Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Versicherungsteuer. B - 7.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs- periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
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Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Versicherungsteuer. B - 7.1.1 9.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs- periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
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Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Versicherungsteuer. B - 7.1.1 10.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs- periode Versicherungsperio- de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
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Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Versicherungsteuer. B - 7.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs- periode Versicherungsperio- de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
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Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Versicherungsteuer. B - 7.1.1 10.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs- periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
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Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Versicherungsteuer. B - 7.1.1 9.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein- barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs- periode Versicherungsperio- de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
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