Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürger- lichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Zusätzlich zu den vor- genannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
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Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden: ING-DiBa AG, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx oder unter: xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxx. • Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen Zah- lungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Verbraucherschlich- tungsstelle Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort Dart hat der Verbraucher die Mög- lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über Ober einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürger- lichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 00,00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über oder Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. • Zusätzlich zu den vor- genannten vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
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Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeitMöglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand Beschwerdegegen- stand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürger- lichen Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher Ver- braucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. • Zusätzlich zu den vor- genannten vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
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Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürger- lichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. • Zusätzlich zu den vor- genannten vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
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Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürger- lichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Ver- stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. • Zusätzlich zu den vor- genannten vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
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Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- Preis und Leis- Leis tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- Zahlungsdienste verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-MailEMail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle Verbraucherschlich tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- Mög lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürger- Bürger lichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-MailEMail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000030) 0000-000016633169, E-MailEMail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- Finanzdienst leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Ver- Ver stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform OnlineStreit beilegungsplattform (OS-PlattformOSPlattform) errichtet. Die OS-Plattform OSPlattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen OnlineVerträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen Unter nehmen nutzen. • Zusätzlich zu den vor- genannten Beschwerde- vorgenannten Beschwerde und Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeitMöglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann Ombuds- mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand Beschwerdegegen- stand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürger- lichen Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher Ver- braucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden Kunden- beschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung Ver- fügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Bundes- verband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Ver- stöße Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. • Zusätzlich zu den vor- genannten vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen
Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle Verbraucherschlich- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürger- lichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsichtFinanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Ver- stöße Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Streit- beilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Zusätzlich zu den vor- genannten vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungs- verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
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Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungs- verfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit (1) Im Falle einer Beschwerde kann jeder Kunde sich an das interne Beschwerdemanagement der Bank wenden unter der Anschrift PSA Bank Deutschland GmbH, Beschwerdemanagement, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx-Xxxxxxxx, Telefaxnummer: 06102302-244, oder per E-Mail an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ -Adresse: info- xx@xxx-xxxxxxx.xxx.
(xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx2) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit Bei Streitigkeiten mit der ING den Ombudsmann Bank aus der privaten Banken anzurufenAnwendung der Vorschriften
1. Betrifft des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen (§§ 312c ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches)
2. über Verbraucherdarlehen und sonstige Finanzierungshilfen sowie deren Vermittlung (§§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 247a § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch)
3. der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit Vorschriften betreffend Zahlungsdienstverträge (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über einen Zahlungsdienstevertrag grenzüberschreitende Zahlungen („Preisverordnung“), der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro („SEPA-Verordnung“) und der Verordnung (EU) Nr. 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge („IF-Verordnung“))
4. der Vorschriften bezüglich der Ausgabe und des Rücktauschs von E-Geld (§ 675f 2 Abs. 1a S. 3 und des Bürger- lichen Gesetzbuches)§ 23b des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes) oder
5. des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, können die Beteiligten – im Fall von Nr. 3 und Nr. 4 auch KundenGeschäftskunden (Unternehmer) – unbeschadet ihres Rechts, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“Gerichte anzurufen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.bei der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, FaxXxxxxxxxx xx Xxxx (Telefon: (000) 0000069/0000-0000, ; Telefax: 069/709090-9901; E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx) eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen (§ 14 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Unterlassungsklagegesetz). Die Verfahrensordnung und das Antragsformular können auf der Webseite der Deutschen Bundesbank heruntergeladen werden.
(3) Bei Rechtsstreitigkeiten mit der Bank aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches, zu richtenwenn an der Streitigkeit ein Verbraucher beteiligt ist, oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Verbrauchern und der Bank, die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. • Ferner besteht für den Kunden 1 S. 2 und Abs. 1a S. 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, können die MöglichkeitBeteiligten unbeschadet ihres Rechts, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift die Gerichte anzurufen, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsichtFinanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZR 3, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 XxxxXxxx (Telefon: 0228/4108-0; Telefax: 0228/4108-62299; E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx) eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen (§ 14 Abs.1 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 Unterlassungsklagegesetz). Die Verfahrensordnung und das Antragsformular können auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heruntergeladen werden.
(4) Die Beschwerde ist bei den unter Ziffer 2 und 3 genannten Verfahren in Textform (z.B. Schreiben, über Ver- stöße E-Mail, Fax) und unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und ggfs. unter Beifügung von Kopien der notwendigen Unterlagen zu erheben. Vor der Anrufung der Beschwerdestelle darf weder ein Gericht noch eine Streitschlichtungsstelle und auch keine Gütestelle angerufen worden sein und es darf auch kein außergerichtlicher Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen worden sein. Darüber hinaus darf der Anspruch bei Erhebung der Beschwerde nicht verjährt sein. Näheres regelt § 7 der Finanzschlichtungsstellenverordnung. Die unter Ziffer 2 und 3 genannten Verfahren sind für den Verbraucher kostenlos. Auslagen, wie z.B. Porto, Telefongebühren, Kopien oder Rechtsanwaltskosten, werden nicht erstattet.
(5) Die Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz hat sich keinem Schlichtungsverfahren bei einer vom Bundesamt für Justiz anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle aus dem deutschen Finanzbereich freiwillig angeschlossen. Eine Streitschlichtung durch eine private Ombudsstelle in der deutschen Finanzbranche ist daher nicht möglich.
(ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB6) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/ odr/ eine Europäische Online-xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/xxxx europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-OS- Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht- liche außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
(7) Die Bank ist weder verpflichtet, noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer anderen als den zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen, § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Zusätzlich zu den vor- genannten Beschwerde- Für die Dienstleistungen der PSA Direktbank, die ein Geschäftsbereich der PSA Bank Deutschland GmbH ist, gelten die im Folgenden angegeben Bedingungen (insbesondere Regelung der Geschäftstage und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offender Ausführungs- und Annahmefristen im Zahlungsverkehr) und Preise.
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