Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Auftragnehmer die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart. Der Auftraggeber übernimmt die dabei anfallenden Kosten. (3) In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. Vergütung und Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht in anderen Verträgen bereits vereinbart.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitungsvertrag
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) . Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
(2) Ist eine datenschutzkonforme Löschung . Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
3. Für den Fall, dass ein Betroffener seine Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglichsein Auskunftsrecht geltend macht, übernimmt hat der Auftragnehmer die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart. Der Auftraggeber übernimmt die dabei anfallenden Kostenbei der Erfüllung dieser Ansprüche in angemessenem Umfang zu unterstützen.
(3) In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. Vergütung und Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht in anderen Verträgen bereits vereinbart.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung