Berechtigter Musterklauseln

Berechtigter. Name Telefon Geburtsdatum Vorname E-Mail
Berechtigter. Für den Benachteiligten besteht Recht auf Auszahlung. §6 Unfälle von Insassen A. Versichert sind die Folgen von Unfällen: 1. die den Versicherten zustoßen während des rekreativen Aufenthalts an Bord der, in der Police genannten Yacht (einschließlich An- und Vonbordgehen) 2. die dem Versicherten während des rekreativen Aufenthalts an Bord einer anderen Yacht zustoßen. B. Die versicherten Beträge für Unfälle sind: 1. €10.000,- im Todesfall 2. € 15.000,- im Falle vollständiger und bleibender Invalidität 3. € 1.500,- für Kosten ärztlicher Behandlung Pro Ereignis gilt eine Leistungshöchstgrenze von € 25.000,- für alle Versicherten zusammen. C. Im Schadensfall gelten die Bedingungen der Unfallversicherung des Versicherers, wie diese zum Zeitpunkt des Unfalls in Kraft sind.
Berechtigter. Weitere bitte auf Anlage eintragen
Berechtigter. Vorname Nachname Straße PLZ / Ort Geburtsdatum Bielefeld, den Unterschrift Von Vollmachtgeber/in Name Anschrift Geb. Datum/Ort Firma Email An Vollmachtnehmer/in Name Anschrift Flick Fashion Group Textil/Bekleidungsgroßhandel Bielefeld Hamm Freudenberg xxx.xxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Flick Fashion Group GmbH Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0000-000000 Telefax: 0521-9241335 Postfach 180151 33691 Bielefeld xxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx Sitz der GmbH: Bielefeld Gerichtsstand und Erfüllungsort: Bielefeld Registergericht: Bielefeld HRB 36089 UST-IdNr.: DE 812419859 Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxxxxxx, Xx. Xxxxxxx Xxxxx Bankverbindung: Commerzbank Bielefeld BIC XXXXXXXX000 IBAN XX00000000000000000000 Geb. Datum/Ort Email Hiermit wird der/die eingetragene Vollmachtnehmer/in und Vertrauensperson bevollmächtigt in meinem Namen für meine Firma ein Kundenkonto bei der Flick Fashion Group GmbH in Bielefeld zu eröffnen. Ort, Datum, Unterschrift (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle un- sere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. (2) Die AVB gelten insbesondere für Verträge bei dem Verkauf beweglicher Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zuliefern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinba- rung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hin- weisen müssten. Über Änderungen unserer AVB werden wir den Käufer unverzüglich - spätestens im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einkaufsvorgang - informieren. (3) Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergän- zende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zu- stimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kennt- nis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. (4)Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (1)Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln geltend die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfol...
Berechtigter. Person, die von einer anderen Person mit einem Recht ausgestattet wird. Bereits bestehender Gesundheitsstatus (umgangssprachlich: Vorerkrankung) Der gesundheitliche Status oder Zustand, der nicht unbedingt pathologisch sein muss (zum Beispiel eine Schwangerschaft), der vor dem Zeitpunkt einsetzt, zu dem der oder die Versicherte in den Vertrag aufgenommen wird.

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  • Bezugsberechtigung Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestim- mung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Versicherungsfall ein. Nach dem Tod der versi- cherten Person kann das Bezugsrecht für die Todesfall-Leistung nicht mehr widerrufen werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werden.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Verfügungsberechtigung Zur Verfügung über das Konto ist lediglich der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Verfügung über dieses Konto erteilt wurde; sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Bei Vorsorgevollmachten, deren Wirksamkeit (insbesondere der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit) im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert wurde, genügt eine Vollmacht, die allgemein die Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers umfasst.

  • Interessenkonflikte Die Bank und die USB unterliegen bei ihren Leistungen im Zusammenhang mit MeinInvest Interessenkonflikten. Informationen über diese Interessen- konflikte sowie den Umgang mit diesen wurden dem Anleger vor Vertrags- abschluss zur Verfügung gestellt.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. 2. Für die Berechnung der Ferien ist die Arbeitsdauer im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber massgebend.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.