Common use of Besondere Ausschlüsse Clause in Contracts

Besondere Ausschlüsse. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für • Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfol- gung, • Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertragli- chen Forderungsübergangs, • Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden, • Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ▪ ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z. B. der Schadenversicherer des Versiche- rungsnehmers) oder ▪ ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleis- tungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteili- gungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt. § 9 Was ist die Verbesserungsgarantie? Werden die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER und Allgemeiner Teil) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsneh- mers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingun- gen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. § 10 Was beinhaltet die GDV-Garantie? Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversiche- rung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER und Allgemeiner Teil) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Musterbe- dingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen. § 11 Was ist die Garantie der Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“? Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversiche- rung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER und Allgemeiner Teil) die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse – Stand 28.09.2015 – erfüllen. § 12 Was ist die Diensthaftpflicht LBN-Lehrer? (gegen Mehrbeitrag versicherbar) Sofern durch den Versicherungsnehmer gegen Mehrbeitrag bean- tragt und im Versicherungsschein dokumentiert, gilt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen für die Privat- haftpflichtversicherung dieser zusätzliche Versicherungsschutz der Diensthaftpflicht LBN-Lehrer.

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Besondere Ausschlüsse. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für • Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfol- gung, psychische Folgeschäden und Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertragli- chen Forderungsübergangs, • Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden, • Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ▪ ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z. B. der Schadenversicherer des Versiche- rungsnehmers) oder ▪ ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleis- tungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteili- gungsansprüche oder ähnliche von Dritten handeltSachschäden. § 9 Was ist die Verbesserungsgarantie? Werden die dieser Privathaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung (Hund) zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER BESSER+ und Allgemeiner Teil) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingun- gen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. § 10 Was beinhaltet die GDV-Garantie? Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversiche- rung Tierhalterhaftpflichtversi- cherung (Hund) zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER BESSER+ und Allgemeiner Teil) ausschließlich ausschließ- lich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Musterbe- dingungen Musterbedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen. § 11 Was ist die Garantie der Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“? Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversiche- rung Tierhalterhaftpflichtversi- cherung (Hund) zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER BESSER+ und Allgemeiner Teil) die Mindeststandards Mindest- standards des Arbeitskreises Beratungsprozesse – Stand 28.09.2015 – erfüllen. § 12 Was ist bedeutet die Diensthaftpflicht LBN-LehrerVorsorgegarantie? (gegen Mehrbeitrag versicherbar) Sofern durch den Versicherungsnehmer gegen Mehrbeitrag bean- tragt beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert, gilt im Rahmen besteht der vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen für die Privat- haftpflichtversicherung dieser zusätzliche erweiterte Versicherungsschutz der Diensthaftpflicht LBN-LehrerVorsorgegarantie.

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Besondere Ausschlüsse. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für • Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfol- gung, • Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertragli- chen Forderungsübergangs, • Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden, • Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ▪ ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (z. B. der Schadenversicherer des Versiche- rungsnehmers) oder ▪ ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleis- tungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteili- gungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt. § 9 Was ist die Verbesserungsgarantie? Werden die dieser Privathaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung (Hund) zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER und Allgemeiner Teil) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingun- gen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. § 10 Was beinhaltet die GDV-Garantie? Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversiche- rung Tierhalterhaftpflichtversi- cherung (Hund) zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER und Allgemeiner Teil) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband Gesamt- verband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Musterbe- dingungen Musterbedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen. § 11 Was ist die Garantie der Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“? Der Versicherer garantiert, dass die dieser Privathaftpflichtversiche- rung Tierhalterhaftpflichtversi- cherung (Hund) zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (Besonderer Teil LBN-BESSER und Allgemeiner Teil) die Mindeststandards Mindest- standards des Arbeitskreises Beratungsprozesse – Stand 28.09.2015 – erfüllen. § 12 Was ist die Diensthaftpflicht LBN-Lehrer? (gegen Mehrbeitrag versicherbar) Sofern durch den Versicherungsnehmer gegen Mehrbeitrag bean- tragt und im Versicherungsschein dokumentiert, gilt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen für die Privat- haftpflichtversicherung dieser zusätzliche Versicherungsschutz der Diensthaftpflicht LBN-Lehrer.

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