Besondere Ausschlüsse. Folgende Fälle sind von der Haftungsfreistellung nicht umfasst: Keine Haftungsfreistellung erfolgt, wenn ein Dritter dem Kunden gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Ebenfalls erfolgt keine Freistellung, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zu einem Arval Netzwerkpartner geschleppt wird, es sei denn, dem Kunden ist dies im Einzelfall nicht zuzumuten oder der Kunde lässt das Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung ohne Zustimmung von Arval reparieren. In diesen Fällen wird auch kein kostenloser Ersatzwagen im Rahmen des Service-Moduls „Schadenmanagement“ gestellt.
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