Berichte und Abschlüsse Musterklauseln

Berichte und Abschlüsse. Die geprüften Jahresberichte werden innerhalb von vier Monaten nach Ablauf jedes Geschäftsjahres und die ungeprüften Halbjahresberichte innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht, auf den sie sich beziehen. Die Jahresberichte werden jedem eingetragenen Anteilinhaber elektronisch bzw. auf Antrag eines Anteilinhabers in Papierform an die im Anteilinhaberregister verzeichnete Anschrift zugestellt. Des Weiteren sind die Jahres- und Halbjahresberichte während der üblichen Geschäftszeiten am eingetragenen Sitz des Fonds und der Verwahrstelle sowie online unter xxx.xxxxxxx.xxx erhältlich. Das Geschäftsjahr des Fonds endet zum 30. Juni jedes Jahres. Die Referenzwährung des Fonds ist der Euro. Die vorgenannten Berichte enthalten die Konzernabschlüsse des Fonds in Euro sowie spezifische Informationen über jeden Teilfonds in der Referenzwährung jedes Teilfonds. Jeder Teilfonds stellt ein separates Portfolio dar. Aktiva und Passiva in Bezug auf jeden Teilfonds werden von den anderen Teilfonds getrennt verwaltet. Kein Teilfonds haftet für Verbindlichkeiten, die einem anderen Teilfonds entstanden sind. Zum Zweck der Aufteilung der Aktiva und Passiva unter den Teilfonds hat der Verwaltungsrat auf folgende Weise einen Vermögenspool für jeden Teilfonds eingerichtet:
Berichte und Abschlüsse. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet an jedem 31. Dezember. Der Jahresbericht und der geprüfte, englischsprachige Abschluss der Gesellschaft wird den Aktionären und der Central Bank innerhalb von vier Monaten nach dem Abschluss des Bilanzjahres und spätestens 21 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der sie zur Genehmigung vorgelegt werden, bereitgestellt. Die Gesellschaft wird ausserdem innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende einer Halbjahresperiode einen Halbjahresbericht und nicht geprüfte Abschlüsse zum 30. Juni eines Jahres an Aktionäre und die Central Bank senden. Der Geschäftsbericht in englischer Sprache wird innerhalb von sechs Monaten ab dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums an das Companies Announcements Office der Euronext gesendet. Diese Berichte und Abschlüsse enthalten einen Ausweis des Nettoinventarwertes eines jeden Fonds und der in ihnen enthaltenen Anlagen zum Jahresende oder Ende der Halbjahresperiode.
Berichte und Abschlüsse. Der Verwaltungsrat wird jährlich die Erstellung geprüfter Jahresabschlüsse sowie eines Jahresberichts für das ICAV oder jeden Einzelfonds für das am 30. September endende Geschäftsjahr (bzw. ein zu einem anderen Datum endendes Geschäftsjahr für einzelne Fonds nach Maßgabe der Bestimmungen im betreffenden Prospektzusatz) in Auftrag geben. Bei der Erstellung sämtlicher Jahresabschlüsse finden als allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze («GAAP») die internationalen Rechnungslegungsstandards («IFRS») Anwendung. Diese werden den Aktionären jeweils vier (4) Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres zugänglich gemacht. Darüber hinaus wird der Verwaltungsrat die Erstellung und Verteilung eines Halbjahresberichts in Auftrag geben, der jeweils ungeprüfte Halbjahresabschlüsse für das ICAV oder jeden Einzelfonds enthält. Die Veröffentlichung des Halbjahresberichts erfolgt jeweils bis zum 31. Xxxx jedes Jahres (bzw. zu einem anderen Halbjahrestermin im jeweiligen Geschäftsjahr für einzelne Fonds nach Maßgabe der Bestimmungen im betreffenden Prospektzusatz). Die nicht geprüften Halbjahresberichte werden den Aktionären binnen zwei (2) Monaten ab dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums zugänglich gemacht. Der erste geprüfte Jahresbericht für das ICAV (oder gegebenenfalls für den ersten Fonds des ICAV) wird für das am 30. September 2018 endende Geschäftsjahr erstellt, und die ersten Halbjahresabschlüsse für das ICAV (oder gegebenenfalls für den ersten Fonds des ICAV) werden für das am 31. Xxxx 2019 endende Halbjahr erstellt.
