Common use of Beschaffenheitsvereinbarung Clause in Contracts

Beschaffenheitsvereinbarung. Die Leistungsbeschreibungen, insbesondere Angaben in den Mediainformationen, gelten als Beschaffenheitsvereinbarungen und sind abschließend. Die angegebenen Daten zur Reichweite, insbesondere auch Besucherzahlen, sind jedoch nur Messungen für den jeweils genannten Zeitpunkt und unterliegen aufgrund der starken Dynamik im Internet großen Schwankungen. Bestimmte Besucherzahlen können daher nicht zugesagt werden, sondern nur ein stetiges Bemühen, diese auf hohem Niveau zu halten und zu erhöhen. Weitere Funktionalitäten sind von xxxxxxxxxxxxxxx.xx nicht geschuldet. (1) Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn xxxxxxxxxxxxxxx.xx den Vertragsschluss per E-Mail oder Fax bestätigt. Der Vertragsschluss ist auch durch Veröffentlichung des vereinbarten Werbemittels und des Exzerpts mit Logo und Link auf dem Portal von xxxxxxxxxxxxxxx.xx konkludent möglich. (2) xxxxxxxxxxxxxxx.xx behält sich vor, Anzeigenanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder durch Löschung der Anzeige und der Firmendaten zu widerrufen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für xxxxxxxxxxxxxxx.xx aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. xxxxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt, die jeweiligen Vorkehrungen ohne vorherige Ankündigung zu treffen. Der Auftraggeber wird von einer Löschung der Anzeige(n) umgehend unterrichtet. (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die einander geschuldeten Leistungen zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen. (2) Ist kein Zeitpunkt nach vorstehender Ziffer (1) vereinbart worden, bestimmt xxxxxxxxxxxxxxx.xx diesen Zeitpunkt nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB). (3) Sofern unter der mitgeteilten URL vor Ende der Vertragslaufzeit die Stellenanzeige nicht mehr veröffentlicht wird oder der Auftraggeber eine online eingegebene Anzeige löscht, wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx von seinen Leistungspflichten ab diesem Zeitpunkt frei. In diesem Falle ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, Carpe Media hierüber unverzüglich zu unterrichten. (1) Die vereinbarte Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen von xxxxxxxxxxxxxxx.xx ist jeweils zu Beginn der Laufzeit 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und vom Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen. (2) Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (3) Beendet der Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Veröffentlichung seines Angebotes auf der mitgeteilten URL oder löscht er eine Anzeige, bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber bei Rahmenvereinbarungen über ein ganzes Kontingent von Anzeigen-Plätzen keinen Gebrauch von der während der Laufzeit eingeräumten Möglichkeit macht, URLs auszuwechseln. (4) Für online beauftragte Services wird keine Agentur-Provision/AE Provision gewährt, soweit nichts anderes vereinbart ist. (1) Der Auftraggeber wird nachhaltigleben das Werbebanner oder die Anzeige rechtzeitig in einem zulässigen Format in zur Verfügung stellen. Das nähere dazu ist in den jeweils bei Vertragsschluss zugrundegelegten Mediainformationen zu entnehmen. (2) Der Auftraggeber wird die gem. § 1 b verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrags abrufbar halten. (3) Der Auftraggeber wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebanner oder die Anzeige gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt. (4) Stellt der Auftraggeber Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies xxxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich mitteilen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beschaffenheitsvereinbarung. Die Leistungsbeschreibungen, insbesondere Angaben in den Mediainformationen, gelten als Beschaffenheitsvereinbarungen und Als Beschaffenheit der Auktionspferde sind abschließend. Die angegebenen Daten zur Reichweite, insbesondere auch Besucherzahlen, sind jedoch nur Messungen für den jeweils genannten Zeitpunkt und unterliegen aufgrund der starken Dynamik die im Internet großen Schwankungen. Bestimmte Besucherzahlen können daher nicht zugesagt werdenAuktionskatalog