Einhaltung von Rechtsvorschriften. 16.1. Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Daten, Nachrichten oder Informationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dasselbe gilt sinngemäß für alle Personen, denen der Kunde die Nutzung von Services ermöglicht.
16.2. Zum Inhalt bereitgestellter, verbreiteter, übermittelter und empfangener oder zugänglich gemachter Daten, Nachrichten oder Informationen, sowie hinsichtlich der Verbreitung von Nachrichten selbst (§ 107 TKG 2003) bestehen Beschränkungen durch Rechtsvorschriften (Strafgesetzbuch, Pornografiegesetz, Verbotsgesetz, E-Commerce-Gesetz, TKG 2003 etc.), zu deren Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Verletzt der Kunde bei Nutzung von Services Rechtsvorschriften, hält er Tele2 in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.
16.3. Nutzt der Kunde Services, um Daten zur Abfrage durch Dritte bereitzustellen, gilt er als Medieninhaber im Sinne des Mediengesetzes. Er hält Tele2 von jedem Schaden frei, welcher durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht; dies insbesondere im Zusammenhang mit Medieninhaltsdelikten oder medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen Dritter.
Einhaltung von Rechtsvorschriften. 8.1 Sie sind im Hinblick auf Ihre Teilnahme an dem Programm verpflichtet, alle relevanten gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die folgenden Gebiete:
a) Export: Von dieser Vereinbarung erfasste Produkte, Software und Technologien können den Export- Kontrollvorschriften und -bestimmungen der Europäischen Union („EU“), der Vereinigten Staaten oder anderer Länder in Europa, dem Nahen Osten und Afrika unterliegen. Sie müssen diese geltenden Export-Kontrollvorschriften und -bestimmungen einhalten. Einzelheiten zu diesem Erfordernis finden sich in der Anlage 1.
b) Umweltgesetze: Die Entsorgung oder Wiederverwertung von Produkten kann unter Umständen Umweltgesetzen und -bestimmungen unterliegen. Sie sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, die auf Ihre jeweilige Tätigkeit anwendbaren Umweltgesetze und -bestimmungen einzuhalten, einschließlich der nationalen Umsetzung der WEEE-Richtlinien 2002/96/EG und 2003/108/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte („WEEE-Richtlinie“). Einzelheiten zu diesem Erfordernis finden sich in der Anlage 1.
c) Korruptionsvorbeugung: Sie müssen alle Antikorruptions- und Antibestechungsvorschriften einhalten und geeignete Vorkehrungen treffen, um jede Form von Korruption und Bestechung zu vermeiden – die vollständigen Bedingungen dieser Regelung finden Sie in Anlage 1.
d) Steuern: Sie sind für die Zahlung auf Sie Anwendung findender Steuern verantwortlich. Soweit Steuerbefreiungstatbestände auf Sie Anwendung finden, bitten wir Sie, uns eine entsprechende Befreiungsbescheinigung oder sonstige geeignete Nachweise der Steuerbefreiung vorzulegen.
e) Einhaltung Regulatorischer Vorschriften /“Regulatory Compliance”: Es ist Ihnen bekannt und bewusst, dass die Dell Produkte, die aus den Vereinigten Staaten, Kanada und EU-Ländern vertrieben werden, regulatorische Kennzeichnungen tragen, die für den Versand in die Vereinigten Staaten, Kanada und EU-Länder vorgeschrieben sind. Für den Versand an andere Orte sind weitere regulatorische Kennzeichnungen vorgeschrieben. Sie sind alleine dafür verantwortlich, solche zusätzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen zu beschaffen. Die fortgesetzte Beachtung der regulatorischen Vorschriften unterliegt Ihrer Verantwortung im Hinblick auf jegliche Änderungen oder Ergänzungen, die an den Dell Produkten vorgenommen werden, nachdem sie von Dell versandt wurden, insbesondere im Hinblick auf Standards für elektrostatische Entladung und Strahlung (electrostatic discharge and...
