Common use of Bereitschaftszeiten Clause in Contracts

Bereitschaftszeiten. Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Dienstgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, gegebenenfalls auch auf Anordnung, aufzunehmen; in ihnen überwiegen die Zeiten ohne Arbeitsleistung. Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Arbeitsvertragsordnung

Bereitschaftszeiten. Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Dienstgeber Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, gegebenenfalls ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen; aufzunehmen und in ihnen überwiegen denen die Zeiten ohne ArbeitsleistungArbeitsleistung überwiegen. Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem uner- heblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

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Samples: Kollektivvertrag

Bereitschaftszeiten. Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Dienstgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall Be- darfsfall die Arbeit selbständigselbstständig, gegebenenfalls ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen; , und in ihnen überwiegen denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung. Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:Arbeitsleistung überwiegen.

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Samples: Kirchliche Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg Pommern (Kavo Mp)

Bereitschaftszeiten. Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder an einer anderen vom Dienstgeber Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um die Arbeit im Bedarfsfall die Arbeit selbständigselbstständig, gegebenenfalls ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen; aufzunehmen und in ihnen überwiegen denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung. Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:Arbeitsleistung überwiegen.

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Samples: Öffentliche Ausschreibung