Common use of Beschaffenheitsvereinbarung Clause in Contracts

Beschaffenheitsvereinbarung. Als Beschaffenheit der Auktionspferde sind die im Auktionskatalog angegebenen Abstammungen sowie Angaben zum Geschlecht, zur Farbe, zum Geburtsjahr und zu den im Auktionskatalog verzeichneten Eigenleistungen vereinbart. Sofern im Übrigen darüber hinausgehend im Auktionskatalog bildliche Darstellungen der Pferde und/oder ein Kurzkommentar abgedruckt sind, handelt es sich nicht um Bestandteile der Beschaffenheitsvereinbarung. Es handelt sich nicht um Willens- sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Angaben zur Begabung eines Pferdes für etwaige künftige Nutzungen. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Die Verkäufer haben ihre Pferde vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch und röntgenologisch (mit Ausnahme der Fohlen) untersuchen lassen. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Huf vorne beidseits 90° zentriert auf das Hufgelenk; Zehe vorne beidseits 90° zentriert auf das Fesselgelenk; Oxspringaufnahmen vorne beidseits mit Abbildung des Fesselgelenkspaltes; Zehe hinten beidseits 90°; Sprunggelenke beidseits 0°, 45° und 115°; Kniegelenke beidseits 90°- 110° und 180° gleichgroß = PA). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde haben die Verkäufer einen Bericht des untersuchenden Tierarztes erstellen zu lassen, der von den Auktionstierärzten der Trakehner GmbH beurteilt worden ist. Diese erstellen über ihre Befundung der Röntgenbilder ein Protokoll. Dieses Protokoll, die Röntgenbilder und der Bericht über die klinischen Befunde, liegen im Tierarztbüro aus und können von jedem Interessenten und dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Die objektiven Daten/Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven Befunde, sind ebenfalls als Beschaffenheit vereinbart. Soweit darüber hinausgehend im tierärztlichen Bericht Bewertungen, Klassifizierungen und/oder Prognosen enthalten sind, werden diese nicht zum Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung, sondern stellen subjektive Meinungsäußerungen des Attestausstellers dar. Die Trakehner GmbH/Veranstalterin und der Verkäufer weisen darauf hin, dass über den vorstehend genannten und im tierärztlichen Untersuchungsprotokoll verzeichneten Untersuchungsumfang hinausgehende Untersuchungen möglich sind, die jeder Kaufinteressent auf seine Kosten, in Abstimmung mit dem Veranstalter, vor Beginn der Versteigerung durchführen lassen kann. Für alle, ausweislich der im Tierarztbüro vorliegenden Tierarztprotokolle nicht untersuchten Beschaffenheiten des Pferdes gilt ein unwägbarer, ungewisser und damit risikobehafteter körperlicher Zustand als vereinbart. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist darüber hinaus als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. 6) vereinbart, dass der Hengst a) kein EVA-Ausscheider ist, b) er Befruchtungsfähigkeit aufweist und c) der Samen des Hengstes versendungsfähig ist (Versendungsfähigkeit). Der Samen ist hiernach als versendungsfähig anzusehen, wenn er bei einer Lagerung bei 5 Grad in flüssig konservierter Form 24 Stunden in der Lage ist, zu befruchten. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist ebenfalls als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. 6) das Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der WFFS-Erbkrankheit vereinbart. Das Testergebnis liegt im Tierarztbüro aus und kann von jedem Interessenten und dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Soweit der Trakehner GmbH/Veranstalterin aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibungen und objektiven tiermedizinischen Befunde bekannt werden, erfolgt während der Auktion durch den beauftragten Versteigerer oder die Veranstalterin ein Hinweis oder eine schriftlich im Tierarztbüro ausliegende Meldung. Deshalb sind Bietinteressenten aufgefordert, aktuell im Tierarztbüro nachzufragen und die tierärztlichen Protokolle und ggf. letzte Meldungen einzusehen. Die Auktionstierärzte betreuen die Auktionspferde während ihres Aufenthaltes am Veranstaltungsort Neumünster und sind von ihrer Schweigepflicht gegenüber den Interessenten und ihren tierärztlichen Beratern entbunden. Sie können deshalb während der offiziellen Besichtigungszeiten im Tierarztbüro befragt werden.

