Common use of Beschwerdestelle Clause in Contracts

Beschwerdestelle. Für den Fall, dass Anleger mit der Dienstleistung der Verwaltungsgesellschaft nicht zufrieden sind, haben Anleger die Möglichkeit, bei der Verwaltungsgesellschaft eine Beschwerde einzubringen: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx Telefon: +00 0 000 00-0 E-Mail: xxx-xxxx@xxx.xx ZUSÄTZLICHE INFORMATION FÜR ANLEGER IN ITALIEN‌ Die Anteilscheine lauten auf Inhaber und werden in Sammelurkunden für jede Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke werden nicht ausgegeben. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann die Verwaltungsgesellschaft dennoch die Ausgabe von effektiven Stücken einrichten, sofern dies in den Fondsbestimmungen und im Prospekt vorgesehen ist. In Italien können Anleger zusätzlich zu Einmalveranlagungen, bei denen eine Mindestveranlagung in der Höhe von 1000 Euro pro Fonds / Anteilsgattung für die Erstveranlagung entsprechend der Fondsdokumentation („Zeichnungsformular für Italien“) zur Anwendung kommt, auch über laufende Fondssparpläne (Piani di Accumulo oder “PAC”) Anteilscheine erwerben. Die Bedingungen derartiger Fondssparpläne (Minimumveranlagung, Zeitpunkt der laufenden Veranlagung, etc.) sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Darüber hinaus verlangen die gesetzlichen Bestimmungen in Italien, dass Kundenaufträge und Zahlungsströme bezüglich des Fonds / Anteilsgattungen über eine lokale Vertriebsstelle / Zahlstelle (sogenannte Soggetto incaricato dei pagamenti die Zahlstellen- und Kundendienstleistungen für Kapitalanlagen an Privatanleger in Italien erbringen) abgewickelt werden. Lokale Vertriebs- und Zahlstellen können Vertriebs-, Transaktions- und Administrationsgebühren Anleger verrechnen, die aufgrund ihrer Dienstleistungen Anteile der entsprechenden Fonds erwerben. Einzelheiten über die für die Anleger anfallenden Vertriebsgebühren und Abwicklungsgebühren der Zahlstellen sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Die Informationen über derartige Kosten / Gebühren und die Auswirkungen dieser Kosten / Gebühren auf die Veranlagung hat durch die Vertriebsstelle und/oder das depotführende Kreditinstitut zu erfolgen.

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Beschwerdestelle. Für den Fall, dass Anleger mit der Dienstleistung der Verwaltungsgesellschaft nicht zufrieden sind, haben Anleger die Möglichkeit, bei der Verwaltungsgesellschaft eine Beschwerde einzubringen: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx Telefon: +00 0 000 00-0 E-Mail: xxx-xxxx@xxx.xx ZUSÄTZLICHE INFORMATION FÜR ANLEGER IN ITALIEN‌ Die Anteilscheine lauten auf Inhaber und werden in Sammelurkunden für jede Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke werden nicht ausgegeben. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann die Verwaltungsgesellschaft dennoch den- noch die Ausgabe von effektiven Stücken einrichten, sofern dies in den Fondsbestimmungen und im Prospekt vorgesehen vorge- sehen ist. In Italien können Anleger zusätzlich zu Einmalveranlagungen, bei denen eine Mindestveranlagung in der Höhe von 1000 Euro pro Fonds / Anteilsgattung für die Erstveranlagung entsprechend der Fondsdokumentation („Zeichnungsformular Zeichnungs- formular für Italien“) zur Anwendung kommt, auch über laufende Fondssparpläne (Piani di Accumulo oder “PAC”) Anteilscheine erwerben. Die Bedingungen derartiger Fondssparpläne (Minimumveranlagung, Zeitpunkt der laufenden Veranlagung, etc.) sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Darüber hinaus verlangen die gesetzlichen Bestimmungen in Italien, dass Kundenaufträge und Zahlungsströme bezüglich be- züglich des Fonds / Anteilsgattungen über eine lokale Vertriebsstelle / Zahlstelle (sogenannte Soggetto incaricato dei pagamenti die Zahlstellen- und Kundendienstleistungen für Kapitalanlagen an Privatanleger in Italien erbringen) abgewickelt ab- gewickelt werden. Lokale Vertriebs- und Zahlstellen können Vertriebs-, Transaktions- und Administrationsgebühren Anleger verrechnen, die