Benachrichtigung. Diejenige Partei, die eine Befreiung gemäß Artikel 10.1 beanspruchen möchte, hat die jeweils andere Partei unverzüglich über das Ereignis und über den Wegfall des betreffenden Umstands zu unterrichten.
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Samples: Dienstleistungsvertrag Alarmaufschaltung Für Privatkunden, Dienstleistungsvertrag Alarmaufschaltung Für Gewerbekunden, www.securitas.at
Benachrichtigung. Diejenige Partei, die eine Befreiung gemäß Artikel 10.1 Ziffer 16.1 beanspruchen möchte, hat die jeweils andere Partei unverzüglich über das Ereignis und über den Wegfall des betreffenden Umstands zu unterrichten.
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Samples: www.protectionone.de
Benachrichtigung. Diejenige Partei, die eine Befreiung gemäß Artikel 10.1 Art. 12.1 beanspruchen möchte, hat die jeweils andere an- dere Partei unverzüglich über das Ereignis und über den Wegfall des betreffenden Umstands zu unterrichten.
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Samples: securitasmedia.com