Einhaltung von Rechtsvorschriften. Als Produzent von Maschinen und Anlagen ist für Binder+Co die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere in technischer Hinsicht, unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreiche Tätigkeit. Deshalb verfügt die Unternehmensgruppe auch über regelmäßig überprüfte Betriebsanlagengenehmigungen. Ein wesentlicher Faktor ist auch die Arbeitssicherheit, die in erster Linie von der jeweils zuständigen Assembling- bzw. Fertigungsleitung überwacht und dokumentiert wird. Die Produkte selbst werden durch ein Qualitätsmanagementsystem auf ihre CE-Konformität evaluiert. Neben der Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 ist die Zertifizierung nach SCC**:2011 und nach EN 1090- 1:2009 wesentlicher Bestandteil der Anstrengungen von Binder+Co, stets höchstmögliche Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Ausgehend von einer starken Position als weltweit tätiger, innovativer Technologieanbieter in drei Pro- duktbereichen, setzt die Unternehmensgruppe auf folgende vier Wachstumssäulen: Product Leadership, Market Reach, Operational Excellence und Akquisitionen. Der regionale Fokus von Binder+Co umfasst neben EU-Europa und ausgewählten GUS Staaten auch Südamerika, Nordamerika, Australien und in Asien speziell Indien, China, Südkorea, Thailand und Japan. Im Kernmarkt Europa beliefert Binder+Co verstärkt die Kundenbranchen der Recyclingindustrie, den Industriemineralienbereich, die Bau- und Bauzulieferindustrie sowie im Segment Verpackungstechnik zusätzlich auch die Futtermittelindustrie und die chemische Industrie. Die Branchenschwerpunkte in Nord- und Südamerika bilden die Recyclingindustrie und der Bergbau. Zur Intensivierung der Geschäftstätigkeit in diesem wichtigen Markt wurde 2016 das Tochterunternehmen Binder+Co USA, Inc. als Vertriebs- und Servicestützpunkt gegründet. In Asien wiederum werden hauptsächlich der Kohlebergbau, die Stahl- und Eisenindustrie sowie die petrochemische Industrie bedient. Parallel dazu ist Binder+Co bestrebt, die asiatische Recyclingindustrie zu erschließen. Der Marktzugang erfolgt in dieser Region großteils mit langjährigen, starken Partnern und Lizenznehmern sowie durch direkte Unterstützung aus dem Stammhaus in Gleisdorf. Die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden internationalen Reisebeschränkungen bestimmten auch 2021 teilweise das Geschehen, insbesondere in Märkten außerhalb des EU-Raums. Zusätzlich kam es zu internationalen Lieferengpässen, knappen Kapazitäten, verlängerten Lieferzeiten und teilweise zu signifikanten Ma...
Einhaltung von Rechtsvorschriften. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen und Verordnungen. Der Käufer wird auf seine Kosten alle Einfuhr-, Ausfuhr- und Wiederausfuhrgenehmigungen und Konzessionen für gelieferte Waren, Überweisungen, Dienstleistungen und technische Daten beschaffen und die Nachweise der Einhaltung solcher gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen aufbewahren. Der Käufer ist für die Nichteinhaltung geltender Ausfuhrbestimmungen durch seinen Spediteur verantwortlich. Die Parteien werden alle geltenden Rechtsvorschriften, Verordnungen und Anordnungen staatlicher Stellen eines Landes gewissenhaft beachten. Dies schließt insbesondere jene Rechtsvorschriften der USA oder anderer Länder ein, welche die Einfuhr oder Ausfuhr der Waren regeln. Von Resideo im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferte Waren und Dienstleistungen werden unter Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften und Verordnungen des Landes hergestellt und bereitgestellt, in dem Resideo registerlich eingetragen ist. Der Käufer bestätigt, dass er für die ordnungsmäßige Installation und Nutzung aller Waren gemäß den Rechtsvorschriften und Verordnungen des Eintragungslandes von Resideo Sorge tragen wird. Die Parteien werden ihre jeweiligen Pflichten nach den geltenden Datenschutzvorschriften erfüllen. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, wird keine Partei personenbezogene Daten für die andere Partei als deren Auftragsverarbeiter verarbeiten. Der Käufer und Resideo werden ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) entsprechend der Umsetzung dieser Richtlinie in einem auf die Waren anwendbaren Rechtsgebiet in Bezug auf die Finanzierung und Organisation der Entsorgung der Elektro- und Elektronik- Altgeräte nachkommen.