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Beschaffenheitsvereinbarung. Als Beschaffenheit Beschaffenheiten der Auktionspferde Auktionsfohlen sind zwischen Verkäufer und Käufer die im Auktionskatalog Auktions- katalog angegebenen Abstammungen sowie Angaben zum Geschlecht, zur Farbe, zum Geburtsjahr Ge- burtsjahr und zu den im Auktionskatalog verzeichneten Eigenleistungen vereinbart. Sofern im Übrigen darüber hinausgehend darüberhinausgehend im Auktionskatalog bildliche Darstellungen der Pferde und/oder Foh- len sowie ein Kurzkommentar abgedruckt sind, handelt es sich nicht um Bestandteile der BeschaffenheitsvereinbarungBe- schaffenheitsvereinbarung. Es handelt sich nicht um Willens- sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Angaben zur Begabung eines Pferdes für etwaige künftige Nutzungen. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben ausdrücklich nicht. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Die Verkäufer haben ihre Pferde Fohlen vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion durch einen von ihnen beauftragten Tier- arzt klinisch und röntgenologisch (mit Ausnahme der Fohlen) untersuchen lassen. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Huf vorne beidseits 90° zentriert auf das Hufgelenk; Zehe vorne beidseits 90° zentriert auf das Fesselgelenk; Oxspringaufnahmen vorne beidseits mit Abbildung des Fesselgelenkspaltes; Zehe hinten beidseits 90°; Sprunggelenke beidseits 0°, 45° und 115°; Kniegelenke beidseits 90°- 110° und 180° gleichgroß = PA). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde haben die Verkäufer einen Bericht des untersuchenden untersuchen- den Tierarztes erstellen zu lassen, der von den Auktionstierärzten der Trakehner GmbH beurteilt worden ist. Diese erstellen über ihre Befundung der Röntgenbilder ein Protokoll. Dieses Protokoll, die Röntgenbilder und der Der Bericht über die klinischen BefundeBefunde (klinisches Untersu- chungsprotokoll), liegen im Tierarztbüro aus und können kann von jedem Interessenten und von dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Die objektiven Daten/Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven Befunde, sind ebenfalls als Beschaffenheit vereinbart. Soweit darüber hinausgehend darüberhinausgehend im tierärztlichen Bericht Bewertungen, Klassifizierungen und/und/ oder Prognosen enthalten sind, werden diese nicht zum Gegenstand der BeschaffenheitsvereinbarungBeschaffenheitsver- einbarung, sondern stellen subjektive Meinungsäußerungen des Attestausstellers dar. Xxxxx Xxxxxx, für dessen Eltern kein Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der WFFS-Erb- krankheit bekannt ist, wird auf diese Trägereigenschaft der WFFS-Erbkrankheit untersucht. Die Trakehner GmbH/Testergebnisse für diese Fohlen kann von jedem Interessenten und dem von ihm beauf- tragten Tierarzt eingesehen werden. Als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. XXII) gilt das Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der WFFS-Erbkrankheit vereinbart. Die Veranstalterin und der Verkäufer weisen weist darauf hin, dass über den vorstehend genannten und im tierärztlichen Untersuchungsprotokoll verzeichneten Untersuchungsumfang hinausgehende Untersuchungen Untersuchun- gen möglich sind, die jeder Kaufinteressent auf seine Kosten, in Abstimmung mit dem VeranstalterVeran- stalter, vor Beginn der Versteigerung durchführen lassen kann. Für alle, ausweislich der im Tierarztbüro vorliegenden Tierarztprotokolle vor- liegenden und von jedem Interessenten einzusehenden Tierarztprotokolle, nicht untersuchten untersuch- ten Beschaffenheiten des Pferdes Fohlens, gilt ein unwägbarer, ungewisser und damit risikobehafteter körperlicher Zustand als vereinbart. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist darüber hinaus als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. 6) vereinbart, dass der Hengst a) kein EVA-Ausscheider ist, b) er Befruchtungsfähigkeit aufweist und c) der Samen des Hengstes versendungsfähig ist (Versendungsfähigkeit). Der Samen ist hiernach als versendungsfähig anzusehen, wenn er bei einer Lagerung bei 5 Grad in flüssig konservierter Form 24 Stunden in der Lage ist, zu befruchten. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist ebenfalls als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. 6) das Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der WFFS-Erbkrankheit vereinbart. Das Testergebnis liegt im Tierarztbüro aus und kann von jedem Interessenten und dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Soweit der Trakehner GmbH/Veranstalterin aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibungen und objektiven tiermedizinischen Befunde bekannt werden, erfolgt während der Auktion durch den beauftragten Versteigerer oder die Veranstalterin ein Hinweis oder eine schriftlich im Tierarztbüro ausliegende Meldung. Deshalb sind Bietinteressenten aufgefordert, aktuell im Tierarztbüro nachzufragen und die tierärztlichen Protokolle und ggf. letzte Meldungen einzusehen. Die Auktionstierärzte betreuen die Auktionspferde während ihres Aufenthaltes am Veranstaltungsort Neumünster und sind von ihrer Schweigepflicht gegenüber den Interessenten und ihren tierärztlichen Beratern entbunden. Sie können deshalb während der offiziellen Besichtigungszeiten im Tierarztbüro befragt werden.

