Common use of Benachrichtigung Clause in Contracts

Benachrichtigung. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Schuld- verschreibungen gemäß vorstehendem Absatz 1 ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emissionsstelle zu erklären und persönlich zu übergeben oder per Brief an deren bezeichnete Geschäftsstelle zu übersenden. Der Benachrichtigung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Gläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Benachrichtigung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Depotbank (wie in § 15 Absatz 3 definiert) oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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Benachrichtigung. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Schuld- verschreibungen gemäß vorstehendem Absatz 1 ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emissionsstelle zu erklären und persönlich zu übergeben oder per Brief an deren dessen bezeichnete Geschäftsstelle zu übersenden. Der Benachrichtigung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Gläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Benachrichtigung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Depotbank (wie in § 15 Absatz 3 definiert) oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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Benachrichtigung. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Schuld- verschreibungen Schuldverschreibungen gemäß vorstehendem Absatz 1 ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emissionsstelle zu erklären und persönlich zu übergeben oder per Brief an deren bezeichnete Geschäftsstelle zu übersenden. Der Benachrichtigung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Gläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Benachrichtigung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Depotbank (wie in § 15 Absatz 3 definiert) oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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Benachrichtigung. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Schuld- verschreibungen Schuldver- schreibungen gemäß vorstehendem Absatz 1 ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emissionsstelle zu erklären und persönlich zu übergeben oder per Brief an deren bezeichnete Geschäftsstelle zu übersenden. Der Benachrichtigung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Gläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Benachrichtigung Be nachrich- tigung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung B e- scheinigung der Depotbank (wie in § 15 Absatz 3 definiert) oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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Benachrichtigung. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Schuld- verschreibungen gemäß vorstehendem Absatz 1 ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emissionsstelle zu erklären und persönlich zu übergeben oder per Brief an deren bezeichnete Geschäftsstelle zu übersenden. Der Benachrichtigung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Gläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Benachrichtigung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Depotbank (wie in § 15 Absatz 3 definiert) oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.. § 10 ERSETZUNG

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Benachrichtigung. Eine Benachrichtigung, einschließlich einer Kündigung der Schuld- verschreibungen Schuldver- schreibungen gemäß vorstehendem Absatz 1 ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache gegenüber der Emissionsstelle zu erklären und persönlich zu übergeben oder per Brief an deren bezeichnete Geschäftsstelle zu übersenden. Der Benachrichtigung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem sich ergibt, dass der betreffende Gläubiger zum Zeitpunkt der Abgabe der Benachrichtigung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibung ist. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der Depotbank (wie in § 15 Absatz 3 definiert) oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.

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