Einhaltung von Rechtsvorschriften. (a) Jede Vertragspartei wird sämtliche von Zeit zu Zeit geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen („Rechtsvorschriften“) einhalten, einschließlich unter anderem der in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung, Sicherheit, Umwelt, Wettbewerb, Datenschutz, Verhinderung von Korruption und Bestechung, Verhinderung von Geldwäsche, Herstellung, Verpackung, Kennzeichnung, Lieferung und Verkauf geltenden Rechtsvorschriften; (b) der Kunde wird den Nouryon Business Partner Code of Conduct befolgen; und und (c) jede Vertragspartei wird mit personenbezogenen Daten, die sie von der anderen Vertragspartei erhalten hat, gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Rechtsvorschriften umgehen. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass der Käufer sich im Sinne von The International Council of Chemical Associations’ Responsible Care® Global Charter dem sicheren Umgang mit Chemikalien während ihrer gesamten Nutzungsdauer sowie zur Leistung von Beiträgen zu einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet fühlt. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass für ihn keine Interessenkonflikte mit Xxxxxxx bestehen, die nicht offengelegt worden wären, einschließlich Eigentumsrechten von Mitarbeitern oder der Beschäftigung eines Familienmitglieds eines Mitarbeiters von Xxxxxxx.
Einhaltung von Rechtsvorschriften. Bei Ausführung der Leistung hat der AN alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Bestimmungen, einschließlich steuerrechtlicher Vorgaben, einzuhalten sowie die örtlichen Verhältnisse und die Handelsbräuche des betreffenden Landes zu berücksichtigen.
Einhaltung von Rechtsvorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere bei Abfrage, Speicherung, Über- mittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte, einzuhalten. Dies gilt insbesondere für das Telekommunikations- gesetz in der jeweils gültigen Fassung. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetz- buches, des Pornografie-, des Verbots-, des Medien- und des Urheberrechtsgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, sowie auf die Persönlichkeitsrechte nach Zivil und Strafrecht, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Aus- stellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung zu übernehmen. Verboten ist ins- besondere auch jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, oder eine grobe Belästigung anderer Benutzer zur Folge hat oder haben könnte. Der Kunde ist für die von ihm übermittelten Inhalte verantwortlich. Gleiches gilt wenn der Kunde Informationen oder Daten zur Verfügung stellt, die durch Dritte abrufbar sind. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, bei Erlangung eines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte (z.B. Na- mensrecht, Markenrecht etc.) oder sonstige Schutzrechte anzuerkennen. Im Übrigen unterwirft sich der Kunde hinsichtlich „illegaler oder schädigender Inhalte“ dem Verhaltensstandard, welchem sich Internet-Nutzer weltweit freiwillig unterwerfen. Stellt der Kunde Informationen oder Daten zur Verfügung, die durch Dritte abrufbar sind, ist er Medieninhaber nach dem Me- diengesetz und hat ein Impressum zu erstellen, welches gut sichtbar Namen und Anschrift enthält.
Einhaltung von Rechtsvorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, in allen Ländern, in denen sein Unternehmen tätig ist, alle gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften nach Wortlaut und Sinn ein- zuhalten. Darüber hinaus wird vom Kunden ein integres und sozial verantwortliches Geschäftsverhalten erwartet.