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Beschaffenheitsvereinbarung. Als Beschaffenheit Beschaffenheiten der Auktionspferde Auktionsfohlen sind zwischen Verkäufer und Käufer die im Auktionskatalog Auktions- katalog angegebenen Abstammungen sowie Angaben zum Geschlecht, zur Farbe, zum Geburtsjahr Ge- burtsjahr und zu den im Auktionskatalog verzeichneten Eigenleistungen vereinbart. Sofern im Übrigen darüber hinausgehend darüberhinausgehend im Auktionskatalog bildliche Darstellungen der Pferde und/oder Foh- len sowie ein Kurzkommentar abgedruckt sind, handelt es sich nicht um Bestandteile der BeschaffenheitsvereinbarungBe- schaffenheitsvereinbarung. Es handelt sich nicht um Willens- sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Angaben zur Begabung eines Pferdes für etwaige künftige Nutzungen. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben ausdrücklich nicht. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Die Verkäufer haben ihre Pferde Fohlen vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion durch einen von ihnen beauftragten Tier- arzt klinisch und röntgenologisch (mit Ausnahme der Fohlen) untersuchen lassen. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Huf vorne beidseits 90° zentriert auf das Hufgelenk; Zehe vorne beidseits 90° zentriert auf das Fesselgelenk; Oxspringaufnahmen vorne beidseits mit Abbildung des Fesselgelenkspaltes; Zehe hinten beidseits 90°; Sprunggelenke beidseits 0°, 45° und 115°; Kniegelenke beidseits 90°- 110° und 180° gleichgroß = PA). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde haben die Verkäufer einen Bericht des untersuchenden untersuchen- den Tierarztes erstellen zu lassen, der von den Auktionstierärzten der Trakehner GmbH beurteilt worden ist. Diese erstellen über ihre Befundung der Röntgenbilder ein Protokoll. Dieses Protokoll, die Röntgenbilder und der Der Bericht über die klinischen BefundeBefunde (klinisches Untersu- chungsprotokoll), liegen im Tierarztbüro aus und können kann von jedem Interessenten und von dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Die objektiven Daten/Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven Befunde, sind ebenfalls als Beschaffenheit vereinbart. Soweit darüber hinausgehend darüberhinausgehend im tierärztlichen Bericht Bewertungen, Klassifizierungen und/und/ oder Prognosen enthalten sind, werden diese nicht zum Gegenstand der BeschaffenheitsvereinbarungBeschaffenheitsver- einbarung, sondern stellen subjektive Meinungsäußerungen des Attestausstellers dar. Xxxxx Xxxxxx, für dessen Eltern kein Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der WFFS-Erb- krankheit bekannt ist, wird auf diese Trägereigenschaft der WFFS-Erbkrankheit untersucht. Die Trakehner GmbH/Testergebnisse für diese Fohlen kann von jedem Interessenten und dem von ihm beauf- tragten Tierarzt eingesehen werden. Als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. XXI) gilt das Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der WFFS-Erbkrankheit vereinbart. Die Veranstalterin und der Verkäufer weisen weist darauf hin, dass über den vorstehend genannten und im tierärztlichen Untersuchungsprotokoll verzeichneten Untersuchungsumfang hinausgehende Untersuchungen Untersuchun- gen möglich sind, die jeder Kaufinteressent auf seine Kosten, in Abstimmung mit dem VeranstalterVeran- stalter, vor Beginn der Versteigerung durchführen lassen kann. Für alle, ausweislich der im Tierarztbüro vorliegenden Tierarztprotokolle vor- liegenden und von jedem Interessenten einzusehenden Tierarztprotokolle, nicht untersuchten untersuch- ten Beschaffenheiten des Pferdes Fohlens, gilt ein unwägbarer, ungewisser und damit risikobehafteter körperlicher Zustand als vereinbart. