Beitragsbefreiung im Todesfall. Falls Sie während der Wirksamkeit des Vertrages versterben und bei Beginn der Versicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wird der Versicherungsschutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten Kinder mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen beitragsfrei gestellt. Die Beitragsbefreiung gilt jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Die Beitragsbefreiung gilt nicht, wenn die Todesursache ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis war.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Beitragsbefreiung im Todesfall. Falls Sie während der Wirksamkeit des Vertrages versterben und bei Beginn der Versicherung Ver- sicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wird der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten Kinder mit den zu diesem Zeitpunkt Zeit- punkt geltenden Versicherungssummen beitragsfrei gestellt. Die Beitragsbefreiung gilt jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet vollen- det wird. Die Beitragsbefreiung gilt nicht, wenn die Todesursache ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis Bürger- kriegsereignis war.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Beitragsbefreiung im Todesfall. Falls Sie während der Wirksamkeit des Vertrages versterben und bei Beginn der Versicherung Ver- sicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wird der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten Kinder mit den zu diesem Zeitpunkt Zeit- punkt geltenden Versicherungssummen beitragsfrei gestellt. Die Beitragsbefreiung gilt jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 1821. Lebensjahr vollendet vollen- det wird. Die Beitragsbefreiung gilt nicht, wenn die Todesursache ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis Bürger- kriegsereignis war.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Beitragsbefreiung im Todesfall. Falls Sie während der Wirksamkeit des Vertrages versterben und bei Beginn der Versicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hattenversterben, wird der Versicherungsschutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten Kinder mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen beitragsfrei gestellt. Die Beitragsbefreiung gilt jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Die Beitragsbefreiung gilt nicht, wenn die Todesursache ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis war.
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Samples: Unfallversicherung
Beitragsbefreiung im Todesfall. Falls Sie während der Wirksamkeit des Vertrages versterben und bei Beginn der Versicherung das 4560. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wird der Versicherungsschutz für die im Rahmen des Vertrages versicherten Kinder mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen beitragsfrei gestellt. Die Beitragsbefreiung gilt jeweils bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Die Beitragsbefreiung gilt nicht, wenn die Todesursache ein Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis war.
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