angegebenen Abstammun- gen sowie Angaben zum Geschlecht, sondern nur ein stetiges Bemühenzur Farbe, diese auf hohem Niveau zu halten zum Geburtsjahr und zu erhöhenden im Auktionskata- log verzeichneten Eigenleistungen vereinbart. Weitere Funktionalitäten sind von xxxxxxxxxxxxxxx.xx Sofern im Übrigen darüber hinaus gehend im Auktionskatalog bildliche Darstellungen der Pferde und/oder ein Kurzkommentar abgedruckt sind, handelt es sich nicht geschuldet. (1) Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn xxxxxxxxxxxxxxx.xx den Vertragsschluss per E-Mail oder Fax bestätigtum Bestandteile der Beschaffenheitsvereinbarung. Der Vertragsschluss ist auch durch Veröffentlichung des vereinbarten Werbemittels und des Exzerpts mit Logo und Link auf dem Portal von xxxxxxxxxxxxxxx.xx konkludent möglich. (2) xxxxxxxxxxxxxxx.xx behält Es handelt sich vor, Anzeigenanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder durch Löschung der Anzeige und der Firmendaten zu widerrufennicht um Willens- sondern um Wissenser- klärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen. Dies gilt insbesondereauch für Angaben zur Bega- bung eines Pferdes für etwaige künftige Nutzungen. Eine Vereinbarung über bestimmte Fä- higkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Gleiches gilt für Angaben zur Größe. Diese stellen ausdrücklich keine Beschaffenheitsverein- barung dar. Die Verkäufer haben ihre Pferde vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch und röntgenologisch (mit Ausnahme der Fohlen) untersuchen lassen. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Huf vorne beidseits 90° zentriert auf das Hufgelenk; Zehe vorne beidseits 90° zentriert auf das Fesselgelenk; Oxspringaufnah- men vorne beidseits mit Abbildung des Fesselgelenkspaltes; Zehe hinten beidseits 90°; Sprunggelenke beidseits 0°, 45° und 115°; Kniegelenke beidseits 90°- 110° und 180° gleichgroß = PA). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde haben die Verkäufer einen Bericht des untersuchenden Tierarztes erstellen zu lassen, der von den Auktionstierärzten der Trakehner GmbH beurteilt worden ist. Diese erstellen über ihre Befundung der Röntgen- bilder ein Protokoll. Dieses Protokoll, die Röntgenbilder und der Bericht über die klinischen Befunde, liegen im Tierarztbüro aus. Da eine Einsichtnahme vor Ort aufgrund coronabeding- ter Einschränkungen nicht bzw. nicht für jeden Interessenten gewährleistet werden kann, hat jedermann die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme in die Röntgenbilder und klinischen Atteste. Die Online-Einsichtnahme für alle ohne Einschränkung verkäuflichen Pferde ist ab Donnerstagabend, den 16.10.2021, ab 19:00 Uhr nach vorheriger Registrierung unter dem Link (xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxxx/xxxxxxxx) möglich. Für alle Hengste, die nur nach positi- vem Körurteil zum Verkauf stehen, ist die Online-Einsichtnahme nach vorheriger Registrie- rung am 16.10.2021 nach Verkündung des Körurteils möglich. Die objektiven Daten/Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten ob- jektiven Befunde, sind ebenfalls als Beschaffenheit vereinbart. Soweit darüber hinaus gehend im tierärztlichen Bericht Bewertungen, Klassifizierungen und/oder Prognosen enthalten sind, werden diese nicht zum Gegenstand der Beschaffen- heitsvereinbarung, sondern stellen subjektive Meinungsäußerungen des Attestausstellers dar. Die Trakehner GmbH/Veranstalterin und der Verkäufer weisen darauf hin, dass über den vor- stehend genannten und im tierärztlichen Untersuchungsprotokoll verzeichneten Untersu- chungsumfang hinausgehende Untersuchungen möglich sind, die jeder Kaufinteressent auf seine Kosten, in Abstimmung mit dem Veranstalter, vor Beginn der Versteigerung durchführen lassen kann. Für alle, ausweislich der im Tierarztbüro vorliegenden Tierarztprotokolle nicht untersuchten Beschaffenheiten des Pferdes gilt ein unwägbarer, ungewisser und damit risikobehafteter kör- perlicher Zustand als vereinbart. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist darüber hinaus als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. XX.) vereinbart, dass der Hengst a) kein EVA-Ausscheider ist, b) er Befruchtungsfähigkeit aufweist und c) der Samen des Hengstes versendungsfähig ist (Versen- dungsfähigkeit). Der Samen ist hiernach als versendungsfähig anzusehen, wenn er bei einer Lagerung bei 5 Grad in flüssig konservierter Form 24 Stunden in der Inhalt Lage ist, zu befruchten. Jedes Pferd (ausgenommen Wallache) für dessen Eltern kein Testergebnis auf eine Trägerei- genschaft der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für xxxxxxxxxxxxxxx.xx aus sonstigen Gründen nicht zumutbar WFFS-Erbkrankheit bekannt ist. xxxxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt, die jeweiligen Vorkehrungen ohne vorherige Ankündigung zu treffen. Der Auftraggeber wird von einer Löschung auf diese Trägereigenschaft der Anzeige(n) umgehend unterrichtet. (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die einander geschuldeten Leistungen zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu erbringenWFFS-Erb- krankheit untersucht. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen. (2) Ist kein Zeitpunkt nach vorstehender Ziffer (1) vereinbart worden, bestimmt xxxxxxxxxxxxxxx.xx diesen Zeitpunkt nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB). (3) Sofern unter der mitgeteilten URL vor Ende der Vertragslaufzeit die Stellenanzeige nicht mehr veröffentlicht wird oder der Auftraggeber eine online eingegebene Anzeige löscht, wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx von seinen Leistungspflichten ab diesem Zeitpunkt frei. In diesem Falle ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, Carpe Media hierüber unverzüglich zu unterrichten. (1) Die vereinbarte Vergütung Testergebnisse für die vertragsgegenständlichen Leistungen Pferde (ausgenommen Wallache) liegen im Tierarztbüro aus und können von xxxxxxxxxxxxxxx.xx ist jeweils zu Beginn jedem Interessenten und dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Als Beschaffenheit des Pferdes (ausgenommen Wallache) zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. XX.) gilt das Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der Laufzeit 10 Tage nach Erhalt WFFS- Erbkrankheit vereinbart. Soweit der Rechnung fällig Trakehner GmbH/Veranstalterin aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibungen und vom Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen. (2) Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (3) Beendet der Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Veröffentlichung seines Angebotes auf der mitgeteilten URL oder löscht er eine Anzeige, bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber bei Rahmenvereinbarungen über ein ganzes Kontingent von Anzeigen-Plätzen keinen Gebrauch von der während der Laufzeit eingeräumten Möglichkeit macht, URLs auszuwechseln. (4) Für online beauftragte Services wird keine Agentur-Provision/AE Provision gewährt, soweit nichts anderes vereinbart ist. (1) Der Auftraggeber wird nachhaltigleben das Werbebanner oder die Anzeige rechtzeitig in einem zulässigen Format in zur Verfügung stellen. Das nähere dazu ist in den jeweils bei Vertragsschluss zugrundegelegten Mediainformationen zu entnehmen. (2) Der Auftraggeber wird die gem. § 1 b verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrags abrufbar halten. (3) Der Auftraggeber wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür objektiven tiermedizinischen Befunde bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebanner erfolgt während der Auktion durch den beauftragten Versteigerer oder die Anzeige gegen geltendes Recht verstößt Veranstalterin ein Hinweis oder Rechte Drittereine schriftlich im Tierarztbüro ausliegende Meldung. Deshalb sind Bietinteressenten aufgefordert, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletztaktuell im Tierarztbüro nachzufragen und die tierärztlichen Protokolle und ggf. letzte Meldungen einzusehen. Die Auktionstierärzte be- treuen die Auktionspferde während ihres Aufenthaltes am Veranstaltungsort Neumünster und sind von ihrer Schweigepflicht gegenüber den Interessenten und ihren tierärztlichen Be- ratern entbunden. Sie können deshalb während der offiziellen Besichtigungszeiten im Tier- arztbüro befragt werden. (4) Stellt der Auftraggeber Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies xxxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich mitteilen.

