Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich, soweit nicht vor zeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird.
4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Liefer- preise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängi- ger Steuer- und Abgabensätze.
4.3 Rechnungen werden zu dem von LSW angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann LSW, wenn LSW erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein.
4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von LSW nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
4.7 LSW behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.
Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird.
4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Lieferpreise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Steuer- und Abgabensätze.
4.3 Rechnungen werden zu dem von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung per Überweisung zur Verfügung.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Stadtwerke Bad Tölz GmbH, wenn die Stadtwerke Bad Tölz GmbH erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.
4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
4.7 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.
Fälligkeit und Zahlungsweise. Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus Ziff. 11 der als Anlage 2 beigefügten Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der TriCon.
Fälligkeit und Zahlungsweise. 7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Das STADTWERK AM SEE ist berechtigt, für die Produkte GRÜNE KARTE und MEIN AUTO STROM eine gemeinsame Abrechnung zu erstellen.
7.2 Rechnungen werden zu dem von dem STADTWERK AM SEE angegebenen Zeit- punkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
7.3 Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Kunden das Lastschriftverfahren zur Verfügung.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann das STADTWERK AM SEE, wenn das STADTWERK AM SEE erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhn- lichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.
7.5 Der Kunde kann gegen Ansprüche von dem STADTWERK AM SEE nur mit unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
Fälligkeit und Zahlungsweise. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Rechnungen von MBO mit Ablieferung der Ware, Zugangsgewährung bzw. Download fällig und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Bei Verträgen auf Zeit wird die Rechnung jährlich zu Beginn eines Kalenderjahres fällig, wenn nicht abweichend vereinbart. Bei Vertragsschluss im laufenden Kalenderjahr erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn des ersten vollen Monats anteilig für den ersten Abrechnungszeitraum und ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung netto zur Zahlung fällig. MBO ist berechtigt, den Kunden per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von MBO auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann MBO die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. MBO kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. MBO ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Fälligkeit und Zahlungsweise. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Rechnungen von DVDB mit Zugangsgewährung fällig und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt sofort nach Rechnungsdatum. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Rechnungsversand per E-Mail erfolgt. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. DVDB ist berechtigt, den Kunden per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei Zahlungsverzug. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von DVDB auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann DVDB die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. DVDB kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. DVDB ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Fälligkeit und Zahlungsweise. (9.2.1) Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Er ist ab Versicherungs- beginn zum Ersten eines jeden Monats fällig. Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren von xxxxxxxx von einem deutschen Konto eingezogen. Widerruft der Beitragszahler seine hierfür gegebene Einwilligung, so ist der Beitrag auf das von ottonova angegebene deutsche Konto zu zahlen. on-zskz_tb-0002
(9.2.2) Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren verein- bart und kommt es zu zwei oder mehr fehlgeschlagenen Einzugs- versuchen, kann ottonova die Zahlung der ausstehenden und künftigen Beiträge durch Überweisung verlangen. Zu weiteren Einzugsversuchen ist ottonova bis auf Widerruf durch den Versi- cherungsnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet. Inhaltsübersicht Seite 10 von 22
Fälligkeit und Zahlungsweise. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Rechnungen von Xxxxxxx Xxxxx Professionelle Generationenberatung mit Zugangsgewährung fällig und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt sofort nach Rechnungsdatum. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Rechnungsversand per E-Mail erfolgt. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Xxxxxxx Xxxxx Professionelle Generationenberatung ist berechtigt, den Kunden per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei Zahlungsverzug. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von Xxxxxxx Xxxxx Professionelle Generationenberatung auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann Xxxxxxx Xxxxx Professionelle Generationenberatung die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Xxxxxxx Xxxxx Professionelle Generationenberatung kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Xxxxxxx Xxxxx Professionelle Generationenberatung ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Fälligkeit und Zahlungsweise. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Rechnungen von WOLTERS KLUWER mit Ablieferung der Ware, Zugangsgewährung bzw. Download fällig und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre- Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Bei Verträgen auf Zeit wird die Rechnung jährlich zu Beginn eines Kalenderjahres fällig, wenn nicht abweichend vereinbart. Bei Vertragsschluss im laufenden Kalenderjahr erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn des ersten vollen Monats anteilig für den ersten Abrechnungszeitraum und ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung netto zur Zahlung fällig. WOLTERS KLUWER ist berechtigt, den Kunden per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von WOLTERS KLUWER auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann WOLTERS KLUWER die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. WOLTERS KLUWER kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. WOLTERS KLUWER ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Fälligkeit und Zahlungsweise. Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt zehn Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist zur Vorabankündigung (Pre- Notification) wird auf fünf Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen von Wolters Kluwer, insbesondere ist auch eine elektronische Rechnungsstellung zulässig.