Besondere Ausschlüsse. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ohne Rück- sicht auf mitwirkende Ursachen Unterbrechungsschäden a) für den Zeitraum einer geplanten Abschaltung informati- onsverarbeitender Systeme (z. B. zu Wartungszwe- cken); b) durch eine geplante Löschung oder Veränderung elekt- ronischer Daten; c) durch die Einführung neuer informationsverarbeitender Systeme oder Verfahren sowie Software (eine neue Software ist dann gegeben, wenn ein neues Produkt verwendet wird, oder sich die Hauptversionsnummer ändert); d) durch den Einsatz ungetesteter oder für den Einsatz- zweck nicht freigegebener informationsverarbeitender Systeme oder Verfahren sowie Software; e) durch die Verwendung von informationsverarbeitenden Systemen oder Verfahren sowie Software, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist; f) durch Softwarefehler, welche keine Sicherheitslücke darstellen.
Appears in 1 contract
Besondere Ausschlüsse. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ohne Rück- sicht auf mitwirkende Ursachen UnterbrechungsschädenAufwendungen für die Wie- derherstellung von Daten
a) für den Zeitraum einer geplanten durch eine geplante Abschaltung informati- onsverarbeitender Systeme (z. B. zu Wartungszwe- cken)informationsverarbei- tender Systeme;
b) durch eine geplante Löschung oder Veränderung elekt- ronischer Daten;
c) durch die Einführung neuer informationsverarbeitender Systeme oder Verfahren sowie Software (eine neue Software ist dann gegeben, wenn ein neues Produkt verwendet wird, oder sich die Hauptversionsnummer ändert);
d) durch den Einsatz ungetesteter oder für den Einsatz- zweck nicht freigegebener informationsverarbeitender Systeme oder Verfahren sowie Software;
e) durch die Verwendung von informationsverarbeitenden Systemen oder Verfahren sowie Software, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist;
f) die durch SoftwarefehlerSoftwarefehler entstanden sind, welche keine Sicherheitslücke darstellen;
g) Daten und Programme, die sich nur im Arbeitsspeicher einschließlich Zwischenspeicher befinden.
Appears in 1 contract
Besondere Ausschlüsse. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ohne Rück- sicht Rücksicht auf mitwirkende Ursachen UnterbrechungsschädenUnterbrechungs- schäden
a) für den Zeitraum einer geplanten Abschaltung informati- onsverarbeitender Systeme (z. B. zu Wartungszwe- cken)in- formationsverarbeitender Systeme;
b) durch eine geplante Löschung oder Veränderung elekt- ronischer elektronischer Daten;
c) durch die Einführung neuer informationsverarbeitender informationsverarbei- tender Systeme oder Verfahren sowie Software (eine ei- ne neue Software ist dann gegeben, wenn ein neues neu- es Produkt verwendet wird, oder sich die Hauptversionsnummer Hauptver- sionsnummer ändert);
d) durch den Einsatz ungetesteter oder für den Einsatz- zweck Ein- satzzweck nicht freigegebener informationsverarbeitender informationsverar- beitender Systeme oder Verfahren sowie Software;
e) durch die Verwendung von informationsverarbeitenden informationsverarbei- tenden Systemen oder Verfahren sowie Software, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist;.
f) durch Softwarefehler, welche keine Sicherheitslücke Sicherheitslü- cke darstellen.
Appears in 1 contract
Besondere Ausschlüsse. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ohne Rück- sicht Rücksicht auf mitwirkende Ursachen UnterbrechungsschädenAufwendungen für die Wiederherstellung von Daten
a) für den Zeitraum einer geplanten durch eine geplante Abschaltung informati- onsverarbeitender Systeme (z. B. zu Wartungszwe- cken)informationsver- arbeitender Systeme;
b) durch eine geplante Löschung oder Veränderung elekt- ronischer elektronischer Daten;
c) durch die Einführung neuer informationsverarbeitender informationsverarbei- tender Systeme oder Verfahren sowie Software (eine ei- ne neue Software ist dann gegeben, wenn ein neues neu- es Produkt verwendet wird, oder sich die Hauptversionsnummer Hauptver- sionsnummer ändert);
d) durch den Einsatz ungetesteter oder für den Einsatz- zweck Ein- satzzweck nicht freigegebener informationsverarbeitender informationsverar- beitender Systeme oder Verfahren sowie Software;
e) durch die Verwendung von informationsverarbeitenden informationsverarbei- tenden Systemen oder Verfahren sowie Software, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist;
f) die durch SoftwarefehlerSoftwarefehler entstanden sind, welche keine Sicherheitslücke darstellen.
Appears in 1 contract
Besondere Ausschlüsse. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ohne Rück- sicht Rücksicht auf mitwirkende Ursachen UnterbrechungsschädenUrsa- chen Aufwendungen für die Wiederherstellung von Daten
a) für den Zeitraum einer geplanten durch eine geplante Abschaltung informati- onsverarbeitender Systeme (z. B. zu Wartungszwe- cken)informationsverarbeitender Systeme;
b) durch eine geplante Löschung oder Veränderung elekt- ronischer elektronischer Daten;
c) durch die Einführung neuer informationsverarbeitender Systeme oder Verfahren sowie Software (eine neue Software ist dann gegeben, wenn ein neues Produkt verwendet wird, oder sich die Hauptversionsnummer ändert);
d) durch den Einsatz ungetesteter oder für den Einsatz- zweck Einsatzzweck nicht freigegebener informationsverarbeitender in- formationsverarbeitender Systeme oder Verfahren sowie Software;
e) durch die Verwendung von informationsverarbeitenden Systemen oder Verfahren sowie Software, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist;
f) die durch SoftwarefehlerSoftwarefehler entstanden sind, welche keine Sicherheitslücke darstellendarstel- len.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung
Besondere Ausschlüsse. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ohne Rück- sicht Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Ursa- chen Unterbrechungsschäden
a) für den Zeitraum einer geplanten Abschaltung informati- onsverarbeitender Systeme (z. B. zu Wartungszwe- cken)informationsverarbeitender Syste- me;
b) durch eine geplante Löschung oder Veränderung elekt- ronischer elektronischer Daten;
c) durch die Einführung neuer informationsverarbeitender Systeme oder Verfahren sowie Software (eine neue Software ist dann gegeben, wenn ein neues Produkt verwendet wird, oder sich die Hauptversionsnummer ändert);
d) durch den Einsatz ungetesteter oder für den Einsatz- zweck Einsatzzweck nicht freigegebener informationsverarbeitender in- formationsverarbeitender Systeme oder Verfahren sowie Software;
e) durch die Verwendung von informationsverarbeitenden Systemen oder Verfahren sowie Software, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist;.
f) durch Softwarefehler, welche keine Sicherheitslücke darstellen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung