Nahrungsmittelvergiftungen Musterklauseln

Nahrungsmittelvergiftungen. Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen sind mitversichert. Ausgeschlossen sind Alkoholvergiftungen.
Nahrungsmittelvergiftungen. Abweichend von Ziffer 5.2.5 AUB CIF4ALL 2021 sind die Fol- gen von Vergiftungen durch Nahrungsmittel mitversichert. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Alkohol.
Nahrungsmittelvergiftungen. 14. Infektionen
Nahrungsmittelvergiftungen. Abweichend von Ziffer 5.2.5 AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz für Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Alkohol. Dies gilt jedoch nicht für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalles das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nahrungsmittelvergiftungen. In Ergänzung zu Ziffer 5.2.5 AUB 2017 besteht Versi- cherungsschutz für die Folgen von Nahrungsmittelver- giftungen. Ausgeschlossen bleiben Alkoholvergiftungen.
Nahrungsmittelvergiftungen zu Ziffer 1.3 AUB 2013 (Stand 01-2013) Mitversichert ist die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit der ver- sicherten Person nicht bewusst war (z.B. Nahrungsmittelvergiftung).
Nahrungsmittelvergiftungen. In Ergänzung zu Ziffer 5.2.5 der Allgemeinen Unfall- versicherungsbedingungen (AUB 2017) besteht Versi- cherungsschutz für die Folgen von Nahrungsmittelver- giftungen. Ausgeschlossen bleiben Alkoholvergiftungen.
Nahrungsmittelvergiftungen. (§ 5 Ziff. 5.2.5 AUB 2008)
Nahrungsmittelvergiftungen. Tauchtypische Gesundheitsschäden mit Druckkammerkosten und Ertrinken oder Ersticken