Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten Musterklauseln

Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer wird Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen nach Art. 12 bis 22 DSGVO ist der Auftraggeber verantwortlich. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen an den Auftraggeber weiterleiten.
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten achtet der Auftragnehmer insbesondere darauf, dass im Sinne der DS-GVO eine ggf. nötige Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten durchgeführt wird. Im Zweifelsfall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer informieren.
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer wird ohne Weisung des Auftraggebers keine Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten vornehmen. Die Parteien stellen klar, dass eine solche Nutzung nicht Gegenstand der Verträge i. S. von Xxxx. 8 und Ziff. 9 ist.
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Sollte ein Betroffener seine Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten oder auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, den Zweck der Speicherung und die Personen und Orte, an die personenbezogenen Daten regelmäßig übermittelt werden, geltend machen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung dieser Ansprüche in angemessenem und für den Auftraggeber erforderlichen Umfang zu unterstützen, sofern der Auftraggeber die Ansprüche nicht ohne Mitwirkung des Auftragnehmers erfüllen kann. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden offenlegen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sollte sich eine Vollstreckungsbehörde mit dem Auftragnehmer oder Microsoft in Verbindung setzen und personenbezogene Daten anfordern, versucht der Auftragnehmer sowie Microsoft, die Vollstreckungsbehörde an den Auftraggeber zu verweisen, damit sie diese Daten direkt beim Auftraggeber anfordert. Wenn der Auftragnehmer, Subunternehmer oder Microsoft verpflichtet sind, personenbezogene Daten gegenüber einer Vollstreckungsbehörde offenzulegen, wird der Auftragnehmer und Microsoft den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und ihm eine Kopie der Aufforderung zukommen lassen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisa- torischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Infor- mation, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenüber- tragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entschei- dungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fris- ten jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entspre- chender Antrag an die FLAVE GmbH gerichtet, so hat diese als Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auf- traggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzu- teilen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, diese Auffor- derungen oder Anfragen von Betroffenen selbst oder im Namen des Auftraggebers ohne dessen vorherige Zustim- mung zu beantworten, es sei denn, er ist hierzu nach dem auf ihn anwendbaren zwingenden Recht verpflichtet. Wenn und soweit der Auftraggeber verpflichtet ist, Betroffenen Auskunft über die Verarbeitung durch den Auftragnehmer zu erteilen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag- geber bei der Beantwortung im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen und alle notwendigen Informationen zur Verarbeitung durch den Auftragnehmer unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür trägt der Auftrag- geber, einschließlich der Kosten für den zeitlichen und sonstigen Aufwand der FLAVE GmbH zur Unterstützung des Auftraggebers.
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer hat nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu sperren oder unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu löschen. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich dem Betroffenem schriftlich beantworten und dieses Ersuchen unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen umsetzen.
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Die at data wird ohne Weisung des Kun- den keine Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten vornehmen. Die Par- teien stellen klar, dass eine solche Nut- zung nicht Gegenstand der Verträge im Sinne von Ziffer 2 ist.
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Rechte der Betroffenen
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Sollte ein Betroffener seine Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten oder auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, den Zweck der Speicherung und die Personen und Orte, an die personenbezogenen Daten regelmäßig übermittelt werden, geltend machen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung dieser Ansprüche in angemessenem und für den Auftraggeber erforderlichen Umfang zu unterstützen, sofern der Auftraggeber die Ansprüche nicht ohne Mitwirkung des Auftragnehmers erfüllen kann. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden offenlegen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sollte sich eine Vollstreckungsbehörde mit dem Auftragnehmer oder Microsoft in Verbindung setzen und personenbezogene Daten anfordern, versucht der Auftragnehmer sowie Microsoft, die Vollstreckungsbehörde an den Auftraggeber zu verweisen, damit sie diese Daten direkt beim Auftraggeber anfordert. Wenn der Auftragnehmer, Subunternehmer oder Microsoft verpflichtet sind, personenbezogene Daten gegenüber einer Vollstreckungsbehörde offenzulegen, wird der Auftragnehmer und Microsoft den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und ihm eine Kopie der Aufforderung zukommen lassen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxx Zentrale:+00 000 000000-00 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Fürth Fax: +00 000 000000-00 HRB 12 868 IBAN: DE 21 7606 9559 0001 1323 93 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx UST-IdNr. DE276326941 BIC: XXXXXXX0XXX