Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen Musterklauseln

Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. 1.1 Kaufvertragliche Lieferungen, Leistungen i.S. des § 650 BGB, werkver- tragliche Leistungen sowie Dienstleistungen der Firma PROTON MOTOR Fuel Cell GmbH (nachfolgend „PM“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (nach- folgend „AGB“).
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden sämtlichen Angeboten, Bestellungen, Aufträgen und Vereinbarungen der in diesem Punkt 1.1nachstehend genannten Gesellschaften der Müller- Guttenbrunn-Gruppe - Müller-Guttenbrunn Gesellschaft m.b.H. („Müller- Guttenbrunn Group“) - Metall Recycling Mü-Gu GmbH („MGG Metrec“) - METRAN Rohstoff-Aufbereitungsgesellschaft m.b.H. („MGG Metran“) - METRAN Rohstoff-Handelsgesellschaft m.b.H. („MGG Metran“) - MGG Polymers GmbH („MGG Polymers“) – alle vorstehend genannten Gesellschaften gemeinsam oder jeweils einzeln im Folgenden als „wir/uns“ oder „MGG“ – mit Käufern und Lieferanten (im Folgenden „Vertragspartner“) zugrunde gelegt: 1.1. Vertrag und Auftragsgestaltung‌ Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und werden auch Folgeaufträgen zu Grunde gelegt. Der Gültigkeit von abweichenden, entgegenstehenden und ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen. Unser Schweigen auf abweichende Bestätigungsschreiben des Vertragspartners gilt in keinem Falle als Zustimmung. Die Nichtbestätigung nachstehender Bedingungen durch den Vertragspartner ist gleichbedeutend mit ihrer ausdrücklichen Anerkennung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesondert getroffene Vereinbarungen gelten bis zur vollständigen Verwertung und Entsorgung des Materials. Dies gilt auch für die Deklaration von angelieferten Materialien. 1.2. Gerichtstand und anzuwendendes Recht Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vereinbarung gilt ausschließlich das österreichische Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, auch über dessen Bestehen und auch nach dessen Beendigung, dessen Anbahnung oder Abwicklung ist das sachliche zuständige Gericht in St. Pölten. Nach unserer Xxxx können wir Wechsel- oder Scheckklagen auch am Zahlungsort geltend gemacht werden. 1.3. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen mit dem Vertragspartner ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen jedoch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. 1.4. Inco Terms 20...
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Nachfolgende AGBs der finitus GmbH (im folgenden finitus genannt) gelten für den Handel mit Waren über finitus nach Maßgabe des zwischen finitus und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie von diesem zeitlich später verwendet werden, ohne schriftliche Zustimmung von finitus nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Bedingungen nicht widersprechen. Einander widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Bedingungen gilt die gesetzliche Regelung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen werden sämtlichen Angeboten, Bestellungen, Aufträgen und Vereinbarungen der MGG Polymers GmbH (im Folgenden „wir/uns“ oder „MGG“) mit Lieferanten (im Folgenden auch „Vertragspartner“) zugrunde gelegt: 1.1. Vertrag und Auftragsgestaltung Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung und werden auch Folgeaufträgen zu Grunde gelegt. Der Gültigkeit von abweichenden, entgegenstehenden und ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen. Unser Schweigen auf abweichende Bestätigungsschreiben des Vertragspartners gilt in keinem Falle als Zustimmung. Die Nichtbestätigung nachstehender Bedingungen durch den Vertragspartner ist gleichbedeutend mit ihrer ausdrücklichen Anerkennung. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen und gesondert getroffene Vereinbarungen gelten bis zur vollständigen Verwertung und Entsorgung des Materials. Dies gilt auch für die Deklaration von angelieferten Materialien. 1.2. Inco Terms 2020 Einvernehmlich werden die Inco Terms 2020 dem Vertrag zugrunde gelegt, wobei klarstellend festzuhalten ist, dass die Bedingung „ab Werk beladen“ FCA (anzugebender Ort) und die Bedingung „frei Haus“ DAP (anzugebender Ort) entsprechen soll. 2. Notifizierung (Gelb-Gelisteter Abfall) Ist das bestellte Material nicht eindeutig der „grünen Liste“ laut EU- Verbringungsverordnung Nr. 1013/2006 idgF (im Folgenden „EU- VerbringungsVO“) zuordenbar, wird der Lieferant unaufgefordert noch im Vorhinein einer Verbringung auf eigene Kosten die Notifizierung gemäß EU-VerbringungsVO beantragen sowie auch alle sonstigen Verpflichtungen gemäß EU-VerbringungsVO (zB Mitführung des Transport-Dokuments) einhalten. Der Lieferant haftet uneingeschränkt für alle Kosten und Schäden, die uns oder unseren Lieferanten oder Dritten aus einer unzureichenden, unrichtigen oder fehlenden Notifizierung entstehen und wird uns insoweit umfassend schad- und klaglos halten. 3. Grün-gelisteter Abfall Der Lieferant verpflichtet sich auf eigene Kosten alle Verpflichtungen gemäß EU-VerbringungsVO (zB Mitführung des Transport-Dokuments) einzuhalten. Laut den Verpflichtungen der EU-VerbringungsVO wird der Lieferant die Abfälle auf eigene Kosten zurücknehmen oder deren Verwertung auf andere Weise sicherstellen und in der Zwischenzeit auf eigene Kosten und eigene Gefahr für deren Lagerung sorgen, wenn die Verbringung oder Verwertung der Abfälle nicht in der vereinbarten Weise erfolgen kann...
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen a) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen insbesondere alle Angebote, Lieferungen und Leistungen durch Geschäfts- und Vertragspartner sowie Auftragnehmer (nachfolgend bezeichnet als „AN“). Anderslautende Bedingungen des AN haben keine Gültigkeit. Ausnahmen sind bei schriftlicher Einverständniserklärung der RCT Power GmbH (nachfolgend bezeichnet als „RCT Power“) möglich. Mit Abschluss des Vertrages erkennt AN diese Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die RCT Power in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des AN die Lieferung an AN vorbehaltlos annimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB und gewerblichen Wiederverkäufern, nicht jedoch gegenüber Verbrauchern.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen werden sämtlichen Angeboten, Bestellungen, Aufträgen und Vereinbarungen der MGG These General Terms and Conditions of Purchase shall be the basis of any and all offers, purchase orders, orders and agreements of Polymers GmbH (im Folgweirn/unds“en od„MeGrG“) „mit MGG Polymers GmbH (hereinafter referred to as ³ZH Xor V Lieferanten (im Folgenden auch „Vertragspartner“) zu ³0**) ´with suppliers (hereinafter also referred to as ³FRQWUD gelegt: SDUW)Q.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Entwicklungsleistungen und damit verbundene Lieferungen mit der finitus GmbH (im folgenden finitus genannt) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande; mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen von finitus einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für finitus nur dann verbindlich, wenn finitus diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn finitus in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der VCM GmbH (im Folgenden: Lieferer) und Unternehmen, juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie sonstigen nicht-privaten Käufern. Diese AGB gelten lediglich für den Verkauf von Produkten. Individuelle Vereinbarungen – z.B. zu Inhalt und Umfang von Engineering- oder anderen Leistungen – bleiben von den nachstehenden Regelungen unberührt.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. 1. Die vorliegenden Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Burgmann Packings Group GmbH, Deutschland, der Burgmann Packings GmbH, Deutschland, der Burgmann Packings Ltd., Irland, der Burgmann Sealing Materials Co., Ltd. Cixi, China und der Burgmann Packings End.Siz., Türkei, („Lieferant“) mit dem Käufer („Kunde“). Diese Bestimmungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen. Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen technischen Lieferbedingungen für Drehteile, einzusehen unter xxx.xxxxxx.xxx/XXXX. Diese allgemeinen technischen Lieferbedingungen gelten vor allem im Falle von fehlenden oder unklaren Zeichnungsangaben in Ergänzung zur Kundenzeichnung und sind ausnahmslos Bestandteil unserer Verträge. Unsere allgemeinen technischen Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.