Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften beach- tet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften beach- tetbeachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
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Samples: Fotoapparateversicherung
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes Versi- cherungsgeschäftes geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen aufsichtsbe- hördlichen Vorschriften beach- tetbeachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich aber nicht rechtsverbindlich entscheidenent- scheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften beach- tetbeachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich grundsätzlich, aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
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Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes Versicherungs- geschäftes geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften beach- tetbeachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) • Bereich Versicherungsaufsicht • Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 • 00000 Xxxx
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Samples: Reiserücktrittskosten Versicherung
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes Versiche- rungsgeschäftes geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen aufsichtsbehördli- chen Vorschriften beach- tetbeachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
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Samples: Insurance Contract