aufgrund ihrer Dienstleistungen Anteile der entsprechenden Fonds erwerben. Einzelheiten über die für die Anleger anfallenden Vertriebsgebühren und Abwicklungsgebühren der Zahlstellen sind im Zeichnungsformular Zeich- nungsformular für Italien enthalten. Die Informationen über derartige Kosten / Gebühren und die Auswirkungen dieser Kosten / Gebühren auf die Veranlagung hat durch die Vertriebsstelle und/oder das depotführende Kreditinstitut zu erfolgen. NACHTRAG ZUM PROSPEKT FÜR ANLEGER IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK‌ Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 österreichisches Depotge- setz, BGBl. Nr. 424/1969) dargestellt. Aufgrund der Darstellung der Anteilscheine in Sammelurkunden erfolgt grund- sätzlich keine Ausgabe von effektiven Stücken. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann allerdings auch eine Darstellung in effektiven Stücken möglich sein, sofern dies im Prospekt vorgesehen ist. Im Einklang mit dem Vertrag zwischen der Raiffeisenbank a.s. („RB“) und dem Kunden hat die RB die Stellung eines Verwahrers (im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zwischen diesen Parteien), sog. "Custodian". Die RB verwahrt die Anteilscheine ihrer Kunden über ein Depot bei der Depotbank (Raiffeisen Bank International AG) und tritt gegen- über der Depotbank für dieses Depot als Verfügungsberechtigter auf. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Kunde der Depotbank nicht bekannt ist, obwohl er Anteilsinhaber ist. Der Kunde ist jedoch berechtigt, unter den mit der RB vereinbarten Bedingungen (v.a. bezüglich Kostenerstattung) den Auftrag zu erteilen, die bei der RB für ihn verwahrten Anteile auf ein eigenes Depot des Kunden bei der Depotbank oder einer anderen Bank übertragen zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde der Depotbank oder der anderen Bank als Verfügungsberechtigter bekannt. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. kann auch zusätzliche entspre- chend konzessionierte Vertriebspartner in der tschechischen Republik bestellen, wobei dann andere Abwicklungsmo- dalitäten zur Anwendung kommen.

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Beschwerdestelle. Für den Fall, dass Anleger mit der Dienstleistung der Verwaltungsgesellschaft nicht zufrieden sind, haben Anleger die Möglichkeit, bei der Verwaltungsgesellschaft eine Beschwerde einzubringen: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx Telefon: +00 0 000 00-0 E-Mail: xxx-xxxx@xxx.xx ZUSÄTZLICHE INFORMATION FÜR ANLEGER IN ITALIEN‌ Die Anteilscheine lauten auf Inhaber und werden in Sammelurkunden für jede Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke werden nicht ausgegeben. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann die Verwaltungsgesellschaft dennoch die Ausgabe von effektiven Stücken einrichten, sofern dies in den Fondsbestimmungen und im Prospekt vorgesehen ist. In Italien können Anleger zusätzlich zu Einmalveranlagungen, bei denen eine Mindestveranlagung in der Höhe von 1000 Euro pro Fonds / Anteilsgattung für die Erstveranlagung entsprechend der Fondsdokumentation („Zeichnungsformular für Italien“) zur Anwendung kommt, auch über laufende Fondssparpläne (Piani di Accumulo oder “PAC”) Anteilscheine erwerben. Die Bedingungen derartiger Fondssparpläne (Minimumveranlagung, Zeitpunkt der laufenden Veranlagung, etc.) sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Darüber hinaus verlangen die gesetzlichen Bestimmungen in Italien, dass Kundenaufträge und Zahlungsströme bezüglich des Fonds / Anteilsgattungen über eine lokale Vertriebsstelle / Zahlstelle (sogenannte Soggetto incaricato dei pagamenti die Zahlstellen- und Kundendienstleistungen für Kapitalanlagen an Privatanleger in Italien erbringen) abgewickelt werden. Lokale Vertriebs- und Zahlstellen können Vertriebs-, Transaktions- und Administrationsgebühren Anleger verrechnen, die aufgrund ihrer Dienstleistungen Anteile der entsprechenden Fonds erwerben. Einzelheiten über die für die Anleger anfallenden Vertriebsgebühren