Beitragshöhe Musterklauseln

Beitragshöhe. 2.1 Die Höhe des Tarifbeitrags richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungs- umfang, dem tariflichen Lebensalter der Person und dem Geschlecht. Dies gilt in Ansehung des Geschlechts nur für Verträge des Basistarifs, deren Bei- träge geschlechtsabhängig erhoben werden. Als tarifliches Lebensalter gilt der Unterschied zwischen dem laufenden Kalenderjahr, in dem der Versiche- rungsvertrag zu den Besonderen Bedingungen besteht, und dem Geburtsjahr. Von dem auf die Vollendung des 25., 30. und 35. tariflichen Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu entrichten. Rückstellungen für das Alter werden nicht angespart.
Beitragshöhe. (1) Die Beiträge berechnen sich aus der jeweiligen Bemessungsgrundlage (§ 10) wie folgt:
Beitragshöhe. Der von den unterzeichneten Parteien festgelegte Beitrag entspricht ab dem 1.7.2007 der Höhe von 1o/oo des Gehaltes im Sinne von Absatz 3. Die Beitragshöhe kann ent- sprechend der verursachten Verwaltungskosten des GAV nur in gegenseitiger Zustim- mung der unterzeichneten Parteien geändert werden.
Beitragshöhe. 1. Die Höhe der Beiträge des Teilnehmers, ihre Fälligkeit und Zahlungsweise werden durch den Teilnehmervertrag geregelt.
Beitragshöhe. 1) Die Pauschalbeträge pro Studierenden belaufen sich auf: Fakultätsgruppe I Fakultätsgruppe II Fakultätsgruppe III 1999 Fr. 9 500 Fr. 17 700 Fr. 22 700 2000 Fr. 9 500 Fr. 19 467 Fr. 30 367 2001 Fr. 9 500 Fr. 21 233 Fr. 38 233 2002 Fr. 9 500 Fr. 23 000 Fr. 46 000 2003 Fr. 9 500 Fr. 23 000 Fr. 46 000
Beitragshöhe. Der Bemessungszeitraum für die Pflichtversicherung nach GSVG ist immer das Kalenderjahr. Die Beiträge liegen bei ca. 26,83 % des Jahresgewinns aus der selbstständigen Tätigkeit und umfassen (Wert 2020): • Krankenversicherung (6,8 %) • Pensionsversicherung (18,50 %) • Selbstständigenvorsorge (1,53 %) und • Unfallversicherung: ca. € 125,04/Jahr (€ 10,42 /Monat) Mindestbeiträge für ein Jahreseinkommen von € 5.710,32 sind € 138,09/monatlich (2021). Die Höhe der endgültigen Beiträge hängt von den im Beitragsjahr erzielten Einkünften ab. Es zählen die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zu diesen werden die im Beitragsjahr vorgeschriebenen Kranken- und PV-Beiträge hinzugerechnet. Das Ergebnis ist die endgültige Beitragsgrundlage, die sich allerdings nur innerhalb der Mindest- bzw. Höchstbeitragsgrundlage bewegen kann. (Die GSVG-Höchstbeitragsgrundlage beträgt 2020 € 75.180,- daraus ergibt sich eine monatliche Beitragsgrundlage von € 6.265,- und einen monatlichen Höchstbeitrag von € 1.690,99). Darüber hinausgehende Einkünfte sind sozialversicherungsfrei.
Beitragshöhe. Info Advigon BU 02.19 Sie können die Beitragshöhe dem Informationsblatt zu Versiche- rungsprodukten oder dem Versicherungsantrag entnehmen. Sollte der dort aufgeführte Beitrag unrichtig berechnet oder ein dort nicht ausgewiesener Zuschlag zu erheben sein, wird Ihnen der tatsäch- lich zu entrichtende Beitrag gesondert mitgeteilt; dieser bedarf Ihrer Zustimmung. In diesem Fall ist der Inhalt der gesonderten Mittei- lung maßgeblich.
Beitragshöhe. 1 Basierend auf Art. 37 GAV beträgt die Höhe des Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrages für Arbeitgeber monatlich 15 Franken pro Arbeitnehmenden und 1 Franken pro Lernenden.
Beitragshöhe. Sie können die Beitragshöhe dem Versicherungsantrag entnehmen. Sollte der dort aufgeführte Beitrag unrichtig berechnet oder ein dort nicht ausgewiesener Zuschlag zu erheben sein, wird Ihnen der tat- sächlich zu entrichtende Beitrag gesondert mitgeteilt; dieser bedarf Ihrer Zustimmung. In diesem Fall ist der Inhalt der gesonderten Mit- teilung maßgeblich.
Beitragshöhe. Der Jahresbeitrag ist nach Mitgliedstypen gestaffelt. Die Beiträge ergeben sich aus dem Mitgliedsantrag, welcher rechtsverbindlich Vertragsbestandteil ist. Nach Ablauf der auf dem Mitgliedsantrag angegebenen Preisstaffelung beträgt der Jahresbeitrag den identischen Wert wie davor. Der Club ist ab dann berechtigt gestiegene Kosten über eine Beitragsanpassung bis zu 3% pro Jahr vorzunehmen.