Berechnungsmethode. Zur Preisberechnung des Fonds werden grundsätzlich die jeweils letzten veröffentlichten (= verfügbaren) Kurse (bei Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten üblicherweise die Vortagesschlusskurse) beziehungsweise die Vortageskurse der Subfonds herangezogen. Entspricht der letzte veröffentlichte Bewertungskurs aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situation ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten, so kann eine Preisberechnung unterbleiben, wenn der Fonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, die keine bzw. keine marktkonformen Kurse aufweisen.
Berechnungsmethode. Der Wertzuwachs des Nettoinventarwerts der Anteile jedes Anlegers in der relevanten Anteilsklasse „L“ wird an jedem Berechnungstag berechnet, indem der „Referenznettoinventarwert“ für diese Anteile vom „Endnettoinventarwert“ der Anteile in Bezug auf die betreffende Performanceperiode abgezogen wird (der „aktuelle Wertzuwachs“). Für die Zwecke dieser Berechnung ist der „Referenznettoinventarwert“ für jeden Anteil der Nettoinventarwert pro Anteil, zu dem eine Performancegebühr für diesen Anteil zu zahlen war, oder bei Anteilen, für die zuvor keine Performancegebühr zu zahlen war, der Nettoinventarwert pro Anteil, zu dem diese Anteile ausgegeben wurden, je nachdem, welcher Wert höher ist. Der „Endnettoinventarwert“ ist der Nettoinventarwert pro Anteil zum Berechnungstag, an dem die Berechnung erfolgt, vor Berücksichtigung der Performancegebühr (nach Abzug aller Kosten und vor Abzug eventueller Rückstellungen für die Performancegebühr, sofern dies im besten Interesse der Anleger liegt). Falls jedoch ein Anleger Anteile in der betreffenden Performanceperiode zu einem anderen Zeitpunkt als zum Berechnungstag zurückgibt, so ist der Endnettoinventarwert der Nettoinventarwert pro Anteil zum Rücknahmetag (nach Abzug aller Kosten und vor Abzug eventueller Rückstellungen für die Performancegebühr, sofern dies im besten Interesse der Anleger liegt).
Berechnungsmethode. Zur Preisberechnung des Fonds werden grundsätzlich die jeweils letzten veröffentlichten (= verfügbaren) Kurse herangezogen. Entspricht der letzte veröffentlichte Bewertungskurs aufgrund der politischen oder wirt- schaftlichen Situation ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten, so kann eine Preisberechnung unterbleiben, wenn der Fonds einen Anteil seines Fondsvermögens in Vermögens- werte investiert hat, die keine bzw. keine marktkonformen Kurse aufweisen, welcher dies unter Berücksich- tigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lässt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn dieser Anteil 5 % oder mehr beträgt, im Einzelfall und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B. voraussichtlich längere Kursaussetzung oder keinerlei vali- der Bewertungsmöglichkeit) kann die Preisberechnung jedoch auch bei Unterschreitung der genannten %- Grenze unterbleiben.
Berechnungsmethode. Die Outperformance der entsprechenden Benchmark oder die Festzinsrendite für die Anteile jedes Anlegers in der entsprechenden Anteilsklasse „M“ wird zu jedem Berechnungsdatum durch Abzug des
Berechnungsmethode. Ausschüttungsanteile (D) Die Berechnung der Ausschüttung erfolgt täglich basierend auf den täglich abgegrenzten Erträgen abzüglich Aufwendungen sowie unter Berücksichtigung der Zahl der an diesem Tag im Umlauf befindlichen Anteile. An die Anteilinhaber wird monatlich eine kumulative Ausschüttung basierend auf der Anzahl der gehaltenen Anteile und der Tage ausgeschüttet, an denen diese im Berechnungszeitraum gehalten wurden. Anteilinhaber von Ausschüttungsanteilen (D) haben Anspruch auf Ausschüttungen beginnend mit dem Tag der Zeichnung bis zum Tag der Rücknahme. Ausschüttungsanteile (M) Die Ausschüttung wird monatlich basierend auf den im Ausschüttungszeitraum zugeflossenen Erträgen abzüglich etwaiger Aufwendungen berechnet. Die Ausschüttung an die Anteilinhaber erfolgt basierend auf der Anzahl der von ihnen zum Monatsende gehaltenen Anteile. Ausschüttungsanteile (S) Die Ausschüttung wird nach dem Ermessen des Verwaltungsrates basierend auf den für einen bestimmten Zeitraum (der vom Verwaltungsrat jeweils bestimmt wird) erwarteten Bruttoerträgen mit dem Ziel berechnet, während dieses Zeitraums gleichmäßige monatliche Ausschüttungen an die Anteilinhaber vorzunehmen. Nach dem Ermessen des Verwaltungsrates können Ausschüttungen aus realisierten und nicht realisierten Nettoveräußerungsgewinnen erfolgen. Die Ausschüttung wird monatlich berechnet und erfolgt an die Anteilinhaber basierend auf der Anzahl der von ihnen zum Monatsende gehaltenen Anteile. Ausschüttungsanteile (Q) Die Ausschüttung wird vierteljährlich basierend auf den im Ausschüttungszeitraum zugeflossenen Erträgen abzüglich etwaiger Aufwendungen berechnet. Die Ausschüttung an die Anteilinhaber erfolgt basierend auf der Anzahl der von ihnen zum Quartalsende gehaltenen Anteile. Ausschüttungsanteile (A) Die Ausschüttung wird jährlich basierend auf den im Ausschüttungszeitraum zugeflossenen Erträgen abzüglich etwaiger Aufwendungen berechnet. Die Ausschüttung an die Anteilinhaber erfolgt basierend auf der Anzahl der von ihnen zum Ende des Jahreszeitraums gehaltenen Anteile. Bei Ausgabe von Ausschüttungsanteilen (G) wird die vorstehend dargelegte Berechnungsmethode dahingehend geändert, um zu berücksichtigen, dass die Ausschüttung von Erträgen vor Aufwendungen erfolgt, was gemäß vorstehender Tabelle bei sämtlichen Ausschüttungsanteilen (S) der Fall ist. In der nachfolgenden Tabelle werden Erklärung und Ausschüttung der Ausschüttungsbeträge sowie die den Anteilinhabern verfügbaren Optionen zur Wiederanlag...