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist darüber hinaus als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. 6) vereinbart, dass der Hengst a) kein EVA-Ausscheider ist, b) er Befruchtungsfähigkeit aufweist und c) der Samen des Hengstes versendungsfähig ist (Versendungsfähigkeit). Der Samen ist hiernach als versendungsfähig anzusehen, wenn er bei einer Lagerung bei 5 Grad in flüssig konservierter Form 24 Stunden in der Lage ist, zu befruchten. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist ebenfalls als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. 6) das Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der WFFS-Erbkrankheit vereinbart. Das Testergebnis liegt im Tierarztbüro aus und kann von jedem Interessenten und dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Soweit der Trakehner GmbH/Veranstalterin aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibungen und objektiven tiermedizinischen Befunde bekannt werden, erfolgt während der Auktion durch den beauftragten Versteigerer oder die Veranstalterin ein Hinweis oder eine schriftlich im Tierarztbüro ausliegende Meldung. Deshalb sind Bietinteressenten aufgefordert, aktuell im Tierarztbüro nachzufragen und die tierärztlichen Protokolle und ggf. letzte Meldungen einzusehen. Die Auktionstierärzte betreuen die Auktionspferde während ihres Aufenthaltes am Veranstaltungsort Neumünster und sind von ihrer Schweigepflicht gegenüber den Interessenten und ihren tierärztlichen Beratern entbunden. Sie können deshalb während der offiziellen Besichtigungszeiten im Tierarztbüro befragt werden.

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Beschaffenheitsvereinbarung. Als Beschaffenheit der Auktionspferde sind die im Auktionskatalog angegebenen Abstammungen Abstammun- gen sowie Angaben zum Geschlecht, zur Farbe, zum Geburtsjahr und zu den im Auktionskatalog Auktionskata- log verzeichneten Eigenleistungen vereinbart. Sofern im Übrigen darüber hinausgehend hinaus gehend im Auktionskatalog bildliche Darstellungen der Pferde und/oder ein Kurzkommentar abgedruckt sind, handelt es sich nicht um Bestandteile der Beschaffenheitsvereinbarung. Es handelt sich nicht um Willens- sondern um Wissenserklärungen Wissenser- klärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Angaben zur Begabung Bega- bung eines Pferdes für etwaige künftige Nutzungen. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten Fä- higkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Gleiches gilt für Angaben zur Größe. Diese stellen ausdrücklich keine Beschaffenheitsverein- barung dar. Die Verkäufer haben ihre Pferde vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch und röntgenologisch (mit Ausnahme der Fohlen) untersuchen lassen. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Huf vorne beidseits 90° zentriert auf das Hufgelenk; Zehe vorne beidseits 90° zentriert auf das Fesselgelenk; Oxspringaufnahmen Oxspringaufnah- men vorne beidseits mit Abbildung des Fesselgelenkspaltes; Zehe hinten beidseits 90°; Sprunggelenke beidseits 0°, 45° und 115°; Kniegelenke beidseits 90°- 110° und 180° gleichgroß = PA). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde haben die Verkäufer einen Bericht des untersuchenden Tierarztes erstellen zu lassen, der von den Auktionstierärzten der Trakehner GmbH beurteilt worden ist. Diese erstellen über ihre Befundung der Röntgenbilder Röntgen- bilder ein Protokoll. Dieses Protokoll, die Röntgenbilder und der Bericht über die klinischen Befunde, liegen im Tierarztbüro aus aus. Da eine Einsichtnahme vor Ort aufgrund coronabeding- ter Einschränkungen nicht bzw. nicht für jeden Interessenten gewährleistet werden kann, hat jedermann die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme in die Röntgenbilder