und Abwicklungsgebühren der Zahlstellen sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Die Informationen über derartige Kosten / Gebühren und die Auswirkungen dieser Kosten / Gebühren auf die Veranlagung hat durch die Vertriebsstelle und/oder das depotführende Kreditinstitut zu erfolgen. NACHTRAG ZUM PROSPEKT FÜR ANLEGER IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK‌ Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 österreichisches Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969) dargestellt. Aufgrund der Darstellung der Anteilscheine in Sammelurkunden erfolgt grundsätzlich keine Ausgabe von effektiven Stücken. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann allerdings auch eine Darstellung in effektiven Stücken möglich sein, sofern dies im Prospekt vorgesehen ist. Im Einklang mit dem Vertrag zwischen der Raiffeisenbank a.s. („RB“) und dem Kunden hat die RB die Stellung eines Verwahrers (im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zwischen diesen Parteien), sog. "Custodian". Die RB verwahrt die Anteilscheine ihrer Kunden über ein Depot bei der Depotbank (Raiffeisen Bank International AG) und tritt gegenüber der Depotbank für dieses Depot als Verfügungsberechtigter auf. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Kunde der Depotbank nicht bekannt ist, obwohl er Anteilsinhaber ist. Der Kunde ist jedoch berechtigt, unter den mit der RB vereinbarten Bedingungen (v.a. bezüglich Kostenerstattung) den Auftrag zu erteilen, die bei der RB für ihn verwahrten Anteile auf ein eigenes Depot des Kunden bei der Depotbank oder einer anderen Bank übertragen zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde der Depotbank oder der anderen Bank als Verfügungsberechtigter bekannt. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. kann auch zusätzliche entsprechend konzessionierte Vertriebspartner in der tschechischen Republik bestellen, wobei dann andere Abwicklungsmodalitäten zur Anwendung kommen.

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Beschwerdestelle. Für den Fall, dass Anleger mit der Dienstleistung der Verwaltungsgesellschaft nicht zufrieden sind, haben Anleger die Möglichkeit, bei der Verwaltungsgesellschaft eine Beschwerde einzubringen: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx Telefon: +00 0 000 00-0 E-Mail: xxx-xxxx@xxx.xx ZUSÄTZLICHE INFORMATION FÜR ANLEGER IN ITALIEN‌ Die Anteilscheine lauten auf Inhaber und werden in Sammelurkunden für jede Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke werden nicht ausgegeben. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann die Verwaltungsgesellschaft dennoch die Ausgabe von effektiven Stücken einrichten, sofern dies in den Fondsbestimmungen und im Prospekt vorgesehen ist. In Italien können Anleger zusätzlich zu Einmalveranlagungen, bei denen eine Mindestveranlagung in der Höhe von 1000 Euro pro Fonds / Anteilsgattung für die Erstveranlagung entsprechend der Fondsdokumentation („Zeichnungsformular für Italien“) zur Anwendung kommt, auch über laufende Fondssparpläne (Piani di Accumulo oder “PAC”) Anteilscheine erwerben. Die Bedingungen derartiger Fondssparpläne (Minimumveranlagung, Zeitpunkt der laufenden Veranlagung, etc.) sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Darüber hinaus verlangen die gesetzlichen Bestimmungen in Italien, dass Kundenaufträge und Zahlungsströme bezüglich des Fonds / Anteilsgattungen über eine lokale Vertriebsstelle / Zahlstelle (sogenannte Soggetto incaricato dei pagamenti die Zahlstellen- und Kundendienstleistungen für Kapitalanlagen an Privatanleger in Italien erbringen) abgewickelt werden. Lokale Vertriebs- und Zahlstellen können Vertriebs-, Transaktions- und Administrationsgebühren Anleger verrechnen, die aufgrund ihrer Dienstleistungen Anteile der entsprechenden Fonds erwerben. Einzelheiten über die für die Anleger anfallenden Vertriebsgebühren und Abwicklungsgebühren der Zahlstellen sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Die Informationen über derartige Kosten / Gebühren