Berechnung der Entschädigung. 8.1.6.1 Falls der Versicherungsnehmer das beschädigte Gerät reparieren lässt: Die Gesellschaft übernimmt die Reparaturrechnung unter Berücksichtigung seines Mehrwertsteuer-Status und der Selbstbeteiligung. 8.1.6.2 Falls der Versicherungsnehmer das nicht reparierbare Gerät ersetzt: Die Gesellschaft ersetzt das Gerät zum Neuwert unter Berücksichtigung des Mehrwertsteuer-Status des Versicherungsnehmers und der Selbstbeteiligung. In keinem Fall kann die Entschädigung den Ersatzwert eines Neugeräts mit vergleichbarer Leistung übersteigen. 8.1.6.3 Falls der Versicherungsnehmer das beschädigte Gerät weder ersetzt noch reparieren lässt: Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer zum Realwert (das heißt, dass die Gesellschaft einen pauschalen Abzug wegen Alterung um 10 % pro Jahr ab dem Kaufdatum vornimmt) und unter Berücksichtigung des Mehrwertsteuer-Status des Versicherungsnehmers sowie der Selbstbeteiligung. In keinem Fall kann die Entschädigung den Ersatzwert eines Neugeräts mit vergleichbarer Leistung übersteigen. Im Fall einer Unterversicherung, das heißt falls der Gesamtwert des versicherten Xxxxxx über 115 % des zuletzt angegebenen Gesamtwerts beträgt, wendet die Gesellschaft die Proportionalitätsregel der Beträge auf die gesamte Entschädigung an.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen