Common use of Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen Clause in Contracts

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.marchfelderbank.at, www.marchfelderbank.at, www.dolomitenbank.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 7270. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der zur Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.generalibank.at, www.generalibank.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, KapitalherabsetzungKapitalherab- setzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, ZusammenlegungZusammen­ legung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige sonstigen wichtigen, die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen Maß­ nahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung Bekannt- machung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde Kun- de keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut Kreditin- stitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.kafinanz.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. 72 Bei Konvertierung, Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhung, KapitalherabsetzungUmtauschan- gebot, VerschmelzungAbfindungsangebot), Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechtenbei denen der Kunde ein Wahlrecht zur Teilnahme hat, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung Bekannt- machung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten. Über Kapitalmaßnahmen, bei denen der Kunde kein Wahlrecht zur Teilnahme hat, wird das Kreditin- stitut den Kunden im Vorhinein nicht informieren.

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Samples: Ertrag

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im «Amtsblatt der Wiener Zeitung» erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.addiko.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von BezugsrechtenBezugsrech- ten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, UmstellungUmstel- lung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Wie- ner Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses Kundenin- teresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.bawag.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige sonstigen wichtigen, die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.bank-bgld.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. 72 Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung Ver- wertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige sonstigen wichtigen, die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.schoellerbank.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 7266. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige wichtigen die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen Maßnah­ men wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.sparkassenverband.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige sonstigen wichtigen die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.bks.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.,

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Samples: www.nl.bk.mufg.jp

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. 72 Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von Bezugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige sonstigen wichtigen die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das Kreditinstitut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.oberbank.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, KapitalherabsetzungKapitalherabset-zung, VerschmelzungVer- schmelzung, Ausübung oder Verwertung von BezugsrechtenBe-zugsrechten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, Umstellung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen wird das KreditinstitutKreditinsti- tut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen benachrich- tigen versuchen. Erteilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses Kun- deninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen letzt- möglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.llb.at

Benachrichtigung vom Umtausch und von sonstigen Maßnahmen. Z 72. Bei Konvertierung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Verschmelzung, Ausübung oder Verwertung von BezugsrechtenBezugsrech- ten, Aufforderung zur Einzahlung, Zusammenlegung, UmstellungUmstel- lung, Umtauschangebot, Arrosion und sonstige wichtige sonstigen wichtigen, die Wertpapiere betreffenden Maßnahmen Maßnahmen, wird das KreditinstitutKreditinsti- tut, wenn hierüber eine Bekanntmachung im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ erschienen ist oder dem Kreditinstitut namens der Emissionsstelle oder vom ausländischen Verwahrer rechtzeitig recht- zeitig zukommt, den Kunden zu benachrichtigen versuchen. Erteilt Er- teilt der Kunde keine rechtzeitigen Weisungen, so wird das Kreditinstitut Kre- ditinstitut nach bestem Ermessen unter Berücksichtigung des Kundeninteresses handeln, insbesondere sonst verfallende Rechte zum letztmöglichen Zeitpunkt verwerten.

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Samples: www.kommunalkredit.at