und können von jedem Interessenten und klinischen Atteste. Die Online-Einsichtnahme für alle ohne Einschränkung verkäuflichen Pferde ist ab Donnerstagabend, den 16.10.2021, ab 19:00 Uhr nach vorheriger Registrierung unter dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werdenLink (xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxxx/xxxxxxxx) möglich. Für alle Hengste, die nur nach positi- vem Körurteil zum Verkauf stehen, ist die Online-Einsichtnahme nach vorheriger Registrie- rung am 16.10.2021 nach Verkündung des Körurteils möglich. Die objektiven Daten/Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven ob- jektiven Befunde, sind ebenfalls als Beschaffenheit vereinbart. Soweit darüber hinausgehend hinaus gehend im tierärztlichen Bericht Bewertungen, Klassifizierungen und/oder Prognosen enthalten sind, werden diese nicht zum Gegenstand der BeschaffenheitsvereinbarungBeschaffen- heitsvereinbarung, sondern stellen subjektive Meinungsäußerungen des Attestausstellers dar. Die Trakehner GmbH/Veranstalterin und der Verkäufer weisen darauf hin, dass über den vorstehend vor- stehend genannten und im tierärztlichen Untersuchungsprotokoll verzeichneten Untersuchungsumfang Untersu- chungsumfang hinausgehende Untersuchungen möglich sind, die jeder Kaufinteressent auf seine Kosten, in Abstimmung mit dem Veranstalter, vor Beginn der Versteigerung durchführen lassen kann. Für alle, ausweislich der im Tierarztbüro vorliegenden Tierarztprotokolle nicht untersuchten Beschaffenheiten des Pferdes gilt ein unwägbarer, ungewisser und damit risikobehafteter körperlicher kör- perlicher Zustand als vereinbart. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist darüber hinaus als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. 6XX.) vereinbart, dass der Hengst a) kein EVA-Ausscheider ist, b) er Befruchtungsfähigkeit aufweist und c) der Samen des Hengstes versendungsfähig ist (VersendungsfähigkeitVersen- dungsfähigkeit). Der Samen ist hiernach als versendungsfähig anzusehen, wenn er bei einer Lagerung bei 5 Grad in flüssig konservierter Form 24 Stunden in der Lage ist, zu befruchten. Beim Verkauf eines gekörten Hengstes ist ebenfalls als Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Jedes Pferd (Ziff. 6ausgenommen Wallache) das für dessen Eltern kein Testergebnis auf eine Trägerei- genschaft der WFFS-Erbkrankheit bekannt ist, wird auf diese Trägereigenschaft der WFFS-Erbkrankheit vereinbartErb- krankheit untersucht. Das Testergebnis liegt Die Testergebnisse für die Pferde (ausgenommen Wallache) liegen im Tierarztbüro aus und kann können von jedem Interessenten und dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Als Beschaffenheit des Pferdes (ausgenommen Wallache) zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ziff. XX.) gilt das Testergebnis auf eine Trägereigenschaft der WFFS- Erbkrankheit vereinbart. Soweit der Trakehner GmbH/Veranstalterin aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibungen und objektiven tiermedizinischen Befunde bekannt werden, erfolgt während der Auktion durch den beauftragten Versteigerer oder die Veranstalterin ein Hinweis oder eine schriftlich im Tierarztbüro ausliegende Meldung. Deshalb sind Bietinteressenten aufgefordert, aktuell im Tierarztbüro nachzufragen und die tierärztlichen Protokolle und ggf. letzte Meldungen einzusehen. Die Auktionstierärzte betreuen be- treuen die Auktionspferde während ihres Aufenthaltes am Veranstaltungsort Neumünster und sind von ihrer Schweigepflicht gegenüber den Interessenten und ihren tierärztlichen Beratern Be- ratern entbunden. Sie können deshalb während der offiziellen Besichtigungszeiten im Tierarztbüro Tier- arztbüro befragt werden.

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