Berichte und Abschlüsse. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet zum 31. Oktober jedes Jahres. Die Jahresberichte und geprüften Abschüsse der Gesellschaft werden innerhalb von vier Monaten ab dem Abschluss des jeweiligen Rechnungsjahrs und mindestens 21 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, der sie zur Genehmigung vorgelegt werden, an die Anteilsinhaber geschickt. Der Halbjahresstichtag der Gesellschaft ist der 30. April jedes Jahres. Die Gesellschaft schickt innerhalb von zwei Monaten ab dem Ende des jeweiligen Halbjahreszeitraums einen Halbjahresbericht und ungeprüften Abschluss an die Anteilsinhaber. Diese Berichte und Abschlüsse enthalten eine Aufstellung des Nettoinventarwerts jedes einzelnen Fonds und der darin enthaltenen Anlagen zum Jahresende oder zum Ende dieses Halbjahreszeitraums. Die Gesellschaft kann Abschlüsse und sonstige Berichte per E-Mail oder Fax statt per Post verschicken. Nicht elektronisch verschickte Informationen werden per Post übermittelt. Bekanntgabe von Preisen und Offenlegung von Portfoliobeständen Der Nettoinventarwert pro Anteil jeder Anteilsklasse des jeweiligen Fonds ist von der Verwaltungsstelle erhältlich und wird bei jeder Berechnung unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Diese Preise sind die für die Transaktionen des letzten Handelstags geltenden Preise; und können daher nach dem entsprechenden Handelstag nicht mehr als wirklich indikativ angesehen werden. Zusätzlich zu den in den Periodenberichten der Gesellschaft gemachten Angaben kann die Gesellschaft den Anlegern gelegentlich Portfoliobestands- und portfoliobezogene Informationen in Bezug auf einen oder mehrere der Fonds zur Verfügung stellen. Alle derartigen Informationen werden allen Anlegern des jeweiligen Fonds auf Anfrage übermittelt. Alle derartigen Informationen werden nur auf historischer Basis und nach dem jeweiligen Handelstag bereitgestellt, auf den sich die Informationen beziehen. Unbeschadet der Tatsache, dass es sich hierbei um historische Informationen handelt, ist ein Anleger, der derartige Informationen erhalten hat, in Bezug auf den jeweiligen Fonds eventuell besser informiert als Anleger, die die Informationen nicht erhalten haben. Unbeschadet irgendwelcher sonstigen Bestimmungen im Prospekt wird die Gesellschaft durch nichts daran gehindert oder darin beschränkt, Angaben zu im Portfolio enthaltenen Positionen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften eines Landes offenzulegen, in dem Anteile der Gesellschaft verkauft werden, oder solche Angaben auf Auff...
Berichte und Abschlüsse. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 31. Dezember. Der Jahresbericht und der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft werden, wenn Anteile eines Fonds an der irischen Börse notiert sind, innerhalb von vier Monaten nach Beendigung eines jeden Geschäftsjahres und mindestens 21 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der diese zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, der irischen Börse zugesandt und den Anteilsinhabern zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft erstellt außerdem ungeprüfte Halbjahresberichte, die, wenn Anteile eines Fonds an der irischen Börse notiert sind, jedes Jahr innerhalb von zwei Monaten nach dem 30. Juni der irischen Börse zugesandt und den Anteilsinhabern zur Verfügung gestellt werden. Diese Berichte und Abschlüsse enthalten eine Aufstellung über den Nettoinventarwert jedes einzelnen Fonds sowie der Anlagen der einzelnen Fonds zum Geschäftsjahresende der Gesellschaft oder zum Ende des jeweiligen Halbjahreszeitraums. Der Verwaltungsrat kann diese Berichte und Abschlüsse in Einklang mit den Zentralbankregelungen auf elektronischem Wege an die Anteilsinhaber versenden.
Berichte und Abschlüsse. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 30. April eines jeden Jahres. Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss jeder Rechnungsperiode werden ein geprüfter Abschluss und ein Bericht der Gesellschaft erstellt und auf der Website der Verwaltungsgesellschaft unter www.barings.combereitgestellt sowie bei der Euronext Dublin hinterlegt. Binnen zwei Monaten nach dem Ende des Sechsmonatszeitraums, der am halbjährlichen Abschlusstag endet, werden auch ungeprüfte Halbjahresberichte erstellt und auf der Website der Verwaltungsgesellschaft unter xxx.xxxxxxx.xxx bereitgestellt. Exemplare der letzten Jahres- und Halbjahresabschlüsse sind auch am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft und der Anlageverwaltung verfügbar.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.