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Beschlüsse Musterklauseln

Beschlüsse. Die Gemeinsame Kommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vertreter/innen der Xxxxxx der Eingliederungshilfe sowie die Mehrheit der Leistungserbringer anwesend ist. Beschlüsse werden -unbeschadet der Möglichkeit der Stimmenthaltung- einstimmig gefasst.
Beschlüsse. Die Beschlüsse der CCP werden schriftlich in einem Protokoll festgehalten. Die Mitglieder der CCP genehmigen das Protokoll bei der darauffolgenden Sitzung. ANHANG 8: ARTIKEL DES TARIFVERTRAGS FÜR STAATLICHE ARBEITNEHMER, DEREN BESTIMMUNGEN FÜR EHEMALIGE STAATLICHE ARBEITNEHMER GELTEN, WELCHE XXX XXX 0. XXXXXX 0000 XXXXXXXXXXX WURDEN.
Beschlüsse. 1. Die CEPT kann - Empfehlungen annehmen, bei denen es den Mitgliedern freigestellt ist zu beurteilen, in welchem Maße sie diese anwenden wollen; - Sonderregelungen treffen, um einen höheren Grad an Verbindlichkeit zu erreichen; - Beschlüsse zur Arbeitsweise der Organisation treffen, die dann verbindlich sind. 2. Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen werden von den Ausschüssen im Rahmen ihres Mandats getroffen. 3. Die CEPT handelt in der Regel auf der Grundlage des Konsenses oder, wenn dies nicht der Fall ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern in dieser Vereinbarung nichts Gegenteiliges festgelegt ist und von der Versammlung oder den Ausschüssen der CEPT in Übereinstimmung mit deren jeweiligem Mandat keine anderen diesbezüglichen Bestimmungen vereinbart worden sind. 4. Die Beschlüsse werden im Verlauf von Sitzungen oder auf schriftlichem Wege gefasst. 5. Dieser Artikel berührt nicht zwei- oder mehrseitige Vereinbarungen, Abkommen, Übereinkommen usw., welche die Mitglieder untereinander oder gegenüber Dritten binden.
Beschlüsse. Die Verfassunggebende Synode ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel ihrer gesetzli- chen Mitglieder und die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Synoden der vertrag- schließenden Kirchen anwesend sind, wenn und soweit in den nachfolgenden Bestim- mungen keine abweichende Regelung getroffen wird.
Beschlüsse. Alle Beschlüsse des Steuerkreises erfolgen mit einfacher Mehrheit. Alle Beschlussvorlagen müssen mit der Tagesordnung versandt werden, es sei denn dass mindestens drei Viertel (3/4) der Mitglieder des Steuerkreises anwesend oder vertreten sind und einstimmig die Beschlussfassung wünschen. Im Falle von Abschnitt 5.3.2(d) werden die Beschlüsse ohne Berücksichtigung der Stimmen der vertragsbrüchigen Partei gefällt.
Beschlüsse. Der Stiftungsvorstand ist vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom stellvertreten- den Vorsitzenden, zu Sitzungen einzuberufen, so oft dies zur ordnungsgemäßen Führung der Stiftungsgeschäfte erforderlich erscheint. Er ist einzuberufen, wenn mindestens drei Mitglieder dies verlangen.
Beschlüsse. Die Beschlüsse werden durch die Stimmenmehrheit in der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsdelegation gefasst.
Beschlüsse. Nach erfolgter Beratung werden EBR-Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Vor jeder Abstimmung beschließen die EBR-Mitglieder, ob mit Handzeichen oder in geheimer Xxxx abgestimmt werden soll.
Beschlüsse. Ordentliche Tagesordnungspunkte DAFÜR DAGEGEN
Beschlüsse. Beschlüsse der Rektorenkonferenz über Geschäfte nach Artikel 13 Absatz 2 werden mit einfachem Mehr der Stimmen aller Mitglieder gefasst.