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Samples: Auktionsbedingungen

Beschaffenheitsvereinbarung. 7.1. Die LeistungsbeschreibungenRinderAllianz versichert, insbesondere Angaben dass das Sperma aus eigener Produktion, welches in den MediainformationenVerkehr gebracht wird, gelten als Beschaffenheitsvereinbarungen den gesetzlichen Bestimmungen und sind abschließendden wissenschaftlich geltenden Anforderungen entspricht. 7.2. Die angegebenen Daten zur Reichweite, insbesondere auch Besucherzahlen, sind jedoch nur Messungen für den jeweils genannten Zeitpunkt und unterliegen aufgrund der starken Dynamik Angaben im Internet großen SchwankungenKatalog erfolgen nach dem jeweiligen Wissensstand und Erfahrungsstand der RinderAllianz, sie erheben keinen Anspruch auf wissen- schaftliche Genauigkeit. 7.3. Bestimmte Besucherzahlen können daher nicht zugesagt werden, sondern nur ein stetiges Bemühen, diese auf hohem Niveau zu halten Angaben zum Gesundheitsstatus und zu erhöhengendiagnostischen Untersuchungsergebnissen basieren auf Untersuchungsergebnissen von selbstständigen Tierärzten und selbstständigen oder anerkannten Untersuchungslaboren. Weitere Funktionalitäten sind von xxxxxxxxxxxxxxx.xx nicht geschuldetDiese Angaben gibt die RinderAllianz lediglich weiter, ohne für die Richtig- keit einzustehen. (1) Der Anzeigenvertrag kommt zustande7.4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn xxxxxxxxxxxxxxx.xx dass die Angaben zu den Vertragsschluss per E-Mail oder Fax bestätigtZuchtwerten und Leistungsdaten auf den aktuellsten Schätzungen mit Hilfe statis- tischer Methoden beruhen, auf der Grundlage einer staatlich anerkannten Leistungsprüfung. Der Vertragsschluss ist auch durch Veröffentlichung des vereinbarten Werbemittels und des Exzerpts mit Logo und Link auf dem Portal von xxxxxxxxxxxxxxx.xx konkludent möglichDie RinderAllianz gibt diese Werte weiter, für die Rich- tigkeit haftet sie jedoch nicht. (2) xxxxxxxxxxxxxxx.xx behält 7.5. Bei allen Zukäufen kann die RinderAllianz davon ausgehen, dass die von dem Lieferanten angegebenen Abstammungsunterlagen und Qualitätshin- weise richtig sind. Als beweisfähige Unterlagen sind insbesondere die Zuchtbescheinigung und die Bluttypenkarte bzw. DNA Mikrosatellitenkarte so- wie die begleitenden Veterinäratteste und sonstigen Untersuchungsergebnisse ausreichend. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben ist ausgeschlossen. Sollten sich vorinsbesondere bei späteren Untersuchungen der Nachzucht Zweifel an der Richtigkeit der Abstammung ergeben, Anzeigenanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder durch Löschung der Anzeige und der Firmendaten zu widerrufenhaftet die RinderAllianz gegenüber dem Kunden hierfür nicht. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für xxxxxxxxxxxxxxx.xx aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. xxxxxxxxxxxxxxx.xx Sie ist berechtigt, die jeweiligen Vorkehrungen ohne vorherige Ankündigung zu treffen. Der Auftraggeber wird von einer Löschung der Anzeige(n) umgehend unterrichtet. (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die einander geschuldeten Leistungen zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen. (2) Ist kein Zeitpunkt nach vorstehender Ziffer (1) vereinbart worden, bestimmt xxxxxxxxxxxxxxx.xx diesen Zeitpunkt nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB). (3) Sofern unter der mitgeteilten URL vor Ende der Vertragslaufzeit die Stellenanzeige nicht mehr veröffentlicht wird oder der Auftraggeber eine online eingegebene Anzeige löscht, wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx von seinen Leistungspflichten ab diesem Zeitpunkt frei. In diesem Falle ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, Carpe Media hierüber unverzüglich ihre etwaigen Ansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden ab- zutreten und ihn bei der Geltendmachung derartiger Ansprüche nach Möglichkeit zu unterrichtenunterstützen. (1) Die vereinbarte Vergütung für 7.6. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, hat er die vertragsgegenständlichen Leistungen gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von xxxxxxxxxxxxxxx.xx ist jeweils 2 Werktagen nach Übergabe, zu Beginn der Laufzeit 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und vom Auftraggeber ohne Abzug zu zahlenuntersuchen. (2) Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt7.7. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Ist der Auftraggeber nur geltend machenKunde Kaufmann, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (3) Beendet hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber der Auftraggeber vor Ablauf RinderAlli- anz schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Kunden, der Vertragslaufzeit die Veröffentlichung seines Angebotes auf der mitgeteilten URL oder löscht er eine AnzeigeKaufmann ist, bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt. Dies gilt auchebenfalls unverzüglich, wenn der Auftraggeber bei Rahmenvereinbarungen über ein ganzes Kontingent spätestens innerhalb von Anzeigen-Plätzen keinen Gebrauch von der während der Laufzeit eingeräumten Möglichkeit macht, URLs auszuwechseln. (4) Für online beauftragte Services wird keine Agentur-Provision/AE Provision gewährt, soweit nichts anderes vereinbart ist. (1) Der