Common use of Bereitschaftszeiten Clause in Contracts

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: www.kav-sachsenanhalt.de, www.kav-nw.de, www.kav-sachsenanhalt.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: www.zi-mannheim.de, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Um- fang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten bestimm- ten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebenen- falls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ih- nen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereit- schaftszeiten fallen, gelten folgende RegelungenRegelun- gen:

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Samples: Tarifvertrag Über Die Eingruppie Rung Und Die Entgeltordnung Für Die Lehrkräfte Der Länder, s76ec9f15eb7182a9.jimcontent.com, s76ec9f15eb7182a9.jimcontent.com

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständigselbstständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tv L), www.verkuendung-bayern.de, www.verkuendung-bayern.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag Für Die Charité Universitätsmedizin, Tarifvertrag Für Die Charité Universitätsmedizin, Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständigselbstständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Um- fang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag, www.tdl-online.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. ⃰ Hierzu Niederschriftserklärung zu § 8 Abs. 3, abgedruckt im Anschluss an den Tarifvertrag. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: www.mav-neustadt-wunstorf.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleis- tung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende folgen- de Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte Be- schäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber Arbeitge- ber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall Be- darfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen auf- zunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenüber- wiegen. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenüberwiegen und keine Bereitschaftsdienste i.S. v. § 8.1 sind. 2Für Be- schäftigte, Beschäftigte in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem uner- heblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende RegelungenRegelun- gen:

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Samples: gesundheit-soziales-bildung.verdi.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende fol- gende Regelungen:

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Samples: nordbaden.igbau.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber Dienstgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig regel- mäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende RegelungenRe- gelungen:

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Samples: www.kirchenrecht-uek.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte Be- schäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem unerheb- lichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende RegelungenRege- lungen:

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Samples: Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebe- nenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen ü- berwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäf- tigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem unerhebli- chem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeits- platz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständigselbstständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit Tätig- keit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende fol- gende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd)

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber Dienstgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigteArbeitsleistung.2Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: koda.drs.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen de- nen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten bestimm- ten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebenen- falls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ih- nen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereit- schaftszeiten fallen, gelten folgende RegelungenRegelun- gen:

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Samples: www.mav-hildesheim.de

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte Mitarbeiter am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall Be- darfsfall die Arbeit selbständigselbstständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteMitarbeiter, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Tarifvertrag Der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg Schlesische Oberlausitz (Tv Ekbo)

Bereitschaftszeiten. (1) 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen und aufzunehmen; in denen ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegenArbeitsleistung. 2Für Be- schäftigteBeschäftigte, in deren de- ren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende RegelungenRegelun- gen:

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Samples: Tarifvertrag