und die Auswirkungen dieser Kosten / Gebühren auf die Veranlagung hat durch die Vertriebsstelle und/oder das depotführende Kreditinstitut zu erfolgen. Verwaltungsgesellschaft: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. (Raiffeisen KAG), Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts in Wien unter der Firmenbuchnummer FN 83517w. Nova KBM d.d., Xxxxx Xxxx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx ist die Zahl- und Vertriebsstelle in Slowenien. Ein Verzeichnis der Filialen, in welchen die Einzahlungen bei Anteilscheinausgabe und die Auszahlungen des Rücknahmepreises der Anteile möglich sind und über welche andere Zahlungen an die Anteilsinhaber des Investmentfonds abgewickelt werden („Zahlstelle“), wird auf der Internetseite xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxx-xx-xxxxxxxxx zur Verfügung gestellt. Die Anteilsscheine lauten auf Inhaber. Die Anteilsscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 österreichisches Depotgesetzes, BGBl. Nr. 424/1969) dargestellt. Aufgrund der Darstellung der Anteilscheine in Sammelurkunden erfolgt grundsätzlich keine Ausgabe von effektiven Stücken. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann allerdings auch eine Darstellung in effektiven Stücken möglich sein, sofern dies im Prospekt vorgesehen ist. Gemäß dem Vertrag zwischen der Nova KBM d.d. und dem Anleger hat die Nova KBM d.d. die Stellung eines Verwahrers. Die Nova KBM d.d. verwahrt die Anteilsscheine ihrer Kunden über ein Depot bei der Raiffeisen Bank International AG. Die Nova KBM d.d. führt für ihre Kunden das Register der Anteilsinhaber. Das bedeutet, dass die Depotbank den Kunden nicht kennt, obwohl er Anteilsinhaber ist. Rechtsfolgen für den Anleger im Fall, dass es zur Auflösung des Vertrags zwischen den Zahl- und Vertriebsstelle in der Republik Slowenien und der Verwaltungsgesellschaft kommt; Sofern es zu einer Auflösung des Vertrags zwischen der Zahl- und Vertriebsstelle in der Republik Slowenien und der Verwaltungsgesellschaft kommt, ist die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, die Rechte aller Anleger des Investmentfonds zu schützen. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt in diesem Fall alle Geschäfte der Zahl- und Vertriebsstelle bzw. ist sie verpflichtet, die Geschäftsverbindung mit einer neuen Zahl- und Vertriebsstelle in der Republik Slowenien zu errichten und über alle wichtigen Informationen unverzüglich und auf angemessene Weise die Anleger zu benachrichtigen. Ausgabe- und Rücknahmeaufträge, die bis 11:30 Uhr erhalten werden, werden mit dem Anteilswert des folgenden Bankarbeitstages (T+1) abgerechnet. Falls der Auftrag nach 11:30 Uhr erteilt wird, werden die Ausgabe- und Rücknahmeaufträge mit dem Anteilswert des übernächsten Bankarbeitstages (T+2) abgerechnet. Im Falle von Dachfonds – das sind Investmentfonds, die maßgeblich in Anteile anderer Investmentfonds investieren - werden Ausgabe- und Rücknahmeaufträge, die bis 11:30 Uhr erhalten werden, mit dem Anteilswert des übernächsten Bankarbeitstages (T+2) abgerechnet. Falls der Auftrag nach 11:30 Uhr erteilt wird, werden die Ausgabe- und Rücknahmeaufträge mit dem Anteilswert des Bankarbeitstages, der auf den übernächsten Bankarbeitstag folgt (T+3), abgerechnet. Alternativ zu diesen Abrechnungsmodalitäten kann gemäß den Bestimmungen des Prospekts vorgesehen sein, dass Ausgabe- und Rücknahmeaufträge, die bis 11:30 Uhr erhalten werden, mit dem Anteilswert des dritten folgenden Bankarbeitstages (T+3) abgerechnet werden. Wird in solchen Fällen der Auftrag nach 11.30 Uhr erteilt, werden die Ausgabe- und Rücknahmeaufträge mit dem Anteilswert des vierten folgenden Bankarbeitstages (T+4) abgerechnet. Die Referenzuhrzeit bezieht sich auf den Augenblick, in dem die Finanzmittel auf das Konto der Nova KBM d.d. eingehen beziehungsweise wenn die Nova KBM d.d. den Übertragungs- oder Auszahlungsauftrag mit dem Stempel und der Unterschrift bestätigte. Die genaue Zeit der Auftragsbestätigung ist aus dem Dokument selbst ersichtlich, in