstellend festzuhalten ist, dass die Bedingung „ab Werk beladen“ FCA (anzugebender Ort) entsprechen soll und die Bedingung „frei Haus“ DAP (anzugebender Ort).
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden sämtlichen Angeboten, Bestellungen, Aufträgen und Vereinbarungen der in diesem Punkt 1.1nachstehend genannten Gesellschaften der Müller- Guttenbrunn-Gruppe - Müller-Guttenbrunn Gesellschaft m.b.H. („Müller- Guttenbrunn Group“) - Metall Recycling Mü-Gu GmbH („MGG Metrec“) - METRAN Rohstoff-Aufbereitungsgesellschaft m.b.H. („MGG Metran“) - METRAN Rohstoff-Handelsgesellschaft m.b.H. („MGG Metran“) - MGG Polymers GmbH („MGG Polymers“) – alle vorstehend genannten Gesellschaften gemeinsam oder jeweils einzeln im Folgenden als „wir/uns“ oder „MGG“ – mit Käufern und Lieferanten (im Folgenden „Vertragspartner“) zugrunde gelegt: 1.1. Vertrag und Auftragsgestaltung‌ Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und werden auch Folgeaufträgen zu Grunde gelegt. Der Gültigkeit von abweichenden, entgegenstehenden und ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen. Unser Schweigen auf abweichende Bestätigungsschreiben des Vertragspartners gilt in keinem Falle als Zustimmung. Die Nichtbestätigung nachstehender Bedingungen durch den Vertragspartner ist gleichbedeutend mit ihrer ausdrücklichen Anerkennung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesondert getroffene Vereinbarungen gelten bis zur vollständigen Verwertung und Entsorgung des Materials. Dies gilt auch für die Deklaration von angelieferten Materialien. 1.2. Gerichtstand und anzuwendendes Recht Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vereinbarung gilt ausschließlich das österreichische Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, auch über dessen Bestehen und auch nach dessen Beendigung, dessen Anbahnung oder Abwicklung ist das sachliche zuständige Gericht in St. Pölten. Nach unserer Xxxx können wir Wechsel- oder Scheckklagen auch am Zahlungsort geltend gemacht werden. 1.3. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen mit dem Vertragspartner ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen jedoch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. 1.4. Inco Terms 20...
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Entwicklungsleistungen und damit verbundene Lieferungen mit der finitus GmbH (im folgenden finitus genannt) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande; mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen von finitus einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für finitus nur dann verbindlich, wenn finitus diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn finitus in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen werden sämtlichen Angeboten, Bestellungen, Aufträgen und Vereinbarungen der MGG 1. Scope and general provisions HU´
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. 1.1 Kaufvertragliche Lieferungen, Leistungen i.S. des § 650 BGB, werkver- tragliche Leistungen sowie Dienstleistungen der Firma PROTON MOTOR Fuel Cell GmbH (nachfolgend „PM“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (nach- folgend „AGB“). 1.2 Diese AGB gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsverbindungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.3 Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern i.S. des § 14 BGB. 1.4 Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit aus- drücklich widersprochen, wobei dieser Widerspruch nach Eingang entspre- chender Bedingungen bei der PM bzw. eines entsprechenden Hinweises des Kunden auf seine Bedingungen nicht wiederholt zu werden braucht. Insbe- sondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass die PM derartigen Bedingungen zustimmt. 1.5 Alle Rechte im Hinblick auf die an den Kunden überlassenen Unterlagen und Materialien (z.B. Angebote, Kalkulationen, Musterstücke, technischen Zeichnungen, Konzepte, Pflichtenhefte) verbleiben bei PM; diese Unterlagen und Materialien dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der PM Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Unterlagen und Materialien als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. 1.6 Die Verkaufsangestellten, Vertriebs- oder Servicemitarbeiter von PM sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherun- gen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Einzelvertrages hinausge- hen.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen technischen Lieferbedingungen für Drehteile, einzusehen unter xxx.xxxxxx.xxx/XXXX. Diese allgemeinen technischen Lieferbedingungen gelten vor allem im Falle von fehlenden oder unklaren Zeichnungsangaben in Ergänzung zur Kundenzeichnung und sind ausnahmslos Bestandteil unserer Verträge. Unsere allgemeinen technischen Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.