Auftraggeber wird nachhaltigleben das Werbebanner oder die Anzeige rechtzeitig in einem zulässigen Format in zur Verfügung stellen. Das nähere dazu ist in den jeweils bei Vertragsschluss zugrundegelegten Mediainformationen zu entnehmen. (2) Der Auftraggeber wird die gem. § 1 b verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrags abrufbar halten. (3) Der Auftraggeber wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür 2 Werkta- gen nach bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebanner oder gegenüber RinderAllianz schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge bei der RinderAllianz. Versäumt der Käu- fer die Anzeige gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritterordnungsgemäße Untersuchung / rechtzeitige Mängelrüge, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletztist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. (4) Stellt 7.8. Ist der Auftraggeber Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung festKunde weder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB noch Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, so wird er dies xxxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich mitteilengelten 8.1. und 8.2. entsprechend. 7.9. Für direkt bestelltes und über die RinderAllianz bezogenes Fremdsperma übernimmt die RinderAllianz keinerlei Gewährleistung. Dies betrifft insbe- sondere Abstammungen und Qualitätshinweise.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Bullensperma Und Landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln

Beschaffenheitsvereinbarung. Die Leistungsbeschreibungen, insbesondere Angaben in den Mediainformationen, gelten als Beschaffenheitsvereinbarungen und sind abschließend. Die angegebenen Daten zur Reichweite, insbesondere auch Besucherzahlen, sind jedoch nur Messungen für den jeweils genannten Zeitpunkt und unterliegen aufgrund der starken Dynamik im Internet großen Schwankungen. Bestimmte Besucherzahlen können daher nicht zugesagt werden, sondern nur ein stetiges Bemühen, diese auf hohem Niveau zu halten und zu erhöhen. Weitere Funktionalitäten sind von xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx nicht geschuldet. (1) Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx den Vertragsschluss per E-Mail oder Fax bestätigt. Der Vertragsschluss ist auch durch Veröffentlichung des vereinbarten Werbemittels und des Exzerpts mit Logo und Link auf dem Portal von xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx konkludent möglich. (2) xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx behält sich vor, Anzeigenanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder durch Löschung der Anzeige und der Firmendaten zu widerrufen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx ist berechtigt, die jeweiligen Vorkehrungen ohne vorherige Ankündigung zu treffen. Der Auftraggeber wird von einer Löschung der Anzeige(n) umgehend unterrichtet. (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die einander geschuldeten Leistungen zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen. (2) Ist kein Zeitpunkt nach vorstehender Ziffer (1) vereinbart worden, bestimmt xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx diesen Zeitpunkt nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB). (3) Sofern unter der mitgeteilten URL vor Ende der Vertragslaufzeit die Stellenanzeige nicht mehr veröffentlicht wird oder der Auftraggeber eine online eingegebene Anzeige löscht, wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx von seinen Leistungspflichten ab diesem Zeitpunkt frei. In diesem Falle ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, Carpe Media sharemen media GmbH hierüber unverzüglich zu unterrichten. (1) Die vereinbarte Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen von xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx ist jeweils zu Beginn der Laufzeit 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und vom Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen. (2) Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (3) Beendet der Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Veröffentlichung seines Angebotes auf der mitgeteilten URL oder löscht er eine Anzeige, bleibt die Vergütungspflicht hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber bei Rahmenvereinbarungen über ein ganzes Kontingent von Anzeigen-Plätzen keinen Gebrauch von der während der Laufzeit eingeräumten Möglichkeit macht, URLs auszuwechseln. (4) Für online beauftragte Services wird keine Agentur-Provision/AE Provision gewährt, soweit nichts anderes vereinbart ist. (1) Der Auftraggeber wird nachhaltigleben ecowoma das Werbebanner oder die Anzeige rechtzeitig in einem zulässigen Format in zur Verfügung stellen. Das nähere dazu ist in den jeweils bei Vertragsschluss zugrundegelegten Mediainformationen zu entnehmen. (2) Der Auftraggeber wird die gem. § 1 b verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrags abrufbar halten. (3) Der Auftraggeber wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebanner oder die Anzeige gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt. (4) Stellt der Auftraggeber Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxxxxxxx.xx unverzüglich mitteilen.

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