der Praxis bedeutet dies jedoch, dass diese Zeit mit jener Zeit übereinstimmt, als der Anleger in einer der bevollmächtigten Zahl- und Vertriebsstellen an Ort und Stelle den Übertragungs- oder Verkaufsauftrag abgab und unterzeichnete. Beträge in Euro werden auf das Konto bei Nova KBM d.d.: XX00 0000 0000 0000 000 mit der Referenznummer 00 293070 überwiesen. Die Ausgabe von Anteilscheinen wird ausschließlich in EUR abgewickelt. Bei der Rücknahme der Fonds werden die Mittel am Tag der Zahlung auf das Transaktionskonto des Kunden überwiesen. Der Wert des Anteils wird täglich im Tagesblatt Dnevnik und auf der Internetseite der Nova KBM d.d. (xxx.xxxx.xx) bekannt gemacht. Den Anlegern stehen in der Zahl- und Vertriebsstelle oder auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx) der Prospekt, die Fondsbestimmungen, das Basisinformationsblatt, der letzte Rechenschafts- und eventuell der spätere Halbjahresbericht über den Investmentfonds zur Verfügung. Informationen über Änderungen im Prospekt, im Basisinformationsblatt beziehungsweise neue Rechenschafts- und Halbjahresberichte werden auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.rcm- xxxxxxxxxxxxx.xxx) veröffentlicht. Die Informationen für die Anleger über rechtlich relevante Geschäftsereignisse, die mit der Geschäftstätigkeit der Verwaltungsgesellschaft oder dem Investmentfonds zusammenhängen, sowie Informationen über Änderungen in den Fondsbestimmungen oder über eine mögliche Übertragung der Verwaltung des Investmentfonds auf eine andere Verwaltungsgesellschaft oder über den Beginn der Liquidation des Investmentfonds, werden auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx) bekannt gemacht.

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Beschwerdestelle. Für den Fall, dass Anleger mit der Dienstleistung der Verwaltungsgesellschaft nicht zufrieden sind, haben Anleger die Möglichkeit, bei der Verwaltungsgesellschaft eine Beschwerde einzubringen: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx Telefon: +00 0 000 00-0 E-Mail: xxx-xxxx@xxx.xx ZUSÄTZLICHE INFORMATION FÜR ANLEGER IN ITALIEN‌ Die Anteilscheine lauten auf Inhaber und werden in Sammelurkunden für jede Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke werden nicht ausgegeben. Nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann die Verwaltungsgesellschaft dennoch den- noch die Ausgabe von effektiven Stücken einrichten, sofern dies in den Fondsbestimmungen und im Prospekt vorgesehen vorge- sehen ist. In Italien können Anleger zusätzlich zu Einmalveranlagungen, bei denen eine Mindestveranlagung in der Höhe von 1000 Euro pro Fonds / Anteilsgattung für die Erstveranlagung entsprechend der Fondsdokumentation („Zeichnungsformular Zeichnungs- formular für Italien“) zur Anwendung kommt, auch über laufende Fondssparpläne (Piani di Accumulo oder “PAC”) Anteilscheine erwerben. Die Bedingungen derartiger Fondssparpläne (Minimumveranlagung, Zeitpunkt der laufenden Veranlagung, etc.) sind im Zeichnungsformular für Italien enthalten. Darüber hinaus verlangen die gesetzlichen Bestimmungen in Italien, dass Kundenaufträge und Zahlungsströme bezüglich be- züglich des Fonds / Anteilsgattungen über eine lokale Vertriebsstelle / Zahlstelle (sogenannte Soggetto incaricato dei pagamenti die Zahlstellen- und Kundendienstleistungen für Kapitalanlagen an Privatanleger in Italien erbringen) abgewickelt ab- gewickelt werden. Lokale Vertriebs- und Zahlstellen können Vertriebs-, Transaktions- und Administrationsgebühren Anleger verrechnen, die aufgrund ihrer Dienstleistungen Anteile der entsprechenden Fonds erwerben. Einzelheiten über die für die Anleger anfallenden Vertriebsgebühren und Abwicklungsgebühren der Zahlstellen sind im Zeichnungsformular Zeich- nungsformular für Italien enthalten. Die Informationen über derartige Kosten / Gebühren und die Auswirkungen dieser Kosten / Gebühren auf die Veranlagung hat durch die Vertriebsstelle und/oder das depotführende Kreditinstitut zu erfolgen.

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