Berechnungsmethode. Die Outperformance der entsprechenden Benchmark oder die Festzinsrendite für die Anteile jedes Anlegers in der entsprechenden Anteilsklasse „M“ wird zu jedem Berechnungsdatum durch Abzug des „Benchmarkniveaus“ für diese Anteile vom „Schluss-NIW“ für diese Anteile für diesen Performancezeitraum (die „Outperformance“) berechnet. Zum Zwecke dieser Berechnung gilt als „Benchmarkniveau“ der Nettoinventarwert pro Anteil zum vorhergehenden Berechnungsdatum zuzüglich der Benchmarkrendite. Die Benchmarkrendite für jeden Anteil ist die fiktive Gesamtrendite, die im Performancezeitraum aufgelaufen wäre, wenn eine dem Nettoinventarwert pro Anteil zum vorhergehenden Berechnungsdatum entsprechende Summe zu Beginn des Performancezeitraums im entsprechenden Markt oder Index oder zur entsprechenden Festzinsrendite in der Währung investiert worden wäre, auf die die betreffende Klasse lautet. Der „Endnettoinventarwert“ ist der Nettoinventarwert pro Anteil zum Berechnungstag, an dem die Berechnung erfolgt, vor Berücksichtigung der Performancegebühr. Falls jedoch ein Anleger Anteile in der betreffenden Performanceperiode zu einem anderen Zeitpunkt als zum Berechnungstag zurückgibt, so ist der Endnettoinventarwert der Nettoinventarwert pro Anteil zum Rücknahmetag vor Berücksichtigung der Performancegebühr. Falls die Performance eines Anteils über einen Performancezeitraum hinter der Benchmarkrendite zurückbleibt, ist keine Performancegebühr für diesen Anteil zahlbar, bis diese Underperformance im Vergleich zu seiner Benchmarkrendite aufgeholt wurde. Wie nachfolgend näher beschrieben erfolgt die Berechnung der Performancegebühr auf der Basis einzelner Anteile, um einen einzelnen Nettoinventarwert pro Anteil innerhalb jeder Klasse beizubehalten. Zu jedem Berechnungstag wird die Gesamthöhe der Outperformance in Bezug auf alle Anteile einer Klasse für die betreffende Performanceperiode ermittelt. Daraufhin wird der Klasse insgesamt eine Performancegebühr in Höhe eines Prozentsatzes der gesamten Outperformance (wie in der maßgeblichen Ergänzung dargelegt) belastet. Dies hat zur Folge, dass dann, wenn in Bezug auf eine Klasse eine Performancegebühr zu zahlen ist, der Nettoinventarwert pro Anteil aller Anteile dieser Klasse in gleichem Umfang reduziert wird, um die Zahlung des auf jeden Anteil entfallenden Durchschnittsbetrags der für die Klasse insgesamt zu zahlenden Performancegebühr widerzuspiegeln (und nicht die individuelle Wertentwicklung dieser Anteile während der betreffenden ...
Berechnungsmethode. „E“-Anteilsklassen
Berechnungsmethode. Zur Preisberechnung des Investmentfonds werden grundsätzlich die jeweils letzten veröffentlichten Kurse der vom Investmentfonds erworbenen Vermögenswerte herangezogen. Entspricht der letzte veröffentlichte Kurs aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situation ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten, so kann eine Preisberechnung für den Investmentfonds unterbleiben, wenn dieser 5% oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, die keine bzw. keine marktkonformen Kurse aufweisen.
Berechnungsmethode. Die Outperformance der entsprechenden Benchmark oder der Festzinsrendite für die Anteile jedes An-
Berechnungsmethode. Zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) werden grundsätzlich die jeweils letzten verfügbaren Kurse heran- gezogen.