Einhaltung von Rechtsvorschriften. (1) Bei Flügen in das, in dem und aus dem Hoheitsgebiet einer Partei sind die dort anwend- baren Rechtsvorschriften betreffend den Einflug in ihr Hoheitsgebiet oder den Ausflug aus ihrem Hoheitsgebiet der im Luftverkehr eingesetzten Luftfahrzeuge oder betreffend den Betrieb und den Verkehr dieser Luftfahrzeuge von den Luftfahrtunternehmen der anderen Partei einzuhalten.
(2) Bei Flügen in das, in dem und aus dem Hoheitsgebiet einer Partei sind die für dieses Hoheitsgebiet geltenden Rechtsvorschriften für den Einflug in das oder den Ausflug aus dem Hoheitsgebiet von Fluggästen, Besatzungen oder Fracht von Luftfahrzeugen (einschließlich Vorschriften betreffend Einreise, Abfertigung, Einwanderung, Pässe, Zoll und Quarantäne oder bei Postsendungen die hierfür geltenden Vorschriften) von diesen Fluggästen und Besatzungen – oder den in ihrem Namen handelnden Personen – sowie in Bezug auf die Fracht von Luftfahrtunternehmen der anderen Partei einzuhalten.
Einhaltung von Rechtsvorschriften. (a) Der Verkäufer gewährleistet und verpflichtet sich, dass sämtliche von ihm gelieferten Produkte, Handelswaren und Materialien sowie die von ihm erbrachten Leistungen allen anwendbaren Rechtsvorschriften, Regeln, Verordnungen, Verwaltungsakten, Verträgen und sonstigen Anforderungen des jeweiligen Rechtes der Europäischen Union und/oder deutschen Bundesrechts, Landesrechts und der Rechte nachgeordneter Körperschaften und Behörden entsprechen und dass der Verkäufer und sein Geschäftsbetrieb alle anwendbaren Rechtsvorschriften, Regeln, Verordnungen, Verwaltungsakten, Verträgen und sonstigen Anforderungen des jeweiligen Rechtes der Europäischen Union und/oder deutschen Bundesrechts, Landesrechts und der Rechte nachgeordneter Körperschaften und Behörden einhalten. Soweit anwendbar, verpflichtet sich der Verkäufer zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und insbesondere der Spezifikationen und Regeln, die von der jeweiligen Regierung, Aufsichtsbehörden, Berufsverbänden und dem VDE (Verband der Elektrotechnik) im Hinblick auf Konstruktion, Schadensprävention und Umweltschutz vorgeschrieben werden. Ebenso halten der Verkäufer und sein Geschäftsbetrieb die ATEX Richtlinie ein.
(b) Bei Erfüllung einer Bestellung hält der Verkäufer alle anwendbaren Gesetze und Regeln in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung sowie in der später jeweils gültigen Fassung ein. Alle Verkäufe von Produkten stehen in Übereinstimmung mit der Ausfuhrgesetzgebung der Europäischen Union, Deutschlands und sonstiger anwendbarer Exportkontrollrechte, der U.S. Foreign Assets Control und des U.S. Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“) sowie allen hierzu erlassenen Gesetzen und Regeln sowie ähnlicher Gesetze und Regeln zur Bekämpfung von Korruption, die in den jeweiligen Export- oder Importländern gültig sind.
(c) Der Verkäufer bestätigt, dass ihm der FCPA und seine Verbotsregeln im Hinblick auf die Zahlung und die Hingabe von Wertgegenständen, entweder unmittelbar oder mittelbar an einen Beamten einer ausländischen Regierung oder an ein Mitglied einer politischen Partei mit dem Ziel, eine Maßnahme oder eine Entscheidung dieser Personen in ihrer offiziellen Eigenschaft zu beeinflussen oder die Person zu veranlassen, seinen Einfluss als Beamter oder Parteimitglied oder den Einfluss der Partei bei der jeweiligen Regierung zu nutzen, um Geschäftsabschlüsse im Hinblick auf die Produkte zu erzielen oder beizubehalten, bekannt sind. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden,...